Service

Vorbereitungsdienst für den mittleren Polizeivollzugsdienst

Die Polizei beim Deutschen Bundestag ist Teil der Bundestagsverwaltung. Mit ihren Polizeivollzugsbeamten (w/m/d) ist sie zuständig für einen reibungslosen Ablauf aller Sitzungen des Parlaments, seiner Gremien und von Veranstaltungen innerhalb der Liegenschaften des Deutschen Bundestages. Sie sorgt für den Schutz aller sich im Deutschen Bundestag aufhaltenden Personen. 

Wir bieten zum 1. September 2025 mehrere Plätze im

Vorbereitungsdienst für den mittleren Polizeivollzugsdienst

an.

Die Ausbildung dauert 2 ½ Jahre und wird bei der Bundespolizei (im Aus- und Fortbildungszentrum Neustrelitz) durchgeführt. Die Ausbildung schließt mit der Laufbahnprüfung für den mittleren Polizeivollzugsdienst ab.

Wir bieten:

  • eine attraktive Ausbildung im Beamtenverhältnis beim Deutschen Bundestag
  • Bundesbesoldungsordnung (während der Ausbildung derzeit 1.473,37 € brutto monatlich und ggf. Familienzuschlag abhängig vom Familienstand)
  • Gewährung einer Polizeizulage (95 EUR im 2. Jahr und 228 EUR im 3. Jahr)
  • je nach Einsatz sind weitere Zulagen nach der Erschwerniszulagenverordnung möglich
  • Gewährung von Heilfürsorge (der Dienstherr übernimmt die Kosten der Gesundheitsleistungen als Sachleistung)
  • Standortsicherheit nach der Ausbildung in Berlin
  • vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten
  • Beförderungsmöglichkeiten bis zum Polizeihauptmeister (m/w/d) mit Zulage und die Chance, bei guten Leistungen und Fähigkeiten in den gehobenen Dienst aufzusteigen

Einstellungsvoraussetzungen:

  • Deutsche bzw. Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder Besitz einer anderen EU-Staatsangehörigkeit
  • Verfassungstreue: Bereitschaft, sich jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzusetzen
  • mindestens ein mittlerer Schulabschluss oder 
    eine Berufsbildungsreife (früher: Hauptschulabschluss) und eine anerkannte abgeschlossene Berufsausbildung (bei Abschluss in Kürze: Angabe des voraussichtlichen Abschlussdatums)
  • am Tag der Einstellung mindestens 16 Jahre alt und nicht älter als 27 Jahre 
    (§ 5 Abs. 3, 4 BPolLV bleiben unberührt) oder bei einer abgeschlossenen Berufsausbildung und dreijähriger Berufserfahrung (beides muss gem. § 5 Abs. 5 BPolV laufbahnförderlich sein) nicht älter als 35 Jahren 
  • keine Vorstrafen und geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
  • uneingeschränkte Polizeidiensttauglichkeit nach polizeiärztlichem Urteil
  • keine Tätowierungen im Gesicht, am Hals und an den Händen. Tätowierungen, Brandings, Mehndis (Henna-Tattoos), Flesh-Tunnels in den Ohren und Ähnliches an anderen sichtbaren Stellen müssen in geeigneter Weise abgedeckt werden, sofern sie nicht schon von der Dienstkleidung vollständig verdeckt sind.
  • Besitz der allgemeinen Fahrerlaubnis der Klasse B. Der Nachweis ist spätestens bis zum Abschluss der Laufbahnausbildung zu erbringen
  • Erfolgreiches Bestehen der Einstellungsprüfung, bestehend aus einem schriftlichen Test, einem Sporttest, einer polizeiärztlichen Untersuchung sowie einem Vorstellungsgespräch.

Einzureichende Bewerbungsunterlagen:

  • aussagekräftiges Bewerbungsschreiben
  • tabellarischer Lebenslauf
  • die letzten zwei Schulzeugnisse einer allgemeinbildenden Schule (Abschlusszeugnis und das Zeugnis des vorangegangenen Halbjahres oder aktuelles Zeugnis und das Zeugnis des vorangegangenen Halbjahres)
  • nebenstehende ausgefüllte Unterlagen (Erklärung Tätowierungen, bei Minderjährigen Einwilligungserklärung der/ des Sorgeberechtigten)

Weitere Informationen zur Polizei des Deutschen Bundestages erhalten Sie unter http://www.bundestag.de/polizei.

Ihre Bewerbung:

Ihre aussagekräftigen und vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis spätestens 31. Januar 2025 (Posteingang bzw. E-Mail-Eingang) an:
DEUTSCHER BUNDESTAG – Verwaltung –
Personalreferat ZV 2 – Platz der Republik 1 – 11011 Berlin 
oder per E-Mail an: 
ausbildung.polizei@bundestag.de

Eine Rücksendung von Bewerbungsunterlagen kann grundsätzlich nicht erfolgen. 

Weitere Auskunft erhalten Sie durch Frau Bigalke unter der Rufnummer: 030/227-32281.

Wissenswertes

Als Unterzeichnerin der Charta der Vielfalt leben wir ein diverses und weltoffenes Miteinander und setzen uns für eine vielfältige Beschäftigtenstruktur ein. Auch die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern ist unser ausdrückliches Ziel. 

Die Verwaltung des Deutschen Bundestages sieht sich der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb Bewerbungen schwerbehinderter Menschen. Bei gleicher Eignung und unter der Voraussetzung der uneingeschränkten Polizeidiensttauglichkeit werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen bevorzugt berücksichtigt.

Die Bundestagsverwaltung legt großen Wert auf den Schutz Ihrer persönlichen Daten. Hier können Sie sich über unsere Datenschutzbestimmungen informieren. 

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