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Ausschüsse

Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (7. SGB IV-ÄndG) und weitere Anträge

Zeit: Montag, 20. April 2020, 0 Uhr
Ort: Berlin

Gegenstand der Anhörung im schriftlichen Verfahren
19/17586
- Gesetzentwurf der Bundesregierung
19/17787 - Antrag der Fraktion der AfD
19/17769 - Antrag der Fraktion DIE LINKE.

Die geplanten Änderungen im Berufskrankheitenrecht stoßen bei Experten auf ein überwiegend positives Echo. Das geht aus Stellungnahmen hervor, die Verbände und Sachverständige zu dem Gesetzentwurf (19/17586) der Bundesregierung für ein Siebtes Gesetz zur Änderung des SGB IV und anderer Gesetze, der ein sehr komplexes und thematisch vielschichtiges Bündel an Änderungen für Regeln der Sozialversicherung enthält, abgegeben haben. Die öffentliche Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zu diesem Gesetzentwurf und Anträgen von AfD (19/17787) und Linken (19/17769) war für den 20. April 2020 terminiert, wurde aufgrund der Schutzvorkehrungen wegen der Corona-Pandemie jedoch nur in einem schriftlichen Anhörungsverfahren durchgeführt.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) bezeichnet die Fortentwicklung des Berufskrankheitenrechts in der gesetzlichen Unfallversicherung als zentrales Anliegen. Jetzt müsse die Chance ergriffen werden, strukturelle Fehlentwicklungen zu beseitigen und spürbare Verbesserungen für die Versicherten herbeizuführen, appelliert der DGB in seiner Stellungnahme. Darin begrüßt er unter anderem die Neuregelung des Jahresarbeitsverdienstes während der Schul- und Berufsausbildung, da diese ein verlässliches System der Einordnung biete und die bisherige, teils ethisch fragwürdige Ermittlung ablöse.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) begrüßt ebenfalls die geplanten Änderungen, die ihrer Ansicht nach „einen großen und zugleich sehr ausgewogenen Schritt zur Weiterentwicklung der komplexen Rechtsmaterie“ darstelle. Sie verweist jedoch darauf, dass die Umstellung auf Pauschalierungen bei der Festsetzung des Jahresarbeitsverdienstes für jüngere oder in Ausbildung befindliche Versicherte ein sehr komplexes Verfahren sei, das noch einer genaueren Prüfung bedürfe. Darauf nehme der Gesetzentwurf allerdings Rücksicht, was die DGUV begrüße.

Der Sozialverband VdK Deutschland e. V. bezeichnet vor allem den Wegfall des Unterlassungszwangs für alle Berufskrankheiten als positive Neuregelung. Er betont in seiner Stellungnahme, dass es einen großen Reformbedarf gebe, dies gelte insbesondere für eine Berücksichtigung von Erkrankungen in frauendominierten Berufen und von psychischen Erkrankungen. Es müssten auch grundlegende Änderungen wie zum Beispiel eine Beweislastumkehr enthalten sein, schreibt der Verband in seiner Stellungnahme und fordert unter anderem eine neue Rückwirkungsregelung für anerkannte Berufskrankheiten. Berufskrankheiten müssten ab dem ersten Tag des Auftretens der Krankheit anerkannt werden, dafür dürfe es keine Stichtage oder Beschränkungen geben.

Auch die IG Metall unterstützt die geplante Streichung des Unterlassungszwangs, da dies eine zentrale Forderung der IG Metall gewesen sei. „Denn auch wenn der Zwang zur vollständigen Aufgabe der beruflichen Tätigkeit derzeit nur einen kleinen Teil der anerkannten Berufskrankheiten umfasst, so entfallen auf diese rund die Hälfte aller Verdachtsanzeigen“, heißt es dazu in der Stellungnahme. Im Gegensatz zum Sozialverband VdK begrüßt die IG Metall jedoch eine Stichtagsregelung für den Zeitpunkt der rückwirkend frühesten Anerkennung einer Berufskrankheit.

Kritischer zum Gesetzentwurf der Regierung äußerte sich Gesamtmetall - Gesamtverband der Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektro-Industrie e. V. Der Verband kritisiert unter anderem die geschätzten Mehrausgaben bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften durch den Wegfall des Unterlassungszwangs. Mehrausgaben von rund 4,6 Millionen Euro jährlich im Jahr 2021 ansteigend auf rund 60 Millionen Euro jährlich im Jahr 2060 seien „inakzeptabel“. Dieser Umfang müsse auf ein der DGUV-Schätzung von 2016 entsprechendes Niveau reduziert werden, fordert der Verband.

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände begrüßt zwar eine Verbesserung des bestehenden Verfahrens zur Anerkennung von Berufskrankheiten. Allerdings würden die kommunalen Arbeitgeber bei der Umsetzung finanziell belastet, lautet ein Einwand in der Stellungnahme. „Gemäß dem Gesetzesentwurf sollen Arbeitgeber mehr in die Verantwortung genommen werden, Maßnahmen der Verhältnisprävention konsequenter einzusetzen. Gerade von kommunalen Arbeitgebern wird bereits jetzt sowohl präventiv für den Gesundheitsschutz wie auch für die Wiederherstellung der Gesundheit der Beschäftigten viel getan. In der Praxis zeigt sich allerdings auch, dass die Beschäftigten oftmals die empfohlenen Maßnahmen nicht anwenden beziehungsweise vorgeschriebene Maßnahmen sogar missachten. Dies greift der Gesetzentwurf nicht auf. Beschäftigte müssen hier ebenfalls in die Pflicht genommen werden“, schreiben die kommunalen Spitzenverbände.

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