Haftung für Kosten von Abschiebungen
Berlin: (hib/STO) Die Haftung für bei einer Abschiebung entstehende Kosten ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/20388) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/19998). Wie die Bundesregierung darin ausführt, waren zum Stichtag 31. Mai 2020 „im allgemeinen Datenbestand des Ausländerzentralregisters zu 39.361 Personen 46.550 Verpflichtungserklärungen nach Paragraf 66 Absatz. 2 Aufenthaltsgesetz erfasst“. Nach dieser Gesetzespassage haftet für solche Kosten neben dem Ausländer, „wer sich gegenüber der Ausländerbehörde oder der Auslandsvertretung verpflichtet hat, für die Ausreisekosten des Ausländers aufzukommen“.