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Service Bundeskanzler

Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin wird vom Bundestag auf Vorschlag des Bundespräsidenten gewählt. Diesem Vorschlag gehen regelmäßig Koalitionsverhandlungen voraus, um für die Wahl und für die künftige Regierung im Bundestag eine Mehrheit zu gewährleisten. Der Bundeskanzler hat das Recht, das Bundeskabinett zu bilden, er schlägt – vor dem Hintergrund der jeweiligen Koalitionsvereinbarung – dem Bundespräsidenten die Kandidaten für die Ministerämter vor (Artikel 64 des Grundgesetzes).

Der Bundeskanzler leitet die Geschäfte der Bundesregierung nach einer Geschäftsordnung, die vom Bundeskabinett beschlossen und vom Bundespräsidenten genehmigt wurde. Er steht an der Spitze der Exekutive und trägt die Regierungsverantwortung gegenüber dem Bundestag. Außerdem hat der Bundeskanzler den Vorsitz im Bundeskabinett und leitet die Kabinettssitzungen. Der Bundeskanzler bestimmt nach Artikel 65 des Grundgesetzes die Richtlinien der Regierungspolitik. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbstständig und unter eigener Verantwortung (Ressortprinzip). Im Verteidigungsfall besitzt die Bundeskanzlerin die Befehls- und Kommandogewalt über die Bundeswehr (Artikel 115 b des Grundgesetzes). 

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