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30.04.2020 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 445/2020

Kosten der Verschärfung des NetzDG

Berlin: (hib/MWO) Fragen zur Verschärfung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) beantwortet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18619) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/18239). Wie es darin unter anderem heißt, beruht die Schätzung der Bundesregierung, dass ein Referent im höheren Dienst beim Bundesamt für Justiz für jede Meldung, mit der beanstandet wird, dass ein Inhalt in einem sozialen Netzwerk trotz Beschwerde nicht gelöscht worden ist, im Durchschnitt eine Arbeitszeit von 90 Minuten benötigt, auf den nach der Einführung des NetzDG durchschnittlichen Zeiten der Bearbeitung einer Einzelfallbeschwerde durch das Bundesamt für Justiz. Dem Bundeskriminalamt entstehe ein einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von 27,5 Millionen Euro für die IT-Unterstützung zur Identifizierung der Urheber anhand der notwendigen Nutzerdaten der Anbietenden und zur Weiterleitung dieser Daten an die zuständige Staatsanwaltschaft oder das zuständige Landeskriminalamt. Für die Entwicklung und Beschaffung der dafür notwendigen technischen Tools und Lösungen seien 15 Millionen Euro und für den Aufbau der Infrastruktur 12,5 Millionen Euro geplant. Daneben fielen die Personalkosten und Sacheinzelkosten für 252 Stellen an.

Zum Zuwachs an Staatsanwälten heißt es in der Antwort, es obliege den für die Strafverfolgung zuständigen Ländern, welches Personal sie in welchem Umfang einsetzen. In der Antwort weist die Bundesregierung darauf hin, dass die in dem Gesetzentwurf vorgeschlagenen Maßnahmen grundsätzlich keine Unterscheidung nach den politischen Zielvorstellungen der Täter vornehmen und sich gegen jede Form von Hasskriminalität richten.

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