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Abgeordnete

Annalena Baerbock
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Annalena Baerbock

© Bündnis 90/Die Grünen/ gruene.de

Annalena Baerbock, Bündnis 90/Die Grünen

Völkerrechtlerin

Wortbildmarke der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Abgeordnetenbüro

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Kontakt

Bundesministerin des Auswärtigen

Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Frankfurt/Main,
  • Mitglied des Verwaltungsrates, ehrenamtlich, von Amts wegen (ab 08.12.2021)


Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
  • Aktion Deutschland Hilft e.V., Bonn,
  • Vorsitzende des Kuratoriums, ehrenamtlich (ab 10.11.2022)
  • Alexander-von-Humboldt-Stiftung (AvH), Bonn,
  • Mitglied des Stiftungsrates, ehrenamtlich, von Amts wegen (ab 08.12.2021)
  • Deutsch-Amerikanische Fulbright Kommission, Berlin,
  • Ehrenvorsitzende, ehrenamtlich, von Amts wegen (ab 08.12.2021)
  • European Council on Foreign Relations (ECFR) e.V., Berlin,
  • Mitglied des Council, ehrenamtlich (bis 08.09.2022)
  • Leo Baeck Foundation, Potsdam,
  • Mitglied des Stiftungsrates, ehrenamtlich (bis 19.10.2022)
  • Villa Vigoni e.V., Bonn,
  • Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich, von Amts wegen (ab 08.12.2021)

Die Veröffentlichung von Angaben nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages erfolgt sukzessive nach Eingang, Prüfung und Bearbeitung der Daten. Die Reihenfolge der Veröffentlichungen wird ausschließlich durch den Bearbeitungsstand einzelner Angaben bestimmt.

Insbesondere die Veröffentlichung der erforderlichen Angaben zu Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften kann sich in Einzelfällen verzögern, weil noch eine Übergangsregelung galt und in Einzelfällen die Anzeige erst bis Januar 2023 zu erfolgen hat.

Für die Höhe der anzeigepflichtigen Einkünfte sind bei unselbstständigen Tätigkeiten die Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgeblich, bei selbstständigen Tätigkeiten hingegen die Gewinne vor Steuern. Die jeweiligen Einkünfte werden daher jeweils entweder mit dem Zusatz „Brutto“ oder „Gewinn vor Steuern“ veröffentlicht. Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen wird auf die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.

Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.