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Arbeit

Gesetz zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz (Arbeitsschutzkontrollgesetz) und weitere Anträge

Zeit: Montag, 5. Oktober 2020, 13.30 Uhr bis 15 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.900

Mittelständische Firmen der Fleischwirtschaft fürchten angesichts des geplanten Arbeitszeitkontrollgesetzes um ihre Zukunft. Das wurde in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales unter Vorsitz von Dr. Matthias Bartke (SPD) am Montag, 5. Oktober 2020, deutlich. Auf der Tagesordnung stand zum einen der Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/21978) für ein Arbeitsschutzkontrollgesetz, das ein Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in der Schlachtung und Zerlegung ab 1. Januar beziehungsweise 1. April 2021 vorsieht.

Außerdem standen drei Oppositionsanträge der Linken, von Bündnis 90/Die Grünen und der AfD-Fraktion zur Diskussion. Die Linke kritisiert es in ihrem Antrag (19/22488) als fraglich, ob die Definition des Gesetzentwurfs zur Ausnahme des Fleischerhandwerks und zur Regelung der Verbote treffend sei und Umgehungsmöglichkeiten verhindere. Die Grünen dringen in ihrem Antrag (19/19551) auf mehr Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag (19/22923) den Einsatz von Fremdpersonal durch Werkverträge und Leiharbeit auf 15 Prozent der im jeweiligen Betrieb Beschäftigten zu begrenzen.

„Geplante 49-Mitarbeiter-Grenze überarbeiten“

Herbert Dohrmann, selbst Inhaber einer Fleischerei und Präsident des Deutschen Fleischer-Verbands, wies auf die gänzlich unterschiedliche Mitarbeiterstruktur von Handwerks- und Industriebetrieben hin. Im Handwerk arbeite der Chef meist mit, es gebe in der Regel fest angestellte Mitarbeiter. Handwerksbetriebe, die ihre Produkte selbst verkaufen, hätten allein durch das Verkaufspersonal – darunter viele Teilzeitkräfte – jedoch schnell mehr als 49 Mitarbeiter. Deshalb sei es seinem Verband wichtig, die geplante 49-Mitarbeiter-Grenze, ab der das Gesetz gelten soll, zu überarbeiten, betonte er.

Robert Houdek von der Interessengemeinschaft der bayerischen, familiengeführten Ernährungsindustrie erläuterte, wie abhängig sein Betrieb der Fleischveredelung von streng arbeitsteilig organisierten Produktionsabläufen ist. Zwar würden im Kernbereich seines Betriebs Metzger arbeiten, aber allein schon die Logistik und die spezialisierte Reinigung der Verpackungsräume seien über Werkverträge organisiert. „Würde man uns das verbieten, müssten wir morgen zumachen“, sagte Houdek.

„Zweifel am Begriff des inhabergeführten Betriebes“

Juristische Zweifel gab es am Begriff des „inhabergeführten“ Betriebes. Mehrere Sachverständige, darunter der Prof. Dr. Stefan Greiner, der Bürgerliches Recht an der Universität Bonn lehrt, verwiesen darauf, dass das Betriebsverfassungsgesetz den Begriff gar nicht kenne. Roland Wolf von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände kritisierte das Verbot von Leiharbeit und Werkverträgen als „höchst problematisch“.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) betonte, das Agieren der Fleischbranche lasse keine anderen Konsequenzen zu. Nachbesserungen seien jedoch bei der Arbeitszeiterfassung nötig. Noch seien die geplanten Regelungen nicht manipulationssicher, betonte DGB-Vertreterin Micha Klapp.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Bundesregierung will mit ihrem Gesetzentwurf den Arbeitsschutz in Betrieben besser kontrollieren und Werkverträge im Kernbereich der Fleischwirtschaft verbieten. Die Leistungsfähigkeit des deutschen Arbeitsschutzsystems hänge neben der entsprechenden Umsetzung der Vorgaben durch die Arbeitgeber maßgeblich von einer transparenten und passgenauen Beratung und Überwachung der Betriebe durch die Arbeitsschutzbehörden ab, schreibt die Regierung. Das Arbeitsschutzgesetz enthalte dazu aber derzeit keine Vorgaben.

Vor allem über die Kontrolldichte entschieden die Arbeitsschutzbehörden nach eigenem Ermessen, was in der Praxis seit Jahren zu rückläufigen Betriebsbesichtigungen geführt habe. „Dieser negative Trend soll gestoppt werden“, heißt es in dem Entwurf. Bund und Länder sollen auf Grundlage einheitlicher Standards den Arbeitsschutzvollzug weiter verbessern.

Unter anderem soll betriebsbezogen eine jährliche Mindestbesichtigungsquote eingeführt werden. Diese soll durch die Einrichtung einer Bundesfachstelle für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) flankiert werden. Dadurch soll gleichzeitig mehr Transparenz bei den Kontrollen und den Datenlieferungen aus den Ländern hergestellt werden.

Kein Fremdpersonal mehr in der Fleischverarbeitung

Als eine der „zentralen Maßnahmen“ zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie bezeichnet die Regierung die Vorgabe, dass im Bereich der Schlachtung, Zerlegung und der Fleischverarbeitung in einem Unternehmen kein Fremdpersonal mehr eingesetzt werden darf. Der Einsatz von Werkvertrags- und Leiharbeitnehmern soll damit künftig verboten werden, für Verstöße ist eine entsprechende Bußgeldtabelle vorgesehen. Das Verbot soll nicht für Handwerksbetriebe gelten, die in den Bereichen Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung tätig sind.

Der Gesetzentwurf sieht ferner vor, die Arbeitszeit in der Fleischindustrie künftig elektronisch zu erfassen. Für die Unterbringung von Beschäftigten in Gemeinschaftsunterkünften sollen Mindestanforderungen festgelegt werden. Eine Dokumentationspflicht im Hinblick auf die Bereitstellung von Gemeinschaftsunterkünften soll die Überwachungstätigkeit der zuständigen Landesbehörden und der Unfallversicherungsträger unterstützen.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion will mit ihrem Antrag mit dem Titel „Mehr Redlichkeit in der Fleischwirtschaft und faire Löhne für Leiharbeiter“ (19/22923) faire Arbeitsbedingungen in der Fleischwirtschaft erreichen. So soll der Einsatz von Fremdpersonal durch Werkverträge und Leiharbeit auf 15 Prozent der im jeweiligen Betrieb Beschäftigten begrenzt werden.

Für Leiharbeiter soll das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ bereits ab dem ersten Arbeitstag gelten. Außerdem fordert die Fraktion eine bessere Zusammenarbeit der zuständigen Behörden hinsichtlich Arbeitsschutz und sonstigen Arbeitsbedingungen und mehr Personal bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit.

Antrag der Linken

Die Linke verlangt in ihrem Antrag (19/22488), das Arbeitsschutzkontrollgesetz nachzubessern. Zwar begrüßt die Fraktion die Initiative der Bundesregierung zum Verbot von Werkverträgen im Kernbereich der Fleischindustrie. Offen bleibe jedoch, ob die Definitionen zur Ausnahme des Fleischerhandwerks und zur Regelung der Verbote treffend seien oder Umgehungsmöglichkeiten zuließen. Andere notwendige Maßnahmen wie die Eindämmung des Mietwuchers bei Unterkünften für die meist osteuropäischen Arbeitskräfte würden überhaupt nicht angegangen, kritisieren die Abgeordneten.

Sie fordern deshalb unter anderem eine Erhöhung der Mindestbesichtigungsquote von Betrieben von fünf auf zehn Prozent, eine bundeseinheitliche Definition des Gefährdungspotenzials einzelner Branchen und die Möglichkeit der Stilllegung eines Betriebes bei „eklatanten Verstößen“ gegen den Arbeitsschutz. Nach den Vorstellungen der Linken sollen auch nicht Betriebe mit bis zu 49 Beschäftigten, sondern Handwerksbetriebe mit bis zu zehn Beschäftigten von dem Verbot der Werkverträge ausgenommen werden. Die Leiharbeit soll gleichzeitig mit den Werkverträgen ab 1. Januar 2021 verboten werden und nicht, wie derzeit geplant, erst ab 1. April 2021. Die Anwerbung von Arbeitskräften aus dem Ausland will die Fraktion transparenter gestalten.

Antrag der Grünen

Die Grünen dringen in ihrem Antrag (19/19551) darauf, „den Gesundheitsschutz jetzt in der Corona-Pandemie für die Beschäftigten in der Fleischbranche und für die Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft unverzüglich sicherzustellen“. Dazu sollen die örtlichen Gesundheitsämter vor der Einreise die Hygienepläne der Arbeitgeber überprüfen und den Gesundheitscheck an den Flughäfen durchführen.

Auch fordert die Fraktion, dass das Infektionsrisiko am Arbeitsplatz und auf Wegen von und zum Arbeitsplatz nach den Standards der Richtlinien des Robert-Koch-Instituts weitestgehend minimiert wird und die Beschäftigten regelmäßig auf Covid-19 getestet werden. Ferner soll es unter anderem in von Arbeitgebern gestellten oder vermittelten Unterkünften keine Mehrfachbelegung von Zimmern geben dürfen, „außer es handelt sich dabei um Familien und Paare“.

Des Weiteren wird die Bundesregierung aufgefordert, den Arbeits- und Gesundheitsschutz grundsätzlich zu verbessern, indem etwa eine Generalunternehmerhaftung für den Arbeitsschutz eingeführt wird und „angemessene“ Standards für vom Arbeitgeber gestellte oder vermittelte Unterkünfte verbindlich gemacht werden. Auch solle die Bundesregierung „Werkverträge im Kernbereich der unternehmerischen Tätigkeit, das heißt für das Schlachten und Zerlegen in Schlachtunternehmen“, verbieten und diese Tätigkeiten nur noch von Beschäftigten des eigenen Betriebes zulassen. Gleiches solle bei der Saisonarbeit in der Landwirtschaft gelten. (che/05.10.2020)

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