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Abgeordnete

Sarah Lahrkamp
© Sarah Lahrkamp/Sandra Höfting
Sarah Lahrkamp, SPD
Politikwissenschaftlerin

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 04.07.1981 in Gronau; verheiratet; vier Kinder.
2001 Abitur am städtischen Gymnasium Ochtrup; 2014 Abschluss des Magistra Artium M.A. im Fach Politikwissenschaft an der Westfälischen Wilhelms Universität Münster; verschiedene Aushilfstätigkeiten; Elternzeit.
Eintritt in die SPD im Jahr 2003; seit 2004 Mitglied im Rat der Stadt Ochtrup; von 2014-2020 Vorsitzende des Ausschusses für „Bildung und Sport“ der Stadt Ochtrup; seit 2016 Ortsvereinsvorsitzende der SPD-Ochtrup; seit 2019 Mitglied des Unterbezirksvorstandes des Kreises Steinfurt; seit 2020 Vorsitzende des Ausschusses für „Schule, Kultur und Sport“ der Stadt Ochtrup.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenNordrhein-Westfalen
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenFunktionen in Unternehmen
- Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Borken mbH, Ahaus,
- Beraterin des Aufsichtsrates
Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- Landgericht Münster, Münster,
- Schöffin, ehrenamtlich
- Stadt Ochtrup, Ochtrup,
- Mitglied des Stadtrates, monatlich, 351,50 EUR, Brutto, zuzüglich 2021, 127,20 EUR, Brutto; (ab 31.01.2022), monatlich, 440,00 EUR, Brutto, zuzüglich 2022, 175,00 EUR, Brutto, zuzüglich 2023, 125,00 EUR, Brutto
- Vorsitzende des Ausschusses für Bildung, Sport und Kultur
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
- Deutschland- und Europapolitisches Bildungswerk NRW e.V., Tecklenburg,
- Stellv. Vorsitzende, ehrenamtlich
Die Veröffentlichung von Angaben nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages erfolgt sukzessive nach Eingang, Prüfung und Bearbeitung der Daten. Die Reihenfolge der Veröffentlichungen wird ausschließlich durch den Bearbeitungsstand einzelner Angaben bestimmt.
Insbesondere die Veröffentlichung der erforderlichen Angaben zu Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften kann sich in Einzelfällen verzögern, weil noch eine Übergangsregelung galt und in Einzelfällen die Anzeige erst bis Januar 2023 zu erfolgen hat.
Für die Höhe der anzeigepflichtigen Einkünfte sind bei unselbstständigen Tätigkeiten die Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgeblich, bei selbstständigen Tätigkeiten hingegen die Gewinne vor Steuern. Die jeweiligen Einkünfte werden daher jeweils entweder mit dem Zusatz „Brutto“ oder „Gewinn vor Steuern“ veröffentlicht. Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen wird auf die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.