Abgeordnete

Corinna Miazga
© Corinna Miazga / A. Miazga (AM-Fotografie)
Corinna Miazga, AfD
Angestellte

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 17. Mai 1983 in Oldenburg; konfessionslos; verheiratet.
2003 Abitur am Gymnasium in Oldenburg; Studium der Rechtswissenschaften in Passau, Schwerpunktbereich Recht der Wirtschaft, zur Zeit Vorbereitung zum Bachelor of Laws.
Tätigkeiten bereits als Werkstudentin in unterschiedlichen Abteilungen in der Mineralöl-und Automobilindustrie, unter anderem Shell Oil (Projektmanagement) und BMW (Steuerabteilung und Abteilung für gewerblichen Rechtsschutz), später bei Ferchau Engineering und Continental tätig im Qualitätswesen mit Fokus auf Projektvergabe (Sourcing), zuletzt Contract Manager in der Supply Chain.
Ehrenamtliches Engagement zum Beispiel als Jugendtrainer im Handball beziehungsweise American Football und im Impuls-Kino e. V. (Preis des Ehrenamts der Gemeinde Hude in der Sparte Kunst & Kultur 2001).
Seit März 2013 Mitglied der AfD; März bis Mai 2013 Tätigkeit im Social Media Team der AfD (Facebook Bundesseite); Juni 2013 bis heute Übernahme des Kreisvorsitzes nach Gründung des Kreisverbands der AfD Straubing-Regen; Delegierte des Kreisverbands auf Landes- und Bundesebene; seit 2016 Mitglied der Landesprogrammkommission Bayern; 2017 Wahlkampfkoordinatorin für Niederbayern und Mitglied im Wahlkampagnenteam der AfD Bayern.
Seit Oktober 2017 Mitglied des Bundestages.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
---|
Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenObfrau
Ordentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenVeröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.