Abgeordnete
Katja Keul
© DBT/Thomas Koehler
Katja Keul, Bündnis 90/Die Grünen
Rechtsanwältin
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 30. November 1969 in Berlin; verheiratet; drei Kinder.
1987 Highschool Abschluss Jacksonville, Florida; 1989 Abitur Albert-Schweitzer-Gymnasium Nienburg/Weser; 1989 bis 1994 Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg; 1994 bis 1997 Referendariat am Landgerichtsbezirk Frankfurt/Oder; Mai 1997 zweites Staatsexamen und Juni 1997 Zulassung als Rechtsanwältin bei dem Landgericht Verden zunächst mit Sitz in Stolzenau.
Seit Oktober 2000 auch Fachanwältin für Familienrecht; 2000 bis 2009 selbstständig mit eigener Kanzlei in Marklohe.
Mitgliedschaften u. a.: Deutscher Juristinnenbund, Deutscher Anwaltverein, IALANA (Juristen und Juristinnen gegen atomare, biologische und chemische Waffen), BUND Bund für Umwelt und Naturschutz, European Greens (individual supporter), Dokumentationsstelle Pulverfabrik Liebenau, Bad Nenndorf ist bunt, Förderverein Europäisches Fachzentrum MOOR und KLIMA e. V., Europa-Union, Herberge zur Heimat e. V., Nienburger Frauenhaus, Frauen-Stadthaus / Frauen unter einem Dach e. V., Förderverein Nienburger Tafel e. V., Förderverein IGS Nienburg, Arbeitskreis Gedenken Nienburg, Mitglied in Parliamentary Forum on Small Arms and Light Weapons.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenFunktion
Bereich "Funktion" ein-/ausklappenStaatsministerin im Auswärtigen Amt
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.