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Einfache Zweidrittelmehrheit

Die einfache Zweidrittelmehrheit bezeichnet die Zustimmung von zwei Dritteln der von den anwesenden Abgeordneten abgegebenen Stimmen. Sie unterscheidet sich von der absoluten Zweidrittelmehrheit, bei der zwei Drittel aller Mitglieder des Bundestages zustimmen müssen.

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