+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

Ausschüsse

22. Sitzung - Öffentliche Anhörung zu dem Antrag der Fraktion der FDP „20 Jahre Washingtoner Erklärung - Wirksamere Aufarbeitung der NS-Raubkunst durch Restrukturierung und Digitalisierung“

Zeit: Mittwoch, 20. Februar 2019, 18 Uhr bis 20 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.400

Der Umgang mit nationalsozialistischer Raubkunst und die Umsetzung der Washingtoner Erklärung über deren Rückgabe von 1998 bleibt umstritten. Dies offenbarte einmal mehr eine öffentliche Anhörung des Ausschusses für Kultur und Medien unter Vorsitz von Katrin Budde (SPD) am Mittwoch, 20. Februar 2019, über einen Antrag der FDP-Fraktion (19/5423), die Reformen bei der Restitution von Kulturgütern fordert. So soll eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts zur Aufarbeitung von NS-Raubkunst gegründet werden, die alle potenziellen Streitfälle in den bundeseigenen Sammlungen untersuchen soll.

Die Stiftung soll zudem als Geschäftsstelle an Stelle des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste (DZK) für die Beratende Kommission für die Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter eingesetzt werden. Ebenso spricht sich die FDP dafür aus, dass die Beratende Kommission einseitig angerufen werden kann, sowohl von dem Antragsteller auf Restitution als auch von dem betroffenen Museum.

„Tausende Fälle von NS-Raubkunst in Deutschlands Museen“

Dr. Agnes Peresztegi von der Commission for Art Recovery in New York übte harte Kritik an Bemühungen Deutschlands in Sachen Provenienzforschung und Restitution von NS-Raubkunst. Deutschland müsse seiner nie endenden Verantwortung zur Gerechtigkeit nachkommen. Die bisherigen Anstrengungen seien oftmals Stückwerk, litten mitunter auch an den Verflechtungen des föderalen Systems.

In Deutschlands Museen vermutet Peresztegi noch immer Tausende Fälle von NS-Raubkunst. Konkret bemängelte Peresztegi die Arbeit des Zentrums für Kulturgutverluste und der Beratenden Kommission. Anträge auf Restitution würden zu langsam bearbeitet, es mangele an Transparenz, mitunter auch an interkultureller Kompetenz und Sprachkompetenz. In der Folge werde die Beratende Kommission zu selten angerufen. Peresztegi sprach sich dafür aus, dass die Beratende Kommission einseitig angerufen werden können muss. Die Sammlungsbestände von Museen müssten umfassend digitalisiert und veröffentlicht werden.

„Erfolge werden kleingeredet“

Prof. Dr. Gilbert Lupfer, Vorstand des Deutschen Zentrums für Kulturgutverluste, wies die Kritik und die Vorschläge der FDP-Fraktion zurück. Das Zentrum sei eine kompetente Institution, die Einrichtung einer konkurrierenden Institution würde die geleistete Arbeit um Jahre zurückwerfen. Der Kunsthistoriker monierte, dass die Erfolge im Bereich der Provenienzforschung kleingeredet würden.

Lupfer widersprach zudem der Behauptung, in deutschen Museen seien noch immer Tausende Fälle von NS-Raubkunst zu finden. Dies lasse sich durch keinerlei empirische Befunde belegen.

„Spürbarer Bewusstseinswandel in den Museen“

Auch Kulturstaatsministerin Prof. Monika Grütters (CDU) wies die behauptete Größenordnung von Tausenden Fällen von NS-Raubkunst zurück. In den vergangenen Jahren habe es in den Museen einen spürbaren Bewusstseinswandel gegeben, die Museen seien bemüht, ihre Sammlungen auf NS-Raubkunst zu überprüfen und dies auch transparent zu machen. In den vergangenen 20 Jahren seien aus den Museen und Sammlungen des Bundes rund 5.700 Kulturgüter und 11.000 Bücher restituiert worden. In den vergangen zehn Jahren habe allein der Bund 38 Millionen Euro für die Provenienzforschung zur Verfügung gestellt, 2019 weitere zehn Millionen.

Grütters sprach sich zugleich für eine erneute Gesetzesinitiative für eine Neuregelung der Verjährungsfristen bei Fällen von NS-Raubkunst aus. Sie habe auch einen entsprechenden Vorstoß Bayerns im Jahre 2014 unterstützt.

„Kritik nicht berechtigt“

Der stellvertretende Leiter der Beratenden Kommission, Prof. Dr. Wolf Tegethoff, wies darauf hin, dass die Kommission nur dann tätig werden könne, wenn sie von den Streitparteien angerufen werde. Deshalb sei die Kritik, sie habe seit ihrer Einsetzung im Jahr 2003 insgesamt nur in 15 Streitfällen eine Empfehlung für oder gegen Restitution ausgesprochen.

Der Kunsthistoriker argumentierte, dass die meisten Fälle von Restitutionsansprüchen schon deshalb nicht von der Beratenden Kommission behandelt worden seien, weil die Parteien sich bilateral geeinigte hätten. Tegethoff bewertete die Forderung nach einem Restitutionsgesetz kritisch. Dies werde nicht den erhofften Erfolg bringen. Die Antragsteller auf Rückgabe müssten auch weiterhin ihren Anspruch belegen. Aufgabe der Beratenden Kommission sei es, in Streitfällen eine faire und gerechte Lösung zu finden und eben kein juristisches Urteil. Zugleich sprach sich Tegethoff für eine Umkehrung der Beweislast aus und verwies auf Italien, wo dieses Prinzip im Falle von Geldwäsche eingeführt worden sei. (aw/20..02.2019)

Liste der geladenen Sachverständigen

  • Prof. Dr. Gilbert Lupfer, Deutsches Zentrum Kulturgutverluste
  • Dr. Agnes Peresztegi, Commission for Art Recovery, New York (USA)
  • Prof. Dr. Wolf Tegethoff, Beratende Kommission für die Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter, insbesondere aus jüdischem Besitz

Marginalspalte