Abgeordnete

Thomas Bareiß
© Thomas Bareiß/ Tobias Koch
Thomas Bareiß, CDU/CSU
Diplom-Betriebswirt (BA)

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 15. Februar 1975 in Albstadt-Ebingen; evangelisch; verheiratet.
1994 Abitur am Wirtschaftsgymnasium in Albstadt-Ebingen; 1994 bis 1995 Wehrdienst bei der Luftwaffe; 1995 bis 1998 Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Berufsakademie Ravensburg, Abschluss als Diplom-Betriebswirt (BA).
1998 bis1999 Auslandserfahrung in Izmir (Türkei) und in Phoenix, Arizona (USA); 1999 bis 2005 Assistent der Geschäftsführung, Leiter Controlling sowie des Bereichs IT/Organisation bei einem mittelständischen Textilunternehmen.
1990 Eintritt in die Junge Union (JU); seit 1994 Mitglied der CDU; 1997 bis 2003 Kreisvorsitzender der JU Zollernalb; 2002 bis 2006 Landesvorsitzender JU Baden-Württemberg; seit 2002 Mitglied im Landesvorstand der CDU Baden-Württemberg; 2007 bis 2012 Kreisvorsitzender der CDU Zollernalb; seit 2011 Bezirksvorsitzender CDU Württemberg-Hohenzollern; seit Dezember 2018 Mitglied im CDU-Bundesvorstand.
1999 bis 2008 Mitglied im Gemeinderat Meßstetten; 2004 bis 2013 Mitglied im Kreistag Zollernalb.
Seit 2005 Mitglied des Bundestages; seit 2009 Beisitzer im Vorstand der CDU/CSU-Fraktion; 2010 bis 2014 Koordinator für Energiepolitik der CDU/CSU-Fraktion; 2014 bis 2018 Beauftragter für Energiepolitik.
Mitglied im Johanniter-Verwaltungsrat; Vorsitzender des Freundeskreises Kloster Beuron.
März 2018 bis 2021 Parlamentarischer Staatssekretär für Wirtschaft und Energie.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenMitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenStellvertretender Vorsitz
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Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
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