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SED-Opferbeauftragte

Die oder der SED-Opferbeauftragte beim Deutschen Bundestag hat die Aufgabe als Ombudsperson für die Anliegen der Opfer der SED-Diktatur zu wirken und zur Würdigung der Opfer des Kommunismus in Deutschland beizutragen. Diese Aufgabe wird als Hilfsorgan des Deutschen Bundestages wahrgenommen. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Die Wahl erfolgt durch das Parlament, dem die Ombudsperson direkt unterstellt ist. Die Ausübung des Amtes erfolgt unabhängig. Aufgabe ist unter anderem die Beratung des Deutschen Bundestages und seiner Ausschüsse, der Bundesregierung sowie anderer öffentlicher Einrichtungen in Fragen, die die Angelegenheiten der Opfer der SED-Diktatur und der kommunistischen Herrschaft in der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland und in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik betreffen. Einmal jährlich erhält der Deutsche Bundestag einen Bericht zur aktuellen Situation der Opfer der SED-Diktatur. Außerdem können die Ausschüsse des Bundestages Berichte in Auftrag geben und die Ombudsperson kann dem Parlament Stellungnahmen zu unterschiedlichen Themen vorlegen.