Abgeordnete
Klaus Ernst
© Klaus Ernst/Katja Julia Fischer
Klaus Ernst, Die Linke
Diplom-Volkswirt, Diplom-Sozialökonom
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 1. November 1954 in München; konfessionslos; ledig.
Realschule; 1974 Facharbeiterprüfung; berufliche Tätigkeit als Elektromechaniker und Elektrotechniker; Jugendvertreter und Betriebsrat; Wahl zum Vorsitzender des Ortsjugendausschusses der IG Metall und der DGB Jugend in München; 1979 bis 1984 Studium der Volkswirtschaft und Sozialökonomie; Abschluss Diplom-Volkswirt und Diplom-Sozialökonom.
Mitarbeit in der Organisation des Streiks 1984 zur Durchsetzung der 35-Stunden-Woche; nach dem Studium Anstellung als Gewerkschaftssekretär in der Stuttgarter IG Metall; 1995 bis 2010 gewählter 1. Bevollmächtigter der IG Metall Schweinfurt.
Seit 1972 Mitglied der IG Metall; 30 Jahre lang Mitglied der SPD; 2004 Ausschluss aus der SPD; Gründung des Vereins und der Partei „Wahlalternative Arbeit und Soziale Gerechtigkeit“ (WASG); Juni 2007 bis Mai 2010 stellvertretender Parteivorsitzender der Partei DIE LINKE.; Mai 2010 bis Juni 2012 Vorsitzender der Partei DIE LINKE.
Seit 2005 Mitglied des Deutschen Bundestages; 2005 bis 2009 stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag und Leiter des Arbeitskreises „Gesundheit und soziale Sicherung“; 2009 bis 2010 Leiter des Arbeitskreises „Arbeit und Soziale Sicherung“; 2010 bis 2012 als Parteivorsitzender stimmberechtigtes Mitglied im Fraktionsvorstand; 2013 bis Februar 2018 stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Leiter des Arbeitskreises „Wirtschaft, Arbeit und Finanzen“.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenVorsitzender
Ordentliches Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenMitglied des Vorstands
Ordentliches Mitglied
Stellvertretender Vorsitz
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.