Polizeibeauftragter
Der Polizeibeauftragte des Bundes beim Deutschen Bundestag hat die Aufgabe, strukturelle Mängel und Fehlentwicklungen bei der Bundespolizei, dem Bundeskriminalamt und der Bundestagspolizei aufzudecken und zu untersuchen. Er ist außerdem Ansprechpartner für Beschäftigte dieser Polizeibehörden des Bundes im Einzelfall, aber auch für Bürgerinnen und Bürger, die von polizeilichem Fehlverhalten betroffen sind. Das Amt ist unabhängig und weisungsungebunden.
Der Polizeibeauftragte wird vom Deutschen Bundestag als sein Hilfsorgan für fünf Jahre in das Amt gewählt. Jährlich legt der Polizeibeauftragte dem Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit einen Bericht über die Ergebnisse seiner Tätigkeit vor. Der Polizeibeauftragte des Bundes wird aus eigener Initiative oder aufgrund von Eingaben von Beschäftigten der Polizeibehörden des Bundes oder von Bürgerinnen und Bürgern tätig.