Abgeordnete
Frank Müller-Rosentritt
© Frank Müller-Rosentritt/Benjamin Diedering, BDX Media
Frank Müller-Rosentritt, FDP
Diplom-Betriebswirt
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 13. Juni 1982 in Chemnitz; konfessionslos; verheiratet; drei Kinder.
2001 Abitur am Lessing-Gymnasium in Hohenstein-Ernstthal; 2001 bis 2002 Wehrdienst als Sanitätssoldat und Trompeter im
Heeresmusikkorps 13 in Erfurt; Hauptmann d.R. im Luftwaffentruppenkommando, Ausbildung zum Reserveoffizier; 2002 bis 2005 Studium Betriebswirtschaft mit dem Schwerpunkt Banken und Kapitalmarkt an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Stuttgart, Diplom-Betriebswirt (BA).
Seit 2002 Mitarbeiter der Deutschen Bank AG, 2005 tätig bei der Deutschen Bank in New York; 2005 bis 2010 Tätigkeit Deutsche Bank Baden-Baden; 2011 Leiter Private Banking der Deutschen Bank in Dresden; seit 2015 Geschäftsführender Gesellschafter der von ihm
mitgegründeten Chemnitzer Grundbesitzgesellschaft; seit 2016 der Kamenica Immobilien GmbH, der Wohnpark Schönheide GmbH und der Businesspark Zschopau GmbH, bei allen Gesellschaften handelt es sich um vermögensverwaltende Immobiliengesellschaften.
2016 bis 2019 stellvertretender Landesvorsitzender der FDP Sachsen; 2019 bis 2021 Vorsitzender der FDP Sachsen.
Seit 2017 Mitglied des Deutschen Bundestages; Asien-Berichterstattung, Betreuung China, Taiwan, Japan, Indien, Süd- und Nordkorea sowie die ASEAN-Staaten; Experte Israel sowie jüdisches Leben im In- und Ausland; Expertise im Bankenbereich, insbesondere bei Basel III/IV, Kapitalmarkt, Börsen und Wertpapierdienstleistungen; Vizepräsident der Deutschen Gruppe der Liberalen Internationalen, weltweite Mitverantwortlichkeit für die Vernetzung der Liberalen.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenMitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenStellvertretender Vorsitz
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.