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Ausschüsse

Hinterbliebene entlasten

Zeit: Montag, 23. September 2019, 11 Uhr bis 12.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 300

Einige Gesundheits- und Sozialexperten sehen die von der Linksfraktion geforderte Kostenübernahme für die Ausstellung von Totenscheinen durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) skeptisch. Bei einer Anhörung des Gesundheitsausschusses unter Leitung von Erwin Rüddel (CDU/CSU) über einen Antrag der Linksfraktion am Montag, 23. September 2019, in Berlin machten Sachverständige deutlich, dass die Todesfeststellung eine versicherungsfremde Leistung sei, die von der GKV nicht übernommen werden müsse. Allerdings werden die hohen finanziellen Belastungen für Angehörige mit niedrigem Einkommen bei einem Sterbefall in der Familie kritisch gesehen.

Antrag der Linken

Nach Ansicht der Linksfraktion sollte die ärztliche Todesfeststellung in den Leistungskatalog der GKV aufgenommen werden. In Deutschland müsse zur Feststellung des Todes und zum Ausstellen eines Totenscheins ein Arzt zugezogen werden. Da die Mitgliedschaft in der GKV mit dem Tod ende, müssten derzeit Angehörige die vollen Kosten für den Totenschein tragen, heißt es in einem Antrag (19/8274) der Fraktion.

Nach der Streichung des Sterbegeldes seien gerade Angehörige aus unteren Einkommensschichten von den Kosten für den Totenschein belastet, für den mehr als 100 Euro anfallen könnten.

„Länder für Leichenschau-Regelungen zuständig“

Der GKV-Spitzenverband erklärte, es sei Aufgabe der Solidargemeinschaft, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu verbessern. Die ärztliche Leichenschau mit der Feststellung des Todes erfülle primär versicherungsfremde Zwecke, etwa die Schaffung von Rechtssicherheit.

Ferner fielen die Regelungen zur Leichenschau und zu den Kosten in die Gesetzgebungskompetenz der Länder, die zuständig seien für das Bestattungswesen. Sofern eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes gesehen würde, wären nach Sterbeort differenzierte Leistungsansprüche schwerlich zu rechtfertigen.

„Kostenbelastung von Geringverdienern begrenzen“

Ähnlich argumentierte der Deutsche Caritasverband, der darauf hinwies, dass nach der jüngsten Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab 2020 die Kosten für die ärztliche Leichenschau um rund 125 Euro auf etwa 166 Euro steigen werden. Würden diese Kosten von der GKV übernommen, entspräche dies einer zusätzlichen Belastung in Höhe von rund 79 Millionen Euro. Das Geld stünde für die eigentlichen Leistungen der GKV dann nicht mehr zur Verfügung.

Gleichwohl sollte nach Ansicht der Caritas die Kostenbelastung von Angehörigen der unteren Einkommensgruppen begrenzt werden, die von der Abschaffung des Sterbegeldes im Jahr 2004 besonders betroffen seien. Denkbar wäre eine Rückkehr zum alten Recht oder eine gesetzliche Regelung, wonach für Sozialbestattungskosten zeitnah ein Vorschuss geleistet werde. Derzeit dauere es sehr lange, bis die Sozialämter die Anträge auf Übernahme der Bestattungskosten geprüft hätten. So komme es zu erheblichen und nicht zumutbaren Verzögerungen bei der Bestattung.

„Rettungsdiensteinsatz als GKV-Leistung bewerten“

Der Notärzte-Verband erklärte, Notärzte kämen nicht selten in die Situation, den Tod eines Patienten feststellen zu müssen. Das weitere Vorgehen des Notarztes am Einsatzort sei aber nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern in den Ländern unterschiedlich. Die Neuregelung der Vergütung für eine Leistung, die nicht zum eigentlichen Rettungseinsatz gehöre, sei zu begrüßen.

So sollte der Rettungsdiensteinsatz, in dessen Verlauf der Tod eines Patienten festgestellt wird, als Leistung der GKV bewertet werden, unabhängig davon, ob der Todesfeststellung eine rettungsdienstliche Behandlung vorausgehe.

„Undurchsichtig und schwer zu überprüfen“

Auch der Bestatter Michael Höhn plädierte für eine einheitliche Kostenregelung unter dem Dach der GKV. Die jetzigen Regelungen seien für die Angehörigen undurchsichtig und schwer zu überprüfen. In vielen Fällen seien die Abrechnungen falsch, in manchen Fällen stecke sogar Betrug dahinter. So ergäben sich laut GOÄ für eine Leichenschau Kosten bis zu 77 Euro, regelmäßig erhielten Hinterbliebene aber Rechnungen in Höhe von 150 Euro und mehr. Die Kontrolle der Abrechnungen durch die GKV wäre transparenter.

Auch Höhn kritisierte die langen Wartezeiten bei Sozialbestattungen und beklagte unklare gesetzliche Vorgaben. Die Zahl der Kostenübernahmen durch Sozialhilfeträger steige, weil die Hinterbliebenen nicht mehr in der Lage seien, die hohen Bestattungskosten alleine aufzubringen.

„Transparenter geht es nicht mehr“

Der Hausarzt Dr. Gerd Zimmermann sagte in der Anhörung, die ab 2020 gültige GOÄ beinhalte nunmehr drei Abrechnungspositionen zu dem Bereich und sei damit völlig klar.

Auch die nötigen Hausbesuche seien künftig geregelt. Transparenter gehe es nicht mehr. Strittige Rechnungen seien daher künftig eher nicht mehr zu erwarten. (kos/23.09.2019)

Liste der geladenen Sachverständigen

Verbände/Institutionen:

  • Aeternitas e. V.
  • Berufsverband Deutscher Rechtsmediziner e. V.
  • Bundesärztekammer (BÄK)
  • Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands - BAND e. V.
  • Deutscher Caritasverband e. V. (DCV)
  • Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband)
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
  • Verband der privaten Krankenversicherung e. V. (PKV)
  • Verband unabhängiger Bestatter e. V.

Einzelsachverständige:

  • Michael Höhn, Verbandsgeprüfter Bestatter – Bestattungsinstitut Alexander Klein GmbH
  • Prof. Dr. Sebastian Kluckert, Bergische Universität Wuppertal
  • Dr. Gerd W. Zimmermann, Facharzt für Allgemeinmedizin

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