Abgeordnete
Benjamin Strasser
© Benjamin Strasser/Tanja Ruetz
Benjamin Strasser, FDP
Rechtsanwalt
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 9. Februar 1987 in Weingarten; römisch-katholisch; ledig.
1997 bis 2003 Katholische Realschule St. Konrad Ravensburg, Abschluss: Mittlere Reife; 2003 bis 2006 Wirtschaftsgymnasium Ravensburg, Abschluss: Abitur; 2006 bis 2012 Studium der Rechtswissenschaften, Universität Konstanz, Abschluss: Erste juristisches Staatsexamen; 2012 bis 2014 Rechtsreferendariat am Landgericht Stuttgart, Abschluss: Zweites juristisches Staatsexamen.
2014 bis 2016 Parlamentarischer Berater für den NSU-Untersuchungsausschuss des Landtags Baden-Württemberg, FDP/ DVP-Landtagsfraktion; Mai 2016 bis September 2017 Syndikusrechtsanwalt eines mittelständischen Unternehmens, Tätigkeitsbereich: Arbeitsrecht, Tarifvertragsrecht; seit Juni 2016 Freiberuflicher Rechtsanwalt; seit Oktober 2017 Mitglied des Deutschen Bundestages, seit Dezember 2021 Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz.
Mai 2005 Eintritt bei den Jungen Liberalen (JuLis); 2010 bis 2013 Mitglied des Landesvorstands der Jungen Liberalen Baden-Württemberg, u.a. stellvertretender Landesvorsitzender; Juli 2006 Eintritt in die FDP; 2011 und 2016 Landtagskandidat der FDP im Wahlkreis 69 - Ravensburg; seit November 2013 Mitglied des Landesvorstands der FDP Baden-Württemberg; seit Dezember 2014 Kreisvorsitzender der FDP Ravensburg; 2014 bis 2021 FDP-Gemeinderat in der Gemeinde Berg (Landkreis Ravensburg) sowie 2019 bis 2021 Mitglied des Kreistags Ravensburg.
Seit Mai 2019 ehrenamtlicher Präsident des Bundesmusikverband, Chor & Orchester e.V. (BMCO).
Mitgliedschaften: Blutreitergruppe Berg; Kirchenchor St. Peter und Paul, Berg, Deutsch-Israelische Gesellschaft, Europa-Union Deutschland, Rotary Club Ravensburg-Weingarten.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenBaden-Württemberg
Funktion
Bereich "Funktion" ein-/ausklappenParlamentarischer Staatssekretär der Justiz
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.