Bei dem von 1985 bis 2005 bei Bundestagswahlen angewandten Auszählverfahren nach Hare/Niemeyer werden die zu vergebenden Abgeordnetensitze mit der Zahl der Zweitstimmen der einzelnen Parteien multipliziert und durch die Gesamtzahl der Zweitstimmen aller an der Verteilung teilnehmenden Parteien dividiert. Nun erhält jede Partei so viele Sitze, wie ganze Zahlen auf sie entfallen. Die dann noch zu vergebenden Sitze werden in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile („Reste“) verteilt, die sich bei der Berechnung ergeben. Bei gleichen Resten entscheidet das Los. Nach der so ermittelten Anzahl der Sitze für die einzelnen Listenverbindungen werden diese jeweils parteiintern nach demselben Rechenverfahren auf die einzelnen Landeslisten aufgeteilt. (> Sitzverteilung)
Jeder Ausschuss kann eine öffentliche Anhörung durchführen. Dabei werden Fachleute aus Wissenschaft und Praxis eingeladen, um den Mitgliedern des Ausschusses Informationen zu einem Beratungsthema zu vermitteln, beispielsweise ob ein Gesetzentwurf zur Lösung des Problems geeignet oder ob er verfassungsgemäß ist. Ein Ausschuss, der eine Gesetzesvorlage federführend berät, führt auf Verlangen aller Ausschussmitglieder der Fraktionen, die nicht die Bundesregierung tragen, eine öffentliche Anhörung durch. Mitberatende Ausschüsse können im Einvernehmen mit dem federführenden Ausschuss Anhörungen durchführen, wenn dieser das Verfahren nicht selbst einleitet oder seine Anhörung auf Teile der Vorlage beschränkt, die nur seinen Geschäftsbereich betreffen. Die Ausschüsse haben auch die Möglichkeit, sich in nicht öffentlichen Sitzungen zu informieren und mit Fachleuten zu diskutieren.
Ist der aus einem Sitzungspräsidenten und zwei Schriftführern gebildete Sitzungsvorstand über das Ergebnis einer Abstimmung uneins, müssen die Abgeordneten durch den Hammelsprung gezählt werden: Die Abgeordneten verlassen den Plenarsaal und betreten ihn durch verschiedene Türen, die mit „Ja“, „Nein“ und „Enthaltung“ markiert sind. Dabei werden sie von jeweils zwei Schriftführern an jeder Tür gezählt. Dieses Auszählverfahren wird auch eingesetzt, wenn vor einer Abstimmung die Beschlussfähigkeit bezweifelt und nicht vom Sitzungsvorstand als gegeben bejaht wird.
Das Verfahren ist bereits 1874 im Reichstag der Kaiserzeit eingeführt worden. Der Begriff „Hammelsprung“ ist zwar niemals in die Geschäftsordnung des Parlaments aufgenommen worden. Er wird aber seit Langem verwendet und ist erstmals für das Jahr 1879 belegt. Auch der Architekt des alten Reichstagsgebäudes, Paul Wallot, kannte den Begriff, als er 1894 entsprechend der damaligen Geschäftsordnungslage nur zwei Abstimmungstüren für „Ja“ und „Nein“ schuf. Die „Nein“-Tür zierte dabei ein Bild der Märchengestalt Rübezahl, die „Ja“-Tür zeigte den blinden Zyklopen Polyphem, der seinen Widdern über den Rücken streicht. Unter deren Bäuchen klammern sich Odysseus und seine Gefährten fest, um dem Riesen zu entkommen.
Der Haushaltsplan stellt für ein Haushaltsjahr alle geplanten Ausgaben und Einnahmen zusammen. Die meisten Seiten widmen sich der Haushaltsplanung der einzelnen Ressorts, den sogenannten Einzelplänen. Die Aufstellungsphase des Haushaltsplans beginnt in den Haushaltsreferaten der Bundesministerien und oberen Bundesbehörden. Sie sammeln Vorschläge zu ihrem Haushalt und leiten diese als Voranschläge an das Bundesfinanzministerium weiter. Diese Voranschläge bilden die Grundlage für den Haushaltsplanentwurf und die damit verbundenen Abstimmungen durch den Bundesfinanzminister. Der Bundesfinanzminister macht auch Vorgaben, wie viel die Ministerien und obersten Bundesbehörden maximal erwarten können.
Der Entwurf des Haushaltsplans wird zusammen mit dem Entwurf des Haushaltsgesetzes von der Bundesregierung beraten und beschlossen. Die Bundesregierung leitet den Entwurf des Haushaltsgesetzes und des Haushaltsplans gleichzeitig dem Bundesrat zur Stellungnahme und dem Bundestag zur Beratung zu (sogenannte Haushaltswoche). Die Beratung im Bundestag umfasst insgesamt drei Lesungen. Nach der ersten Lesung lässt der Bundestag die Einzelheiten der Gesetzesvorlage durch die Fachausschüsse prüfen; federführend (> Federführung) hierbei ist der Haushaltsausschuss, der jeden Posten berät und eventuell Veränderungen vorschlägt.
Nach der Beschlussfassung des Bundestages kann der Bundesrat im zweiten Durchgang den Vermittlungsausschuss anrufen und bei Erfolglosigkeit des Vermittlungsverfahrens Einspruch einlegen – seine Zustimmung zu dem Gesetzentwurf ist nicht erforderlich, der Bundestag kann einen Einspruch des Bundesrats aber mit der entsprechenden Mehrheit zurückweisen. Nach dem Abschluss des Verfahrens wird das Haushaltsgesetz mit dem Gesamtplan vom Bundesfinanzminister und vom Bundeskanzler gegengezeichnet, vom Bundespräsidenten ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet. (> Nachtragshaushalt)
Die Haushaltssperre ist eines von mehreren Mitteln, die eingesetzt werden können, wenn der Ausgleich öffentlicher Haushalte durch Mehrausgaben und/oder Mindereinnahmen gefährdet ist. Dabei wird zwischen Ausgabensperren und Sperrvermerken unterschieden. Mit der Ausgabensperre behält sich die Bundesregierung vor, im Einzelfall da rüber zu entscheiden, ob geplante Mittel tatsächlich ausgegeben oder Verpflichtungen eingegangen werden. Die Ausgabensperre kann sich auf den Gesamthaushalt oder auf bestimmte Teile des Haushalts beziehen.
Ausgenommen hiervon sind vertragliche Verpflichtungen und unabweisbare Ausgaben. Der Bundesfinanzminister kann eine Ausgabensperre verhängen, ohne dass das Parlament zustimmt. Mit einem Sperrvermerk knüpft der Bundestag Ausgaben an Auflagen oder Bedingungen, um seinen Zielen Nachdruck zu verleihen. Bei einfachen Sperrvermerken kann der Bundesfinanzminister entscheiden, bei qualifizierten Sperrvermerken muss der Bundestag als Haushaltsgesetzgeber einwilligen.
Meldungen in der Rubrik „heute im bundestag“ (hib) informieren tagesaktuell über Schwerpunkte der Beratungen in den Ausschüssen und über parlamentarische Vorlagen (Gesetzentwürfe, Anträge, Große und Kleine Anfragen, Antworten der Bundesregierung, Unterrichtungen).
Die Führungen im Deutschen Dom sind kostenlos.
(DBT/J.F. Müller)
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Der Deutsche Dom ist über die U-Bahn-Linien U 2, Haltestelle Stadtmitte und U 6, Haltestelle Französische Straße zu erreichen.
(DBT/Reality Zoom, Peter Wieler)
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Blick in die erste Ebene der Ausstellung
(DBT/ Janine Schmitz / photothek)
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Blick in die Parlamentshistorische Ausstellung im Deutschen Dom
(DBT/Julia Nowak)
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Blick in die Parlamentshistorische Ausstellung im Deutschen Dom
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Blick in die Parlamentshistorische Ausstellung im Deutschen Dom
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Blick in die Parlamentshistorische Ausstellung im Deutschen Dom
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Blick in die Parlamentshistorische Ausstellung im Deutschen Dom
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Blick in die Parlamentshistorische Ausstellung im Deutschen Dom
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Blick in die Parlamentshistorische Ausstellung im Deutschen Dom
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Auf Anfrage und nach schriftlicher Anmeldung werden pädagogisch-didaktische Schülerprojekte jeweils für Sekundarstufe I und II angeboten.
(DBT/Edgar Zippel)
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Bis zu 50 politisch Interessierte (ab dem 14. Lebensjahr) können an dem Rollenspiel Plenarsitzung im nachgebauten Plenarsaal im Deutschen Dom teilnehmen.
(DBT)
Die Ebene 5 der Parlamentshistorischen Ausstellung ist für Besucherinnen und Besucher zur Zeit geschlossen.
Besuchern der Ausstellung wird das Tragen einer FFP2-Maske empfohlen.
Die Parlamentshistorische Ausstellung des Deutschen Bundestages im Deutschen Dom zeigt die historische Entwicklung des Parlamentarismus in Deutschland. Sie widmet sich vorrangig jenen Epochen, in denen die wesentlichen Grundlagen für die politische Ordnung der Bundesrepublik Deutschland gelegt worden sind. Parlamentarische Entscheidungsprozesse und Konflikte werden ebenso nachgezeichnet wie Funktion und Arbeitsweise von Volksvertretungen. Entstehung, Entwicklung und Arbeit der Parlamentsfraktionen und der politischen Parteien in Deutschland werden dargestellt.
Die Ausstellungsebenen der Parlamentshistorischen Ausstellung enthalten folgende Angebote:
Ebene 1: Entstehung des Parlamentarismus in Deutschland
Ebene 1.1: Die parlamentarische Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland
Ebene 2: Parlamentarismus im Kaiserreich
Das Reichstagsgebäude im Kaiserreich
Parlamentarismus in der Weimarer Republik
Ebene 3: Der NS-Staat
Die Nachkriegszeit
Scheinparlamentarismus und Friedliche Revolution in der DDR
Ebene 4: Kino und Projekträume für Besuchergruppen
Parlamentshistorische Ausstellung des Deutschen Bundestages Deutscher Dom Gendarmenmarkt 1 10117 Berlin-Mitte
für Einzelbesucher und Gruppen bis 10 Personen: zwischen 11 und 17 Uhr wird alle 30 Minuten eine halbstündige Führung zu ausgewählten Themen der Ausstellung angeboten, nach Rücksprache auch in Englisch und Französisch; Anmeldung ist nicht erforderlich;
für Gruppen zwischen 10 und 50 Personen: Anmeldung ist erforderlich; Terminvereinbarung unter: Tel.: 030 227-30431 oder 030 227-30432, Fax: 030 227-30435, E-Mail: historischeausstellung@bundestag.de.
Das interaktive Rollenspiel „Plenarsitzung“ vermittelt Kenntnisse über die Arbeit von Bundestagsabgeordneten, den Gang der Gesetzgebung, den Ablauf einer Sitzungswoche, die Struktur und Sitzordnung im Plenarsaal, die Funktionen der handelnden Parlamentarier sowie den Ablauf einer Plenarsitzung. Es wird im Nachbau des Plenarsaales im Deutschen Dom angeboten.
An dem Rollenspiel können bis zu 50 politisch interessierte Jugendliche (ab dem 14. Lebensjahr) und Erwachsene teilnehmen, die die Rolle von „Bundestagsabgeordneten“ übernehmen. Dabei bleibt es den Teilnehmerinnen und Teilnehmern überlassen, ob sie als Rollenspieler aktiv in die simulierte Plenarsitzung eingreifen oder nur als Zuschauer teilnehmen. Die Rollen „Bundestagspräsident/in“ (zugleich Spielleiter), „Bundeskanzler/in“, „Bundesratspräsident/in“ und die Rolle eines „Bundestagabgeordneten“ werden vom Besucherführungsdienst des Deutschen Bundestages wahrgenommen.
Das Rollenspiel „Plenarsitzung“ im Deutschen Dom dauert 45 Minuten und wird in Sitzungswochen des Deutschen Bundestages angeboten. Am Dienstag in Sitzungswochen finden drei Einzelveranstaltungen, um 14 Uhr, um 15 Uhr sowie um 16 Uhr. Am Donnerstag in Sitzungswochen finden acht Einzelveranstaltungen, um 9.00 Uhr, 10.00 Uhr, 11.00 Uhr und 12.00 Uhr sowie um 14.00 Uhr, 15.00 Uhr, 16.00 Uhr und um 17.00 Uhr statt.
Anmeldungen können an das Ausstellungsbüro im Deutschen Dom gerichtet werden:
Auf Anfrage und nach schriftlicher Anmeldung werden pädagogisch-didaktische Schülerprojekte (Dauer: 2,5 bis 3 Stunden), jeweils für Sekundarstufe I und II, zu den beiden folgenden Themen angeboten:
Schülerprojekt 1 „Freiheits- und Grundrechte in der deutschen Parlamentsgeschichte“ (Schwerpunkt Parlamentsgeschichte)
Schülerprojekt 2 „Die parlamentarische Demokratie in Deutschland - Aufgaben und Funktion des Deutschen Bundestages“ (Schwerpunkt Parlamentspraxis).
Die Teilnehmerzahl ist auf Klassenstärke begrenzt (max. 30 Teilnehmer). Ab einer Teilnehmerzahl über 25 Personen werden die Schüler/-innen in zwei Gruppen aufgeteilt.
Die Schülerprojekte basieren auf dem Prinzip der Selbsttätigkeit der Schüler, die anhand von vorbereiteten Arbeitsbögen ein Thema in der Ausstellung erarbeiten und anschließend präsentieren.
Den Teilnehmer/-innen werden Arbeitsmaterialien zur Verfügung gestellt.
Die Schülerprojekte können an jedem Öffnungstag des Deutschen Doms (außer an Montagen), ab 10.00 Uhr, stattfinden.
Anmeldungen und Anfragen zu den Inhalten und Abläufen können an das Ausstellungsbüro im Deutschen Dom gerichtet werden: