Abgeordnete

Annalena Baerbock
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Annalena Baerbock, Bündnis 90/Die Grünen
Völkerrechtlerin

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 15. Dezember 1980 in Hannover; evangelisch-lutherisch; verheiratet; zwei Kinder.
2000 Abitur, 2000 bis 2005 Studium Politische Wissenschaft mit Vordiplom (Universität Hamburg) und Public International Law mit Abschluss Master of Laws, LL.M. (London School of Economics and Political Science); 2005 bis 2008 Mitarbeiterin und Büroleiterin von Elisabeth Schroedter, Mitglied des Europäischen Parlaments; 2008 bis 2009 Referentin für Außen- und Sicherheitspolitik, Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen; 2008 Zulassung zur Promotion (Freie Universität Berlin) - nicht abgeschlossen; 2009 bis 2013 Parteivorsitzende Bündnis 90/Die Grünen Brandenburg; 2013 bis heute Mitglied des Deutschen Bundestages; 2018 bis 2022 Parteivorsitzende Bündnis 90/Die Grünen.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenFunktion
Bereich "Funktion" ein-/ausklappenBundesministerin des Auswärtigen
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.