Abgeordnete

Martin Gerster
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Martin Gerster, SPD
Politikwissenschaftler, Redakteur

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 30. August 1971 in Biberach an der Riß; römisch-katholisch; verheiratet; ein Kind.
1983 bis 1991 Pestalozzi-Gymnasium Biberach; 1991 bis 1993 Ausbildung zum Redakteur bei Radio 7; 1994 bis 2002 Studium der Politikwissenschaft, Geschichte und Volkswirtschaftslehre an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz; Magister Artium.
1993 bis 2002 Freier Journalist u. a. für die Schwäbische Zeitung, Radio 7 und ZDF; 1999 bis 2001 Mitarbeit beim Democratic National Commitee in Washington und „Hillary Clinton for Senate“ in New York; Landtagswahlkampf für Ute Vogt, SPD in Baden-Württemberg; 2002 bis 2005 Parlamentarischer Berater im Landtag.
1990 Eintritt in die SPD; seit 2001 Vorsitzender des Kreisverbandes Biberach.
Seit 2005 Mitglied des Deutschen Bundestages.
Mitglied bei der Arbeiterwohlfahrt (AWO); bei der Medienwerkstatt Biberach und im Förderverein Piéla-Bilanga e. V. für Schulen; Vorstandsmitglied des Fördervereins Schwarzbach-Schule Biberach e. V.; Mitgliedschaften im ACE Automobilclub Europa e. V.; Sozialverband Deutschland e. V.; Bürger für artgerechte Nutztierhaltung Oberschwaben e. V.; 2018 bis 2021 Vizepräsident und seit 2021 Präsident der THW-Bundesvereinigung e. V. (ehrenamtlich).
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenBaden-Württemberg
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenVorsitzender
Ordentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenStellvertretender Vorsitz
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.