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19.03.2014 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — hib 139/2014

Freihandel mit Entwicklungsländern

Berlin: (hib/AHE) Ab Oktober dieses Jahres könnte einigen Entwicklungsländern der Marktzugang zur EU erschwert werden, wenn sie bis dann keine Interims-Wirtschaftspartnerabkommen (EPA) mit Brüssel schließen. Dies sei die Konsequenz einer entsprechenden Anpassung der EU-Marktzugangsverordnung des Rates und des Europäischen Parlaments, sagte Thomas Silberhorn (CSU), Parlamentarischer Staatssekretär im BMZ am Mittwoch im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Hintergrund sei die Notwendigkeit, die Handelsbeziehungen der EU mit der Gruppe der afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten entsprechend der Regeln der Welthandelsorganisation WTO auszugestalten. Die Verhandlungen würden bereits seit 2002 laufen, hätten bisher aber lediglich zu einem EPA-Abkommen mit den karibischen Staaten und weiteren Interimsabkommen geführt, der Abschluss eines Abkommens mit den Staaten der westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft ECOWAS könnte im Frühjahr 2014 folgen.

Silberhorn verwies darauf, dass der Verlust des präferentiellen Marktzugangs Staaten mit vergleichsweise hohem Durchschnittseinkommen treffen könnte - etwa Namibia und Botswana. Schwächere und die am wenigsten entwickelten Länder seien vom Verlust des präferentiellen Marktzugang allerdings teilweise oder ganz ausgenommen. Zudem räume die EU bei EPA-Abkommen eine gewisse Flexibilität ein: So gewähre sie einen vollständigen Zugang zum EU-Markt, während Partnerländer für einen längeren Zeitraum noch Zölle auf 25 Prozent der EU-Importe erheben können. Auf diese Weise könnten Entwicklungsländern besonders „sensible Bereiche“ der einheimischen Wirtschaft weiterhin schützen, sagte Silberhorn.

Vertreter der Oppositionsfraktionen thematisierten die möglichen Konsequenzen der EPA-Abkommen. Für die ECOWAS-Staaten würden sie einen beträchtlichen Verlust der bisherigen Zolleinnahmen bedeuten, sagte ein Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Bei gegenseitigen Marktöffnungen würden zudem insbesondere kleine und mittlere Unternehmen in den Entwicklungsländern gegenüber europäischer Konkurrenz nicht bestehen können. In diese Richtung argumentierte auch die Fraktion Die Linke: Die Aufhebung von Exportzöllen stehe dem Ziel, Wertschöpfung in Entwicklungsländern zu fördern, „diametral entgegen“. Auf einen möglichen Spielraum verwies ein Vertreter der CDU/CSU: So schließen EPA zwar Exportsteuern auf Rohstoffe aus, nach den WTO-Regeln seien dies allerdings nicht verboten.

Ein Vertreter der SPD-Fraktion kritisierte zudem eine sehr „exekutivlastige“ Verhandlungspraxis der EU-Kommission, bei der Abgeordnete und erst recht die Zivilgesellschaft nur verzögert und nicht immer transparent informiert würden. Diese Einschätzungen teilte auch der als Gast geladene Vertreter des Bischöflichen Hilfswerks MISEREOR e. V., Klaus Schilder: Das sei ein „großes Problem“, weil Einwände der Zivilgesellschaft erst dann auf den Tisch kämen, wenn Abkommen bereits ausverhandelt seien. Schilder macht sich zudem für ein stärkere Berücksichtigung der Auswirkungen der EPA-Abkommen auf die Menschenrechte stark. Dies könne etwa durch eine periodische Überprüfung und einen Beschwerdemechanismus sichergestellt werden. Bei Menschenrechtsverletzungen als direkte Folge von EPA solle auch die Möglichkeit der Aussetzung solcher Wirtschaftspartnerschaftsabkommen in Betracht kommen.

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