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07.11.2019 Auswärtiges — Antrag — hib 1243/2019

AfD für UN-Schutzzone in Nordsyrien

Berlin: (hib/AHE) Die AfD-Fraktion setzt sich für eine neue Syrienpolitik und die Einrichtung einer Schutzzone unter UN-Mandat im Norden des Landes ein und hat dazu einen Antrag (19/14767) vorgelegt, der am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Nach mehr als acht Jahren Bürgerkrieg habe die syrische Regierung das Land wieder weitgehend unter Kontrolle gebracht. Nach jahrelangen Kämpfen gebe es nun erstmalig ernsthafte Aussichten auf die Festlegung einer Nachkriegsordnung in Syrien. „Besonders das Übereinkommen zwischen der syrischen Regierung und Opposition, einen Verfassungsausschuss unter dem Dach der Vereinten Nationen zu bilden, ist ausdrücklich zu begrüßen, da es Dialog- und Kompromissbereitschaft zwischen den verfeindeten Parteien zeigt als auch eine reelle Chance für einen friedlichen politischen Prozess zur Beendigung der Syrien-Krise darstellt“, schreiben die Abgeordneten.

Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, sich nach dem erklärten Rückzug der USA aus dem Norden Syriens „unverzüglich mit Russland über die Umwandlung der bisherigen russisch-türkischen Schutzzone in Nordsyrien in eine VN-Schutzzone ins Benehmen zu setzen und hierzu als deutschen Beitrag eine maßgebliche Beteiligung am Wiederaufbau der Basisinfrastruktur in Syrien durch deutsche Unternehmen zu vereinbaren“. Der deutschen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen müsse genutzt werden, um in enger Abstimmung mit den westlichen Verbündeten sowie China eine Resolution auf der Basis des deutsch-russischen Benehmens „ein- und durchzubringen, welche die Einrichtung einer VN-Schutzzone sowie von VN-Flüchtlingslagern in Nordsyrien und den Wiederaufbau der Basisinfrastruktur in Syrien beinhaltet“. Zudem solle die Bundesregierung die „bisherige starre Blockadehaltung gegenüber der syrischen Regierung“ aufgeben und mit dieser die Grundzüge eines Wiederaufbauprogramms im Dialog vereinbaren. Mit der Regierung in Damaskus müsse im Gegenzug eine „belastbare und überprüfbare Vereinbarung über die diskriminierungsfreie und sichere Rückkehr der syrischen Flüchtlinge aus Deutschland und anderen Ländern in ihre Heimat“ vereinbart werden, die insbesondere die Rückgabe des konfiszierten Eigentums beinhalte.