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Bildwortmarke: Deutscher Bundestag Deutscher Bundestag

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Kostenpauschale

Abgeordnete erhalten neben den Diäten und der Amtsausstattung als Ausgleich für die Aufwendungen, die ihnen durch das Mandat entstehen, eine steuerfreie Kostenpauschale. Sie soll zum Beispiel die Ausgaben für ein Wahlkreisbüro oder Reisekosten innerhalb der Bundesrepublik decken. 

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Kanzlerwahl

Das Grundgesetz will eine stabile Demokratie. Mehrheiten im Parlament sollen sich nicht zufällig ergeben. Deshalb wird für die wichtige Entscheidung der Regierungsbildung im Bundestag nicht nur eine einfache Mehrheit (der gerade anwesenden Abgeordneten) verlangt, sondern eine Mehrheit der Mitglieder des Bundestages. Ein Kanzler oder eine Kanzlerin ist nur dann gewählt, wenn mehr als die Hälfte aller Abgeordneten in geheimer Wahl für ihn oder sie votieren.

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Kinder

Der Bundestag möchte bereits den Jüngsten Aufgaben und Arbeitsweise des Parlaments auf kindgerechte Weise nahebringen. Fünfmal im Jahr veranstaltet er sogenannte Kindertage, an denen Führungen durch die Parlamentsgebäude angeboten werden, die auf die Zielgruppe der Sechs- bis 14-Jährigen zugeschnitten sind.

Mit „Kuppelkucker“ hat der Bundestag 2007 zudem ein Onlineportal eingerichtet, das Kindern parlamentarische Abläufe gut verständlich erklärt. Es bietet den jungen Nutzern zugleich die Möglichkeit, per Mail Kontakt mit ihrer parlamentarischen Vertretung, der Kinderkommission, aufzunehmen.

 

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Kinderkommission (Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder)

Die Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder (Kinderkommission, KiKo) gibt es seit 1988. Sie ist ein Unterausschuss des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Das bedeutet, sie ist kleiner als der Ausschuss selbst und hat eine ganz spezielle Aufgabe: die Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche.

Alle ordentlichen Mitglieder der Kinderkommission gehören dem Ausschuss an. Damit können sie die Interessen der Kinder auch dort vertreten und haben einen Zugang zum parlamentarischen Aktionsfeld, den nur ein Ausschuss bieten kann.

 

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Kleine Anfrage

So viele Abgeordnete, wie eine Fraktion bilden können, haben das Recht, schriftlich durch eine Kleine Anfrage von der Bundesregierung Auskunft über bestimmte Sachverhalte zu verlangen. Kleine Anfragen werden schriftlich beantwortet und im Bundestag nicht beraten.

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Koalition

Koalition bedeutet Vereinigung oder Bündnis. Das Wort stammt vom lateinischen „coalescere“, was so viel bedeutet wie zusammenwachsen, verschmelzen, sich einigen. Im politischen Betrieb bezeichnet der Begriff die Vereinigung von mindestens zwei  Parteien für die Dauer einer Wahlperiode. In einem Mehrparteiensystem wie dem unseren sind Koalitionen üblich, um stabile Mehrheiten und Regierungen bilden zu können. Die Einzelheiten eines gemeinsamen politischen Programms regelt ein Koalitionsvertrag.   

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Kommissionen

Der Bundestag kann Kommissionen einrichten und sie mit einem bestimmten Arbeitsauftrag versehen. In der Regel setzen sich Kommissionen nur zur Hälfte aus Mitgliedern des Bundestages zusammen.

Im Falle der so genannten Enquete-Kommissionen besteht die andere Hälfte der Mitglieder aus Nichtparlamentariern, zumeist Fachleuten und Wissenschaftlern. Im Falle der Föderalismuskommissionen besteht die andere Hälfte der Mitglieder aus Vertretern des Bundesrates.

Eine Ausnahme bildet die Kinderkommission, die ein Unterausschuss des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist und mit je einem Mitglied aus jeder Bundestagsfraktion besetzt ist.

 

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Konkurrierende Gesetzgebung

Im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung haben die Länder die Gesetzgebungsbefugnis, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit nicht durch Gesetz Gebrauch gemacht hat. Dazu gehören unter anderem das bürgerliche Recht und das Strafrecht.

Auf bestimmten Gebieten, die in Artikel 74 Absatz 1 des Grundgesetzes aufgeführt sind, hat der Bund das Gesetzgebungsrecht, wenn die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine solche Regelung erforderlich macht. Dazu zählt unter anderem die öffentliche Fürsorge.

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Konstituierende Sitzung

Eine konstituierende Sitzung ist die erste Sitzung eines Parlaments am Beginn einer neuen Wahlperiode. In der konstituierenden Sitzung des Bundestages kommen die Abgeordneten zusammen und wählen den Bundestagspräsidenten, dessen Stellvertreter und die Schriftführer. Zudem beschließen die Mitglieder des Bundestages die Geschäftsordnung. Gemäß Artikel 39 des Grundgesetzes muss der neu gewählte Bundestag spätestens dreißig Tage nach der Wahl zur konstituierenden Sitzung zusammentreten.

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Konstituierung

Die Wahlperiode beginnt mit der Konstituierung (lateinisch „constituere“: beschließen, festsetzen) des neuen Bundestages, der spätestens am 30. Tag nach der Bundestagswahl zusammenkommen muss.

Mit der Konstituierung endet die Wahlperiode des vorangegangenen Bundestages. Der 20. Deutsche Bundestag wurde am 26. September 2021 gewählt und tritt am 26. Oktober 2021 erstmals zusammen.

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Konstruktives Misstrauen

Der Bundestag kann dem Bundeskanzler das Misstrauen nur dadurch aussprechen, dass der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder (zurzeit 355) eine/n Nachfolger/in wählt und den Bundespräsidenten ersucht, den Bundeskanzler zu entlassen. Der Bundespräsident muss diesem Ersuchen entsprechen. Zwischen dem Antrag und der Wahl müssen 48 Stunden liegen (Artikel 67 des Grundgesetzes).

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Kontrollfunktion des Bundestages

Die Kontrollfunktion gegenüber der Regierung gehört zu den klassischen Aufgaben eines Parlaments. Das wohl wichtigste Kontrollinstrument ist das Budgetrecht.

Zudem verfügt der Bundestag über die Mittel der Großen und Kleinen Anfrage, der Fragestunde, der Regierungsbefragung nach Kabinettssitzungen und der Aktuellen Stunde.

Er hat das Recht, Regierungsmitglieder zu den Beratungen zu zitieren, Untersuchungsausschüsse einzusetzen und die Regierung per konstruktivem Misstrauensvotum abzuberufen.

Kontrollrechte üben auch der Wehrbeauftragte und der Datenschutzbeauftragte des Bundestages aus.

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Kontrollgremien

Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) ist für die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes zuständig und überwacht den Bundesnachrichtendienst (BND), den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Die Bundesregierung ist nach dem Kontrollgremiumgesetz dazu verpflichtet, das PKGr umfassend über die allgemeinen Tätigkeiten der Nachrichtendienste und über Vorgänge von besonderer Bedeutung zu unterrichten. Das PKGr kann von ihr außerdem Berichte über weitere Vorgänge verlangen.

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Kostenerstattung, Wahlkampf-

Während die staatliche Parteienfinanzierung im Parteiengesetz geregelt ist, gilt für unabhängige Wahlkreisbewerber die Regelung des Paragrafen 49b des Bundeswahlgesetzes.

Danach erhalten Direktkandidaten, die von Wahlberechtigten vorgeschlagen wurden und in ihrem Wahlkreis mindestens zehn Prozent der abgegebenen gültigen Erststimmen errungen haben, für jede auf sie entfallende gültige Erststimme 2,80 Euro.

Allerdings muss dieser Betrag beim Präsidenten des Deutschen Bundestages innerhalb von zwei Monaten nach der Konstituierung des Bundestages beantragt werden.

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Krankenversicherung, Abgeordnete

Die Abgeordneten können wählen zwischen Beihilfe nach beamtenrechtlichen Maßstäben und einem Zuschuss zu den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, deren hälftigen Beitrag der Bundestag trägt. Etwas mehr als die Hälfte der Abgeordneten hat sich für den Zuschuss zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung entschieden. 

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Kreiswahlausschuss

In jedem Wahlkreis wird ein Kreiswahlausschuss eingerichtet. Er besteht aus dem Kreiswahlleiter und sechs Beisitzern.

Der Kreiswahlleiter wird von der Landesregierung oder von einer von ihr benannten Stelle ernannt. Er beruft die Beisitzer aus den Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlkreises.

Der Kreiswahlausschuss entscheidet unter anderem über Verfügungen des Kreiswahlleiters zur Beseitigung von Mängeln an Kreiswahlvorschlägen und über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge. Zudem überprüft er die Entscheidungen der Wahlvorstände in den Wahlbezirken und stellt die Stimmenergebnisse im Wahlkreis fest.

 

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Kreiswahlleiter

Die Kreiswahlleiter sind zugleich Vorsitzende des jeweiligen Kreiswahlausschusses. Sie werden vor jeder Wahl durch die jeweilige Landesregierung oder durch von ihr benannte Stellen benannt und sind unter anderem zuständig für die

  • Entgegennahme und Vorprüfung der Kreiswahlvorschläge,
  • Bekanntmachung der zugelassenen Kreiswahlvorschläge,
  • Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses im Wahlkreis und Mitteilung an den Landeswahlleiter,
  • Vorbereitung der endgültigen Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis durch den Kreiswahlausschuss,
  • die Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses im Wahlkreis.

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Kreiswahlvorschlag

Ein Kreiswahlvorschlag ist eine Zusammenstellung von Formularen, mit deren Hilfe ein Kandidat für das Direktmandat in einem Wahlkreis aufgestellt wird. Die formellen Details regeln Bundeswahlgesetz und Bundeswahlordnung.

Bei der Kandidatenaufstellung gelten für Bewerber einer Partei andere Modalitäten als bei unabhängigen Bewerbern. Ein Bewerber einer Partei muss in einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung in geheimer Wahl hierzu gewählt worden sein.

Ein unabhängiger Bewerber hingegen benötigt mindestens 200 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten aus seinem Wahlkreis.

 

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Kunst im Bundestag

Brücke innerhalb des Jakob-Kaiser-Hauses

© DBT/Grunert

Am 20. Juni 1991 beschloss der Deutsche Bundestag, Parlament und Regierung nach Berlin zu verlegen. Der Ältestenrat erhob das Reichstagsgebäude zum Sitz des Parlaments. Dieser Entscheidung war eine lebhafte politische Auseinandersetzung vorausgegangen: die „Berlin-Bonn-Debatte“, in der Argumente für und gegen einen Parlaments- und Regierungsumzug kontrovers diskutiert wurden.

In den folgenden Jahren wurden im Spreebogen nach internationalen Architekturwettbewerben beeindruckende Parlamentsbauten geschaffen. Ein neues Parlamentsviertel entstand. Die zuständigen Gremien des Deutschen Bundestages entschieden zudem von Beginn der Planungen an Künstler zur Gestaltung der Bauten hinzuziehen. So wurde im Parlamentsviertel die „Kunst-am-Bau“-Richtlinie zeitgemäß weiterentwickelt.

Die Kunst hat dank dieses kulturellen Engagements des Parlamentes Einzug in die Räume der Politik gehalten. Künstler kommentieren und begleiten mit ihren Werken die Arbeit der Parlamentarier. Sie nutzen das Parlament also als Bühne zur Darstellung ihrer eigen-, oft widerständigen Positionen. Politiker ihrerseits stehen im täglichen Arbeitsumfeld im Dialog mit der Kunst.

Neben den „Kunst-am-Bau“-Werken besitzt der Deutsche Bundestag seit 1969 eine eigene Kunstsammlung, die Jahr um Jahr durch Ankäufe erweitert wird. Seit 2005 verfügt der Deutsche Bundestag über einen eigenen Kunst-Raum, der für Ausstellungen zeitgenössischer Kunst genutzt wird und so das Fenster zur aktuellen Kunstszene offen hält. Er eröffnete mit der Fotografieausstellung „Bilder der Macht“ von Herlinde Koelbl.

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Kunst-Raum

Kunstwerk von Peter Wüthrich, „600 Bücher für 600 Parlamentarier“

Peter Wüthrich, „600 Bücher für 600 Parlamentarier“, zweiteilige Installation mit Videoscreen, Parlamentsgebäude Wilhelmstraße 65 (Foyer EG und 1.OG), 2012

© DBT/Julia Nowak-Katz

Der Deutsche Bundestag engagiert sich für zeitgenössische Kunst – durch jährliche Ankäufe für seine Kunstsammlung, durch die Beauftragung von Kunst-am-Bau-Installationen in den Parlamentsbauten und durch wechselnde Ausstellungen im Kunst-Raum und im Mauer-Mahnmal im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus.

An beiden Orten sollen die Ausstellungen den Prozess der Öffnung des Parlaments für Kunst fortsetzen und das Selbstverständnis des Deutschen Bundestages als Förderer zeitgenössischer Kunst zum Ausdruck bringen.

Im öffentlich zugänglichen Mauer-Mahnmal sind originale Segmente der Hinterlandmauer an dem Ort, an dem sie ursprünglich standen, wieder aufgestellt worden. Ein Gedenkbuch erinnert an die Opfer der Berliner Mauer und stellt ihre Schicksale vor. Themenbezogene Ausstellungen ergänzen und vertiefen das Gedenken.

Der Kunst-Raum wird nach Abschluss der Bauarbeiten zum Erweiterungsbau des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses wieder öffentlich zugänglich sein. Zur Zeit finden die Ausstellungen im Seitenflügel des Schadow-Hauses statt. Eröffnet wurde der „Kunst-Raum im Schadow-Haus“ im Mai 2014 mit einer Ausstellung zum 250. Geburtstag von Johann Gottfried Schadow: In der Ausstellung „Ansichten“ traten Werke Schadows in einen Dialog mit Foto- und Videoarbeiten des Künstlers Christoph Brech (geb. 1964). In der Folge setzte die Berliner Bildhauerin Anna Franziska Schwarzbach (geboren 1949) der Prinzessinnengruppe von Schadow die Skulpturen ihrer eigenen „Prinzessinnen“ entgegen – die kleinwüchsige rumänisch-jüdische Schauspielertruppe der Ovitz-Schwestern. Für die derzeitige Ausstellung „Im Atelier. Ein Experiment“ hat der Bildhauer Michael Jastram (geb. 1953) sein Atelier in die Schadowstraße verlegt und gestaltet dort in Anwesenheit der Besucher neue Skulpturen. Auch die folgenden Ausstellungen werden Schadows Werk im Spiegel zeitgenössischer Kunst zeigen.

Die Ausstellungen des Bundestages zur zeitgenössischen Kunst eröffnen vielfältige Bezüge zu Parlament und Politik und schlagen zugleich Brücken zum kulturellen Geschehen in Berlin. Workshops für Kinder, Jugendliche und Erwachsene begleiten die Ausstellungen.

Installationen und Kunstwerke aus dem „Kunst-am-Bau“-Programm des Bundestages sind in den Parlamentsgebäuden an Wochenenden im Rahmen von Kunst- und Architekturführungen zu besichtigen.

Informationen zur Kunst im Parlament, zum Ausstellungsprogramm und zu den Workshops sind im Internet zu finden oder können telefonisch erfragt werden.

„Kunst-Raum im Schadow-Haus“

Schadowstraße 12-13
10117 Berlin

„Mauer-Mahnmal“ des Deutschen Bundestages

Marie-Elisabeth-Lüders-Haus
Schiffbauerdamm/Luisenstraße
10117 Berlin

Telefon: +49 (0)30 227-35399

kunst-raum@bundestag.de

www.kunst-im-bundestag.de

www.mauer-mahnmal.de

Öffnungszeiten: Di–So 11.00 – 17.00 Uhr

Eintritt frei

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Kuppel, Dachterrasse und Dachgartenrestaurant

Hinweis

Der Besuch beim Deutschen Bundestag erfordert eine vorherige Terminbuchung. Online-Formulare für Terminanfragen finden Sie unter www.bundestag.de/besuche/formular.html.

In den Gebäuden des Deutschen Bundestages ist eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen.

Seit dem 3. Juli 2021 entfällt die Pflicht, die Kontaktdaten aller Besucherinnen und Besucher zum Zwecke der schnellen Kontaktverfolgung möglicher COVID-19-Infektionsketten zu erfassen.

Der Nachweis eines aktuellen negativen Coronavirus-Testergebnisses ist zurzeit nicht notwendig. 
Über weitere mögliche Maßnahmen wird im Rahmen einer fortlaufenden Risikobewertung entschieden werden. Aktuelle Informationen hierzu, insbesondere auch zu den am Besuchstag aktuell geltenden Zugangsvoraussetzungen, können Sie den auf der Webseite/Startseite des Deutschen Bundestages unter der Rubrik „Aktuell“ geschalteten „Aktuellen Informationen zum Besuch beim Deutschen Bundestag“ entnehmen.

Aktuelle Besuchsmöglichkeiten

Die Kuppel und die Dachterrasse des Reichstagsgebäudes sind seit dem 10. Juli 2021 täglich in der Zeit von 18.30 Uhr bis 21.45 Uhr (letzter Einlass) für eine begrenzte Zahl von Einzelbesuchern geöffnet.

Kuppel und Dachterrasse können kostenlos besichtigt werden. Eine Besichtigung ist jedoch nur mit vorheriger Anmeldung möglich. Für eine bequeme Terminanfrage steht ein Online-Formular zur Verfügung, eine Anmeldung ist aber auch per Fax (030/227-36436) oder per Post (Deutscher Bundestag, Besucherdienst, Platz der Republik 1, 11011 Berlin) möglich. Eine telefonische Anmeldung ist nicht möglich. Bei der Anmeldung werden folgende Angaben benötigt: Name, Vorname und Geburtsdatum. Ohne korrekt und vollständig ausgefüllte Online-Formulare kann der Besucherdienst des Bundestages die Anfragen nicht bearbeiten.

Wann ist die Kuppel allgemein geschlossen?

Die Dachterrasse und die Kuppel sind am 24. Dezember ganztägig und am 31. Dezember ab 16 Uhr geschlossen. Die Kuppel kann in der Zeit vom 12. bis 16. Juli, vom 19. bis 23. Juli, vom 13. bis 17. September und vom 11. bis 15. Oktober 2021 wegen Reinigungs­- und Wartungsarbeiten nicht besichtigt werden. Die Dachterrasse bleibt auch bei diesen Kuppelsperrungen zugänglich.

Informationen über zusätzliche Sperrungen der Kuppel erhalten Sie telefonisch durch den Besucherdienst unter 030/227-32152 oder 030/227-35908 zu folgenden Zeiten:

  • montags 9.00 bis 15.00 Uhr
  • dienstags bis donnerstags 9.00 bis 16.00 Uhr
  • freitags 9.00 bis 13.30 Uhr
Das Dachgartenrestaurant

Das Dachgartenrestaurant östlich der Kuppel ist geöffnet. Eine Reservierung ist notwendig. Plätze können telefonisch von 10 bis 16 Uhr unter 030- 22 62 99-0 oder per E-Mail berlin@feinkost-kaefer.de vorbestellt werden.

Beschäftigungsmöglichkeiten für Studentinnen und Studenten

Neben einem Besuch beim Deutschen Bundestag besteht für Studierende, die an einer Universität oder Fachhochschule in Berlin oder Brandenburg immatrikuliert sind, auch die Gelegenheit, als studentische Aushilfskraft für den Besucherdienst beim Deutschen Bundestag tätig zu sein. Weitere Hinweise finden Sie im Informationsangebot über Arbeitsmöglichkeiten für studentische Aushilfskräfte. (26.05.2021)

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Kürschners Volkshandbuch

Kürschners Volkshandbuch – oder einfach der „Kürschner“– informiert über alles Wissenswerte rund um den Bundestag und seine Abgeordneten. Nach einer kurzen Darstellung der Zusammensetzung, Aufgaben und Arbeitsweise des Bundestages nimmt der alphabetisch geordnete Teil mit den Kurzbiografien der Abgeordneten den meisten Platz ein. Die Angaben zu Lebenslauf und Beruf stammen von den Abgeordneten selbst. Daneben enthält das Buch aber auch Angaben über die Zusammensetzung der Gremien und Fraktionen sowie grundlegende statistische Informationen. Kürschners Volkshandbuch wird regelmäßig aktualisiert und kann kostenfrei über den Bundestag bezogen werden.

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