Abgeordnete

Henning Otte
© Henning Otte/ Michael M. Mey
Henning Otte, CDU/CSU
Jurist, Prokorist

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 27. Oktober 1968 in Celle; evangelisch-lutherisch; verheiratet; vier Kinder.
Abitur am Christian-Gymnasium in Hermannsburg; Ausbildung zum Reserveoffizier im Panzerbataillon 333 in Celle; Ausbildung zum Bankkaufmann bei der Sparkasse Celle; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg; Angestellter bei der Sparkasse Celle; Prokurist in einem mittelständischen Stahlbauunternehmen;
1994 Eintritt in die CDU; seit 2012 Vorsitzender des Kreisverbandes der CDU Celle; seit 2007 stellvertretender Vorsitzender des CDU-Bezirksverbandes Nordostniedersachsen; seit 2014 Mitglied des Landesvorstandes der CDU in Niedersachsen (2014 bis 2016 Mitglied des Präsidiums); seit 2016 Mitglied im CDU Bundesvorstand als Mitgliederbeauftragter; 2006 bis 2011 Mitglied im Vorstand (Political Assembly) der EVP; 2010 bis 2014 stellvertretender Vorsitzender des Bundesfachausschusses Außen-, Europa- und Sicherheitspolitik der CDU; 1995 bis 2003 Mitglied der Jungen Union, u. a. Kreisvorstand und Niedersachsenrat; 1996 bis 2021 Mitglied des Stadtrates Bergen. Seit 1996 Mitglied des Kreistages Celle.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenNiedersachsen
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenStellv. Vorsitzender
Ordentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
- Parlamentarische Versammlung der NATO (North Atlantic Treaty Organization)
- Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung
Stellvertretender Vorsitz
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.