Ausschüsse der 19. Wahlperiode (2017-2021)
Arbeit und Aufgaben
Die Arbeitsgruppe „European Green Deal“ (AG EGD) wurde durch Beschluss der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung vom 6. Februar 2020 eingesetzt. Sie bestand aus stimmberechtigten Mitgliedern und beratenden Mitgliedern aus dem Deutschen Bundestag und der Assemblée nationale. Von Seiten des Deutschen Bundestages beteiligten sich alle Fraktionen, von Seiten der Assemblée nationale sieben von neun Fraktionen an der Tätigkeit der Arbeitsgruppe. Koordiniert wurde diese von den Abgeordneten Dr. Barbara Hendricks (SPD) und Alexandre Holroyd (LaREM).
Die Arbeitsgruppe hatte den Auftrag, die internationalen Klimaschutzmaßnahmen Deutschlands, Frankreichs und der Europäischen Union, die bilaterale Zusammenarbeit im Bereich des Klimaschutzes, die konkrete Ausgestaltung des „European Green Deal“ und dessen Umsetzung durch Deutschland und Frankreich sowie die Überlegungen der Europäischen Union zur Verbesserung der administrativen und gerichtlichen Kontrolle im Bereich des Umwelt- und Klimaschutzes und des Zugangs zum Umweltrecht zu begleiten und geeignete gemeinsame Vorschläge zu erarbeiten.
Die Mitglieder der Arbeitsgruppe trafen sich zu sechs Sitzungen und hörten den für den European Green Deal zuständigen Vizepräsident der Europäischen Kommission, Frans Timmermans, den Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Thomas Bareiß, den Secrétaire général pour l'investissement beim französischen Premierminister, Guillaume Boudy, die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, den französischen Ministre de l’Agriculture et de l’Alimentation, Julien Denormandie, den Directeur général der Crédit Agricole SA, Philippe Brassac, sowie den Chief Economist und Head of Central Division Economics, Sustainability and Public Affairs der Munich Re, Dr. Michael Menhart, an.
Die Tätigkeit der Arbeitsgruppe war Grundlage für einen Beschluss der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung vom 28. Juni 2021.