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Wahlkreismandat
Ein Wahlkreismandat erhalten erfolgreiche Wahlkreisbewerberinnen und Wahlkreisbewerber, indem sie in der Rangfolge ihrer Erststimmenanteile an die Spitze der Landesliste ihrer Partei rücken und so bei der Vergabe der Sitze zuerst berücksichtigt werden. Ist der Platz eines Wahlkreisbewerbers auf dieser Liste nicht von der Anzahl der Sitze gedeckt, die seiner Partei nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen, wird das Wahlkreismandat nicht vergeben (Zweitstimmendeckung). Somit kann es passieren, dass ein Wahlkreisbewerber eine relative Mehrheit der Stimmen in seinem Wahlkreis erreicht und trotzdem nicht in den Bundestag einzieht.