Beschlussempfehlung
Der Ausschuss, an den Gesetzentwürfe und andere Vorlagen (darunter Anträge, Verordnungsentwürfe oder Regierungsberichte) nach der ersten Lesung im Plenum zur federführenden Beratung (> Federführung) überwiesen wurden, erarbeitet für den Bundestag Beschlussempfehlungen mit einem Entscheidungsvorschlag an das Plenum zur weiteren Behandlung. Im jeweiligen Bericht sind die Diskussion im Ausschuss, Hinweise auf durchgeführte Anhörungen (Hearings), die vorgetragenen oder beschlossenen Änderungen zu der jeweiligen Vorlage sowie die Voten der mitberatenden Gremien zusammengefasst. Anhand von Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse fällt das Plenum des Bundestages seine abschließenden Entscheidungen.