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Service Studentische Aushilfskräfte

Studentische Aushilfskräfte

Studentische Aushilfskräfte (DBT/Stephan Klonk)

Wer kann sich bei der Bundestagsverwaltung als studentische Aushilfskraft (w/m/d) bewerben?

Bewerben können sich nur Studentinnen und Studenten (w/m/d), die an einer Universität oder Fachhochschule in Berlin oder Brandenburg oder an einer staatlich anerkannten Fernuniversität im Vollzeitstudium immatrikuliert sind und während der gesamten Dauer der Tätigkeit beim Deutschen Bundestag eingeschrieben bleiben. Während eines Urlaubssemesters oder eines Promotionsstudiums ist keine Beschäftigung als Aushilfskraft möglich. Eine weitere Nebentätigkeit ist während Ihrer Beschäftigungszeit nicht gestattet.

Welche Einsatzbereiche gibt es?

1. Besucherdienst

Im Besucherdienst des Deutschen Bundestages werden studentische Aushilfskräfte zur Unterstützung bei der Betreuung von Besuchergruppen und Einzelbesuchern in den verschiedenen Liegenschaften des Deutschen Bundestages eingesetzt. Für viele Gäste des Hauses sind die Besucherbetreuer der erste und mitunter auch einzige Kontakt zum Personal des Deutschen Bundestages. Ihnen kommt daher auch eine Rolle als „Visitenkarte“ des Parlamentes zu.

Erwartet werden daher freundliche Umgangsformen, Fingerspitzengefühl im Umgang mit Besuchern unterschiedlicher nationaler, sozialer und kultureller Herkunft, Geduld und Belastbarkeit sowie sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache (Sprachniveau C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen).

Vorerfahrungen in Tätigkeiten mit Publikumsverkehr (beispielsweise im Hotel- oder Gaststättenbereich, Tourismus oder Einzelhandel) sowie Fremdsprachenkenntnisse sind von Vorteil.

Die Arbeitsverträge werden befristet für 6 Monate geschlossen. Bei Bedarf besteht eine Verlängerungsoption. Die maximale Beschäftigungszeit beträgt 24 Monate.

Die wöchentliche Arbeitszeit beläuft sich auf wahlweise 10 Stunden oder 15 Stunden (bei Bedarf und Verfügbarkeit bis maximal 20 Wochenstunden). Die Arbeitszeit verteilt sich hauptsächlich auf die Tage von Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 17.30 Uhr in Einsätzen von jeweils 4 bis 6 Stunden. Aber auch in den Abendstunden, am Wochenende und an Feiertagen sind Einsätze erforderlich. Die Beschäftigung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) in der Entgeltgruppe 3. Eine studentische Aushilfskraft verdient derzeit bei einem Einsatz von 10 Stunden pro Woche ca. 660 Euro brutto im Monat, bei einem Einsatz von 15 Stunden pro Woche ca. 993 Euro brutto im Monat. Im Besucherdienst werden neben dem regulären Grundentgelt eventuell anfallende Zuschläge zusätzlich vergütet.

2. Andere Verwaltungsbereiche

In den anderen Bereichen bei der Bundestagsverwaltung werden studentische Aushilfskräfte mit einfachen Tätigkeiten wie Kopieren, Abheften, Registrieren, Schreibtätigkeiten u. ä. zur Unterstützung befristet eingesetzt. Die Arbeitsverträge werden je nach Personalbedarf und Einsatzbereich befristet geschlossen. Die Arbeitszeit beträgt in der Regel 19,5 Wochenstunden von Montag bis Freitag. In Ausnahmefällen werden auch Verträge mit einer minimal geringeren wöchentlichen Arbeitszeit geschlossen. Die Vergütung erfolgt ebenfalls nach Entgeltgruppe 3 und beträgt bei 19,5 Wochenstunden ca. 1.290 Euro brutto im Monat.

Wo und wie können Sie sich bewerben?

Bei Interesse richten Sie Ihre Bewerbung entweder per Post oder vorzugsweise per E-Mail unter Beifügung der nachstehenden Unterlagen an:

Deutscher Bundestag
- Verwaltung-
Personalreferat ZV 2/ 121             oder            studenten.zv2@bundestag.de
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Bewerbungsunterlagen:

- Anschreiben
- Tabellarischer Lebenslauf
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung (mit Angabe der Studienrichtung, der Hochschul- und Fachsemesteranzahl)
- Zeugniskopien (Abitur- , ggf. Hochschul- und ggf. Ausbildungszeugnis)
- Nachweis sehr guter deutscher Sprachkenntnisse (beispielsweise C2 Sprachzertifikat,
  deutschsprachiges Abitur, deutschsprachiger Hochschulabschluss o.Ä.)
- ausgefüllter Personalbogen für studentische Hilfskräfte (siehe weitere Informationen)
- ausgefüllter Fragebogen für studentische Hilfskräfte (siehe weitere Informationen)

Bitte sehen Sie bei postalischen Bewerbungen von der Zusendung von Bewerbungsmappen ab.
Bei E-Mail-Bewerbungen bitte die Bewerbungsunterlagen als PDF-Dateien zusenden.

Es besteht für Sie die Möglichkeit, Ihre Bewerbungsunterlagen mit verschlüsselter E-Mail an die E-Mailadresse studenten.zv2@bundestag.de zu übersenden. Weitere Informationen zur Verschlüsselung finden Sie hier.

Was passiert dann mit Ihrer Bewerbung?

Alle eingehenden Bewerbungen werden schriftlich beantwortet. Sofern Sie keinen Personal- und Fragebogen mitgeschickt haben, werden Ihnen diese zugesandt. Diese Unterlagen senden Sie ausgefüllt an das Personalreferat ZV 2 zurück. Mit der Zusendung des Personalbogens ist noch keine Einstellungszusage verbunden.

Ihre Bewerbung wird für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten berücksichtigt. Wenn sich innerhalb dieser Zeit ein Bedarf an studentischen Aushilfskräften ergibt und Ihre Bewerbung in die engere Wahl kommt, werden Sie vom Personalreferat ZV 2 unaufgefordert benachrichtigt und ggf. zu einem Auswahlverfahren eingeladen. Ergibt sich kein Bedarf, erhalten Sie Ihre Unterlagen spätestens nach 12 Monaten zurück.

Die Verarbeitung der mit Ihrer Bewerbung übermittelten Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 88 Absatz 1 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 26 Bundesdatenschutzgesetz. Die Informationen nach Artikel 13 und Artikel 14 DSGVO erhalten Sie zusammen mit der Eingangsbestätigung zu Ihrer Bewerbung übersandt.

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