+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

06.11.2019 Ernährung und Landwirtschaft — Antwort — hib 1229/2019

Verwendung von Haltbarkeitsdaten

Berlin: (hib/EIS) Die EU-Taskforce zur Erstellung von Leitlinien für die Verwendung von Haltbarkeitsdaten auf Lebensmitteletiketten zum Zweck der Vermeidung von Lebensmittelabfällen diskutiert aktuell die Verwendung und Unterscheidung des Verbrauchsdatums und des Mindesthaltbarkeitsdatums bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln. Darüber informiert die Bundesregierung in einer Antwort (19/14256) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/13759) zur Reduktion der Lebensmittelverschwendung in Deutschland. Diskutiert werde zudem, ob für Lebensmittel, die ein Verbrauchsdatum tragen und die tiefgefroren werden, die Möglichkeit eröffnet werden soll, dass das Verbrauchsdatum verlängert werden kann, wenn zusätzlich ein Hinweis gegeben wird, dass diese Produkte nach dem Auftauen sofort verzehrt werden müssen. Des Weiteren sei die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) damit betraut worden, eine wissenschaftliche Meinung zu erarbeiten, um die Erstellung von Leitlinien für die Verwendung von Haltbarkeitsdaten zu unterstützen. Außerdem werde darüber diskutiert, den Verbrauchern durch zusätzliche freiwillige Informationen Hinweise zu geben, dass Lebensmittel, deren Mindesthaltbarkeitsdatum bereits überschritten ist, vor dem Wegwerfen auf ihre Verzehrfähigkeit geprüft werden sollen.

Marginalspalte