Service

Qualifizierte Mehrheit

Die Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen (ohne Stimmenthaltungen) ist erforderlich, um Einsprüche des Bundesrats zurückzuweisen, die dieser gegen Gesetzesbeschlüsse des Bundestages mit zwei Dritteln seiner Mitglieder eingelegt hat. Dabei ist jedoch mindestens eine Mehrheit der Mitglieder des Bundestages notwendig. Zwei Drittel der anwesenden Mitglieder können nach der Geschäftsordnung des Bundestages beschließen, im Einzelfall von deren Vorschriften abzuweichen oder auf Beratungsfristen zu verzichten. (>Mehrheit, qualifizierte: Zweidrittelmehrheit der Mitglieder des Deutschen Bundestages)

Marginalspalte