Etwas hat sich verändert
Die URL der Seite, die Sie versuchen, zu erreichen, hat sich verändert.
Sie werden umgeleitet in10Sek.
Abgeordnete

Stephan Protschka
© DBT/Haar
Stephan Protschka, AfD
selbstständig

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 8. November 1977 in Dingolfing; römisch-katholisch; verheiratet; zwei Kinder.
Grund- und Hauptschule Mamming; Realschule Dingolfing; Lehre als Elektroinstallateur; Grundwehrdienst
Vertrieb; Vertriebsleiter Deutschland für italienisches Unternehmen
Selbstständigkeit
Geprüfter Vermögensberater DBBV und Finanzanlagenfachmann (IHK)
1993 bis 2010 Junge Union; 2012 Wahlalternative 2013 (Vorläufer Verein der AfD); seit 2013 AfD
Seit Mai 2020 Mitglied im Kreistag Dingolfing-Landau
Mitgl. Bundesvorstand
Bezirksvors. Niederbayern
seit Oktober 2017 Mitglied des Bundestages
Obmann im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft; stellv. Mitglied im Ausschuss Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit; stellv. Sprecher der Gruppe für Heimatvertriebene, Aussiedler und Deutsche Minderheiten
Mitgliedschaften: SV Mamming; Theatergruppe Mamming; FFW Mamming (passiv), KRK Mamming und Rotes Kreuz
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
---|
Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenObmann
Ordentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenDie Veröffentlichung von Angaben nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages erfolgt sukzessive nach Eingang, Prüfung und Bearbeitung der Daten. Die Reihenfolge der Veröffentlichungen wird ausschließlich durch den Bearbeitungsstand einzelner Angaben bestimmt.
Insbesondere die Veröffentlichung der erforderlichen Angaben zu Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften kann sich in Einzelfällen verzögern, weil noch eine Übergangsregelung galt und in Einzelfällen die Anzeige erst bis Januar 2023 zu erfolgen hat.
Für die Höhe der anzeigepflichtigen Einkünfte sind bei unselbstständigen Tätigkeiten die Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgeblich, bei selbstständigen Tätigkeiten hingegen die Gewinne vor Steuern. Die jeweiligen Einkünfte werden daher jeweils entweder mit dem Zusatz „Brutto“ oder „Gewinn vor Steuern“ veröffentlicht. Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen wird auf die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.