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Abgeordnete

Frank Schäffler, FDP
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Frank Schäffler, FDP

© DBT/ Inga Haar

Frank Schäffler, FDP

Diplom-Betriebswirt (FH)

Wortbildmarke der FDP-Bundestagsfraktion
Abgeordnetenbüro

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Kontakt

Wahlkreisbüro

Portastraße 73
32457 Porta Westfalica

Ordentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied

Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Bonn, Frankfurt/Main,
  • Mitglied des Verwaltungsrates (bis März 2022)
  • Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Frankfurt/Main,
  • Mitglied des Verwaltungsrates (ab 13.01.2022), 2023, 6.035,00 EUR, Brutto
  • Stiftung Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (KENFO), Berlin,
  • Mitglied des Kuratoriums (ab 28.04.2022)


Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
  • Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände - Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv), Berlin,
  • Mitglied des Beirates „Marktwächter Finanzen“ (bis März 2022)
  • Die Familienunternehmer e.V., Berlin,
  • Mitglied des Strategischen Beirates, ehrenamtlich
  • Friedrich August von Hayek-Stiftung für eine freie Gesellschaft, Freiburg im Breisgau,
  • Mitglied des Stiftungsrates, ehrenamtlich
  • Verband der Sparda-Banken e.V., Frankfurt/Main,
  • Mitglied des Zukunftsrates (ab 01.01.2023), 2023, 2.000,00 EUR, Brutto


Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften
  • Prometheus - Das Freiheitsinstitut gemeinnützige GmbH, Berlin

Die Veröffentlichung von Angaben nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages erfolgt sukzessive nach Eingang, Prüfung und Bearbeitung der Daten. Die Reihenfolge der Veröffentlichungen wird ausschließlich durch den Bearbeitungsstand einzelner Angaben bestimmt.

Insbesondere die Veröffentlichung der erforderlichen Angaben zu Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften kann sich in Einzelfällen verzögern, weil noch eine Übergangsregelung galt und in Einzelfällen die Anzeige erst bis Januar 2023 zu erfolgen hat.

Für die Höhe der anzeigepflichtigen Einkünfte sind bei unselbstständigen Tätigkeiten die Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgeblich, bei selbstständigen Tätigkeiten hingegen die Gewinne vor Steuern. Die jeweiligen Einkünfte werden daher jeweils entweder mit dem Zusatz „Brutto“ oder „Gewinn vor Steuern“ veröffentlicht. Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen wird auf die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.

Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.