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10.11.2015 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 584/2015

Folgen energetischer Modernisierung

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, die Praxistauglichkeit der Anwendung von Pauschalwerten im Rahmen der energetischen Gebäudesanierung zu überprüfen. Dies geht aus einer Antwort (18/6264) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6018) zu den Folgen des Mietrechtsänderungsgesetzes hervor. Vermieter können Pauschalwerte nutzen, um Energieeinsparungen aus Modernisierungsmaßnahmen gegenüber dem Mieter darzustellen. Die Fragesteller hatten sich danach erkundigt, ob die Pauschalwerte in der Praxis tatsächlich erreicht werden. Dazu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Für die materielle Wirksamkeit einer Mieterhöhung in Folge einer Modernisierung sei allerdings nicht ausschlaggebend, ob diese Werte erreicht würden, sondern ob „durch die Maßnahme tatsächlich Einsparungs- oder Klimaschutzeffekte erreicht werden“, heißt es in der Antwort.

In Hinblick auf die Fragen, ob durch das Mietrechtsänderungsgesetz die Sanierungsquote „spürbar“ höher ausgefallen beziehungsweise der Wärmebedarf des Gebäudebestandes „nachhaltig“ gesunken ist, verweist die Bundesregierung auf die Komplexität der Kausalzusammenhänge. Das Mietrecht enthalte zwar „wichtige Rahmenbedingungen“, aber auch steuerliche und finanzielle Anreize sowie das Zinsniveau spielten eine wichtige Rolle bei der Investionsentscheidung eine Gebäudeeigentümers. Die Bundesregierung gehe davon aus, dass das Gesetz einen positiven Einfluss auf Sanierungsquote und CO2-Emissionen habe, dies könne aber „nicht an konkreten Zahlen festgemacht werden“.

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