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Abgeordnete

Anja Karliczek
© Anja Karliczek/Claudia Feldmann
Anja Karliczek, CDU/CSU
Diplom-Kauffrau

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 29. April 1971 in Ibbenbüren; römisch-katholisch; verheiratet; drei Kinder.
1990 Abitur Goethe-Gymnasium Ibbenbüren; anschließend Ausbildung zur Bankkauffrau bei der Deutschen Bank; 1993 Ausbildung zur Hotel-Kauffrau im familieneigenen Hotelbetrieb; 1994 bis 2013 leitende Funktion im Hotel Teutoburger Wald; 2003 bis 2008 Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Fernuniversität Hagen mit Abschluss zur Diplom-Kauffrau.
Seit 1998 Mitglied der CDU; seit Januar 2011 Stadtverbandsvorsitzende der CDU Tecklenburg; 2004 bis 2014 Mitglied im Rat der Stadt Tecklenburg; 2009 bis 2011 stellvertretende Fraktionsvorsitzende; 2011 bis 2014 Fraktionsvorsitzende; seit 2013 Mitglied des Deutschen Bundestages; 2014 bis 2017 ordentliches Mitglied im Finanzausschuss und stellvertretendes Mitglied im Haushaltsausschuss; Januar 2017 bis März 2018 Parlamentarische Geschäftsführerin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion; März 2018 bis Dezember 2021 Bundesministerin für Bildung und Forschung.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenNordrhein-Westfalen
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
- Ausschuss für Tourismus
- Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
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