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Hare / Niemeyer, Auszählverfahren nach

Bei dem von 1985 bis 2005 bei Bundestagswahlen angewandten Auszählverfahren nach Hare/Niemeyer werden die zu vergebenden Abgeordnetensitze mit der Zahl der Zweitstimmen(Interner Link) der einzelnen Parteien multipliziert und durch die Gesamtzahl der Zweitstimmen aller an der Verteilung teilnehmenden Parteien dividiert. Nun erhält jede Partei so viele Sitze, wie ganze Zahlen auf sie entfallen. Die dann noch zu vergebenden Sitze werden in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile („Reste“) verteilt, die sich bei der Berechnung ergeben. Bei gleichen Resten entscheidet das Los. Nach der so ermittelten Anzahl der Sitze für die einzelnen Listenverbindungen werden diese jeweils parteiintern nach demselben Rechenverfahren auf die einzelnen Landeslisten(Interner Link) aufgeteilt. (> Sitzverteilung(Interner Link))

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Hearing

Jeder Ausschuss(Interner Link) kann eine öffentliche Anhörung durchführen. Dabei werden Fachleute aus Wissenschaft und Praxis (zum Beispiel Sachverständige und Interessenvertreter) eingeladen, um den Mitgliedern des Ausschusses Informationen zu einem Beratungsthema zu vermitteln, beispielsweise ob ein Gesetzentwurf(Interner Link) zur Lösung des Problems geeignet ist, ob Alternativen in Betracht kommen und ob ein Gesetzentwurf verfassungskonform ist. Die Ausschüsse haben auch die Möglichkeit, sich in nicht öffentlichen Sitzungen zu informieren und mit Fachleuten zu diskutieren.

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Hammelsprung

Ist der aus einem Sitzungspräsidenten und zwei Schriftführern(Interner Link) gebildete Sitzungsvorstand über das Ergebnis einer Abstimmung(Interner Link) uneins, müssen die Abgeordneten durch den Hammelsprung gezählt werden: Die Abgeordneten verlassen den Plenarsaal und betreten ihn durch verschiedene Türen, die mit „Ja“, „Nein“ und „Enthaltung“ markiert sind. Dabei werden sie von jeweils zwei Schriftführern an jeder Tür gezählt. Dieses Auszählverfahren wird auch eingesetzt, wenn vor einer Abstimmung die Beschlussfähigkeit(Interner Link) bezweifelt und nicht vom Sitzungsvorstand als gegeben bejaht wird.

Das Verfahren ist bereits 1874 im Reichstag der Kaiserzeit eingeführt worden. Der Begriff „Hammelsprung“ ist zwar niemals in die Geschäftsordnung(Interner Link) des Parlaments aufgenommen worden. Er wird aber seit Langem verwendet und ist erstmals für das Jahr 1879 belegt. Auch der Architekt des alten Reichstagsgebäudes, Paul Wallot, kannte den Begriff, als er 1894 entsprechend der damaligen Geschäftsordnungslage nur zwei Abstimmungstüren für „Ja“ und „Nein“ schuf. Die „Nein“-Tür zierte dabei ein Bild der Märchengestalt Rübezahl, die „Ja“-Tür zeigte den blinden Zyklopen Polyphem, der seinen Widdern über den Rücken streicht. Unter deren Bäuchen klammern sich Odysseus und seine Gefährten fest, um dem Riesen zu entkommen.

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Haushaltsplan

Der Haushaltsplan stellt für ein Haushaltsjahr alle geplanten Ausgaben und Einnahmen zusammen. Die meisten Seiten widmen sich der Haushaltsplanung der einzelnen Ressorts, den sogenannten Einzelplänen. Die Aufstellungsphase des Haushaltsplans beginnt in den Haushaltsreferaten der Bundesministerien(Interner Link) und oberen Bundesbehörden. Sie sammeln Vorschläge zu ihrem Haushalt und leiten diese als Voranschläge an das Bundesfinanzministerium weiter. Diese Voranschläge bilden die Grundlage für den Haushaltsplanentwurf und die damit verbundenen Abstimmungen durch den Bundesfinanzminister. Der Bundesfinanzminister macht auch Vorgaben, wie viel die Ministerien und obersten Bundesbehörden maximal erwarten können.

Der Entwurf des Haushaltsplans wird zusammen mit dem Entwurf des Haushaltsgesetzes von der Bundesregierung beraten und beschlossen. Die Bundesregierung leitet den Entwurf des Haushaltsgesetzes und des Haushaltsplans gleichzeitig dem Bundesrat zur Stellungnahme und dem Bundestag zur Beratung zu (sogenannte Haushaltswoche). Die Beratung im Bundestag umfasst insgesamt drei Lesungen. Nach der ersten Lesung lässt der Bundestag die Einzelheiten der Gesetzesvorlage durch die Fachausschüsse prüfen; federführend (> Federführung(Interner Link)) hierbei ist der Haushaltsausschuss, der jeden Posten berät und eventuell Veränderungen vorschlägt.

Nach der Beschlussfassung des Bundestages kann der Bundesrat im zweiten Durchgang den Vermittlungsausschuss(Interner Link) anrufen und bei Erfolglosigkeit des Vermittlungsverfahrens Einspruch einlegen – seine Zustimmung zu dem Gesetzentwurf(Interner Link) ist nicht erforderlich, der Bundestag kann einen Einspruch des Bundesrats aber mit der entsprechenden Mehrheit zurückweisen. Nach dem Abschluss des Verfahrens wird das Haushaltsgesetz mit dem Gesamtplan vom Bundesfinanzminister und vom Bundeskanzler gegengezeichnet, vom  Bundespräsidenten ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet. (> Nachtragshaushalt(Interner Link))

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Haushaltssperre

Die Haushaltssperre ist eines von mehreren Mitteln, die eingesetzt werden können, wenn der Ausgleich öffentlicher Haushalte durch Mehrausgaben und/oder Mindereinnahmen gefährdet ist. Dabei wird zwischen Ausgabensperren und Sperrvermerken unterschieden. Mit der Ausgabensperre behält sich die Bundesregierung(Interner Link) vor, im Einzelfall da rüber zu entscheiden, ob geplante Mittel tatsächlich ausgegeben oder Verpflichtungen eingegangen werden. Die Ausgabensperre kann sich auf den Gesamthaushalt oder auf bestimmte Teile des Haushalts beziehen.

Ausgenommen hiervon sind vertragliche Verpflichtungen und unabweisbare Ausgaben. Der Bundesfinanzminister kann eine Ausgabensperre verhängen, ohne dass das Parlament zustimmt. Mit einem Sperrvermerk knüpft der Bundestag Ausgaben an Auflagen oder Bedingungen, um seinen Zielen Nachdruck zu verleihen. Bei einfachen Sperrvermerken kann der Bundesfinanzminister entscheiden, bei qualifizierten Sperrvermerken muss der Bundestag als Haushaltsgesetzgeber einwilligen.

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hib-Meldung

Meldungen in der Rubrik „heute im bundestag“ (hib) informieren tagesaktuell über Schwerpunkte der Beratungen in den Ausschüssen und über parlamentarische Vorlagen (Gesetzentwürfe, Anträge, Große und Kleine Anfragen, Antworten der Bundesregierung, Unterrichtungen). 

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Historische Ausstellung im Deutschen Dom

kleiner nachgebauter Plenarsaal mit blauen Stühlen im Deutschen Dom
Der angestrahlte Deutsche Dom auf dem Gendarmenmarkt in der Dämmerung
Deutscher Dom mit einem U-Bahn-Eingang im Vordergrund
Blick in die erste Ebene der parlamentshistorischen Ausstellung im Deutschen Dom
Blick in die erste Ebene der parlamentshistorischen Ausstellung im Deutschen Dom
Blick in die erste Ebene der parlamentshistorischen Ausstellung im Deutschen Dom
Blick in die erste Ebene der parlamentshistorischen Ausstellung im Deutschen Dom
Blick in die Parlamentshistorische Ausstellung im Deutschen Dom
Blick in die Parlamentshistorische Ausstellung im Deutschen Dom
Blick in die Parlamentshistorische Ausstellung im Deutschen Dom
Blick in die Parlamentshistorische Ausstellung im Deutschen Dom
Blick in die Parlamentshistorische Ausstellung im Deutschen Dom
Blick in die Parlamentshistorische Ausstellung im Deutschen Dom
Blick in die Parlamentshistorische Ausstellung im Deutschen Dom
Blick in die Parlamentshistorische Ausstellung im Deutschen Dom
Blick in die Parlamentshistorische Ausstellung im Deutschen Dom
Blick in die Parlamentshistorische Ausstellung im Deutschen Dom
Blick in die Ausstellung

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Bis zu 50 politisch Interessierte (ab dem 14. Lebensjahr) können an dem Rollenspiel „Plenarsitzung“ im nachgebauten Plenarsaal im Deutschen Dom teilnehmen. (© DBT)

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Die Führungen im Deutschen Dom sind kostenlos. (© DBT/J.F. Müller)

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Der Deutsche Dom ist über die U-Bahn-Linien U 2 und U 6, Haltestelle „Stadtmitte“, zu erreichen. (© DBT/Reality Zoom, Peter Wieler)

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Blick in die erste Ebene der Ausstellung (© DBT/ Janine Schmitz / photothek)

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Blick in die erste Ebene der Ausstellung (© DBT/ Janine Schmitz / photothek)

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Blick in die erste Ebene der Ausstellung (© DBT/ Janine Schmitz / photothek)

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Blick in die erste Ebene der Ausstellung (© DBT/ Janine Schmitz / photothek)

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Blick in die Parlamentshistorische Ausstellung im Deutschen Dom (© DBT/Julia Nowak)

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Blick in die Parlamentshistorische Ausstellung im Deutschen Dom (© DBT/Julia Nowak)

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Blick in die Parlamentshistorische Ausstellung im Deutschen Dom (© DBT/Julia Nowak)

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Blick in die Parlamentshistorische Ausstellung im Deutschen Dom (© DBT/Julia Nowak)

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Blick in die Parlamentshistorische Ausstellung im Deutschen Dom (© DBT/Julia Nowak)

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Blick in die Parlamentshistorische Ausstellung im Deutschen Dom (© DBT/Julia Nowak)

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Blick in die Parlamentshistorische Ausstellung im Deutschen Dom (© DBT/Julia Nowak)

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Blick in die Parlamentshistorische Ausstellung im Deutschen Dom (© DBT/Julia Nowak)

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Blick in die Parlamentshistorische Ausstellung im Deutschen Dom (© DBT/Julia Nowak)

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Blick in die Parlamentshistorische Ausstellung im Deutschen Dom (© DBT/Julia Nowak)

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Auf Anfrage und nach schriftlicher Anmeldung werden pädagogisch-didaktische Schülerprojekte jeweils für Sekundarstufe I und II angeboten. (© DBT/Edgar Zippel)

Die Parlamentshistorische Ausstellung - ein lebendiger Ort der Demokratievermittlung

Die „Parlamentshistorische Ausstellung des Deutschen Bundestages“ im Deutschen Dom zeigt seit dem Jahr 2020 auf vier Etagen und rund 1.900 m² Ausstellungsfläche die historische Entwicklung des Parlamentarismus in Deutschland.

Hauptaufgabe ist die Darstellung der deutschen Parlamentsgeschichte, das Aufzeigen, wie die parlamentarische Demokratie in Deutschland funktioniert und auf welchen Wegen sie sich entwickelt hat. Aufgaben und Funktion des Deutschen Bundestages werden anhand von Beispielen nachvollziehbar gemacht. Neben Führungen durch die Ausstellung werden eigens entwickelte ausstellungspädagogische Formate angeboten.

Die Ausstellungsebenen der Parlamentshistorischen Ausstellung enthalten folgende Angebote:

  • Ebene 1: Entstehung des Parlamentarismus in Deutschland
  • Ebene 1.1: Die parlamentarische Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland
  • Ebene 2: Parlamentarismus im Kaiserreich
  • Das Reichstagsgebäude im Kaiserreich
  • Parlamentarismus in der Weimarer Republik
  • Ebene 3: Der NS-Staat
  • Die Nachkriegszeit
  • Scheinparlamentarismus und Friedliche Revolution in der DDR
  • Ebene 4: Kino und Projekträume für Besuchergruppen 

Parlamentshistorische Ausstellung
des Deutschen Bundestages
Deutscher Dom
Gendarmenmarkt 1
10117 Berlin-Mitte

Der Eintritt ist frei

Information und Anmeldung:

Ausstellungsbüro im Deutschen Dom
Tel.: 030/227-30432 und 030/227-30431,
E-Mail: historischeausstellung@bundestag.de(E-Mail).

Kostenlose Führungen

  • für Einzelbesucher und Gruppen bis 10 Personen:
    zwischen 11 und 17 Uhr wird alle 30 Minuten eine halbstündige Führung zu ausgewählten Themen der Ausstellung angeboten, nach Rücksprache auch in Englisch und Französisch; Anmeldung ist nicht erforderlich;
  • für Gruppen zwischen 10 und 50 Personen: Anmeldung ist erforderlich; Terminvereinbarung unter: Tel.: 030 227-30431 oder 030 227-30432, E-Mail: historischeausstellung@bundestag.de(E-Mail).

Veranstaltungsangebot: „Projekttag Demokratie“

Der „Projekttag Demokratie“ soll die Teilhabe an parlamentarisch-demokratischen Prozessen (Partizipation) und demokratisches Engagement fördern, indem über die Aufgaben, die Arbeitsweise und die Funktion des Deutschen Bundestages sowie über die grundlegenden Prinzipien des Parlamentarismus in der Bundesrepublik Deutschland informiert wird. 

Anmelden können sich zum Beispiel Gruppen von Auszubildenden (Verwaltungsakademien, Berufsschulen und Oberstufenzentren) oder Gruppen im Rahmen von beruflicher Weiterbildung und Fortbildung (bspw. aktive oder angehende Lehrerinnen und Lehrer, Mitarbeitende der öffentlichen Verwaltung, Polizei, Feuerwehr, Bundeswehr etc. und Gruppen im Rahmen von betrieblicher Weiterbildung). 

Der Projekttag kann bis zu sechs Stunden (mit Pausen) dauern. 

Die maximale Gruppengröße ist auf 50 Personen begrenzt.

Projekttage, die (auf Wunsch) das Rollenspiel Plenarsitzung beinhalten sollen, können nur an Dienstagen und Donnerstagen in Sitzungswochen(Interner Link) des Deutschen Bundestages stattfinden. Sonstige Projekttage können an jedem Öffnungstag der Parlamentshistorischen Ausstellung (außer an Montagen) ab 10 Uhr stattfinden. 

Beispielprogramm für einen „Projekttag Demokratie“: 

1. Inhaltliche Einführung / Führung durch die Ausstellung

2. Praxisteil „Die parlamentarische Demokratie in Deutschland - Aufgaben und Funktion des Deutschen Bundestages“ (in einem der beiden Projekträume)
Station 1) Einführungsgespräch
Station 2) Bearbeitung von Fragebögen: Recherche in der Ausstellung
- Pause - 
Station 3) Informationsfilme zur Arbeit des Deutschen Bundestages 
Station 4) Vorstellen der Ergebnisse des Fragebogens
Station 5) Moderierte Diskussion
Station 6) Vorbereitung auf das Rollenspiel „Plenarsitzung“. 

3. Rollenspiel „Plenarsitzung“ im Plenarsaal der Parlamentshistorischen Ausstellung

Anmeldungen und Anfragen zur Teilnahme sowie zu den Inhalten und Abläufen können an das Ausstellungsbüro im Deutschen Dom gerichtet werden:

Tel.: 030/227-30432 und 030/227-30431,
E-Mail: historischeausstellung@bundestag.de(E-Mail).

Veranstaltungsangebot: Rollenspiel „Plenarsitzung“

Das interaktive Rollenspiel „Plenarsitzung“ vermittelt Kenntnisse über die Arbeit von Bundestagsabgeordneten, den Gang der Gesetzgebung, den Ablauf einer Sitzungswoche, die Struktur und Sitzordnung im Plenarsaal, die Funktionen der handelnden Parlamentarier sowie den Ablauf einer Plenarsitzung.  Es wird im Nachbau des Plenarsaales im Deutschen Dom angeboten.

An dem Rollenspiel können bis zu 50 politisch interessierte Jugendliche (ab dem 14. Lebensjahr) und Erwachsene teilnehmen, die die Rolle von „Bundestagsabgeordneten“ übernehmen. Dabei bleibt es den Teilnehmerinnen und Teilnehmern überlassen, ob sie als Rollenspieler aktiv in die simulierte Plenarsitzung eingreifen oder nur als Zuschauer teilnehmen. Die Rollen „Bundestagspräsident/in“ (zugleich Spielleiter), „Bundeskanzler/in“, „Bundesratspräsident/in“ und die Rolle eines „Bundestagabgeordneten“ werden vom Besucherführungsdienst des Deutschen Bundestages wahrgenommen.

Das Rollenspiel „Plenarsitzung“ im Deutschen Dom dauert 45 Minuten und wird in Sitzungswochen (Sitzungskalender(Interner Link)) des Deutschen Bundestages dienstags und donnerstags angeboten. 

Am Dienstag und am Donnerstag in Sitzungswochen finden jeweils acht beziehungsweise neun Einzelveranstaltungen statt, um 10 Uhr, 11 Uhr, 12 Uhr und 13 Uhr sowie um 14 Uhr, 15 Uhr, 16 Uhr und um 17 Uhr (von Mai bis September zusätzlich auch noch um 18 Uhr).

Anmeldungen können an das Ausstellungsbüro im Deutschen Dom gerichtet werden:

Tel.: 030/227-30431 und 030/227-30432,
E-Mail: historischeausstellung@bundestag.de(E-Mail).

Veranstaltungsangebot „Schülerprojekte“

Auf Anfrage und nach schriftlicher Anmeldung werden pädagogisch-didaktische Schülerprojekte (Dauer: 3 bis 3,5 Stunden), jeweils für Sekundarstufe I und II, zu den beiden folgenden Themen angeboten:

  • Schülerprojekt 1 „Freiheits- und Grundrechte in der deutschen Parlamentsgeschichte“ (Schwerpunkt Parlamentsgeschichte)
  • Schülerprojekt 2 „Die parlamentarische Demokratie in Deutschland - Aufgaben und Funktion des Deutschen Bundestages“ (Schwerpunkt Parlamentspraxis).

Die Teilnehmendenzahl ist auf Klassenstärke begrenzt. Die Schülerprojekte bestehen aus sechs inhaltlichen Stationen und basieren auf dem Prinzip der Selbsttätigkeit der Schülerinnen und Schüler, die anhand von vorbereiteten Arbeitsbögen das ausgewählte Thema in der Ausstellung erarbeiten, anschließend präsentieren und darüber diskutieren.

Lernziele:

  • Die Schülerinnen/Schüler sollen im Verlauf des Schülerprojektes lernen, wie die Mitglieder des Deutschen Bundestages gewählt werden, wie der Deutsche Bundestag arbeitet, welche Aufgaben und Funktionen er hat und was die grundlegenden Prinzipien des Parlamentarismus in der Bundesrepublik Deutschland sind.
  • Den Schülerinnen/Schülern wird vermittelt, dass Demokratie von der lebendigen und auch kontroversen Diskussion lebt und dass es wichtig ist, für die Demokratie einzutreten. Demokratie wird als Haltung vermittelt, die den ganzen Alltag betrifft; sie ist mehr als eine Staatsform.
  • Die Schülerinnen/Schüler erfahren, dass ein Kompromiss als Ergebnis von parlamentarischer Arbeit etwas Positives ist.
  • Den Schülerinnen/Schülern wird vermittelt, dass die Demokratie in Deutschland keine historische Selbstverständlichkeit ist, sondern dass diese sich in einem langwierigen Prozess entwickeln musste.

Den Schülerinnen und Schülern werden Arbeitsmaterialien zur Verfügung gestellt.

Die Schülerprojekte können an jedem Öffnungstag des Deutschen Doms (außer an Montagen) ab 10 Uhr stattfinden. Anmeldungen und Anfragen zu den Inhalten und Abläufen können an das Ausstellungsbüro im Deutschen Dom gerichtet werden:

Tel.: 030/227-30432 und 030/227-30431,
E-Mail: historischeausstellung@bundestag.de(E-Mail)

Filme im Deutschen Dom

Filme zu verschiedenen parlamentshistorischen Themen sowie zu den Aufgaben und Funktionen des Deutschen Bundestages werden täglich um 14 Uhr im Kino der Parlamentshistorischen Ausstellung gezeigt. 
Im Saal gibt es Platz für 54 Personen.

Öffnungszeiten

Dienstags bis sonntags von 10 bis 18 Uhr,
von Mai bis September bis 19 Uhr;
montags nur an Feiertagen geöffnet

am 24. und 31. Dezember geschlossen

Verkehrsanbindung

U-Bahn Linie U 2, Haltestelle „Stadtmitte“
U-Bahn Linie U 6, Haltestelle „Stadtmitte“