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Bundestagsdrucksache

Alle Beschlussempfehlungen, Gesetzentwürfe, Anträge und sonstige Vorlagen, die im Bundestag behandelt werden, erscheinen als Drucksache. Die Vorlagen gelangen zunächst ins Parlamentssekretariat, wo sie geprüft und fortlaufend nach Eingang nummeriert werden. Zusammen mit der Nummer der aktuellen Wahlperiode ergibt die fortlaufende Zahl die amtliche, einmalige Drucksachennummer, zum Beispiel 20/1234. Die Drucksachen werden elektronisch an die Abgeordneten verteilt sowie allen Mitgliedern des Bundesrats und den Bundesministerien zur Verfügung gestellt. In einer Wahlperiode entstehen im parlamentarischen Betrieb durchschnittlich mehr als 12.000 Drucksachen – viele von geringem Umfang, einige wie der jährliche Haushaltsplan mit mehr als 3.000 Seiten. Die Bundestagsdrucksachen sind auch auf der Internetseite des Bundestages in der Rubrik „Dokumente, Drucksachen“ zugänglich.

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