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Parlament

Die Beschlüsse des Bundestages am 18. und 19. April

Abstimmung

(Deutscher Bundestag)

Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. April, und Freitag, 19. April 2013, folgende Beschlüsse gefasst, zum Teil ohne vorherige abschließende Aussprache:

Kein „Informationszugangsgrundrecht“: Bei Enthaltung der Linksfraktion und gegen die Stimmen der Grünen hat der Bundestag am 19. April  einen Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen (17/9724) abgelehnt, der auf eine Änderung des Grundgesetzes und die Einführung eines Rechts auf Zugang zu Informationen abzielte. Das Parlament folgte einer Empfehlung des Innenausschusses (17/12490). Die Grünen wollten einen neuen Absatz 2a in Artikel 5 des Grundgesetzes (Freiheit der Meinung, Kunst und Wissenschaft) einfügen mit dem Wortlaut: „Jeder hat das Recht auf Zugang zu Informationen öffentlicher Stellen sowie zu Informationen nicht öffentlicher Stellen, soweit diese öffentliche Aufgaben wahrnehmen. Der Zugang zu Informationen sonstiger nichtöffentlicher Stellen ist zu gewährleisten, soweit dies, insbesondere zum Schutz der Verbraucher oder der natürlichen Lebensgrundlagen, den überwiegenden Interessen der Allgemeinheit dient. Das Nähere wird bundesgesetzlich geregelt.“ Keine Mehrheit fand ein weiterer Antrag der Grünen (17/13097), die Informationsfreiheit weiterzuentwickeln. Die Koalition lehnte ihn ab, Die Linke stimmte mit den Grünen dafür, die SPD enthielt sich. Danach sollten die Ausnahmetatbestände im Informationsfreiheitsgesetz, aufgrund derer Informationen verweigert werden können, eingeschränkt und die Behörden verpflichtet werden, amtliche Originaldokumente im Internet zur Verfügung zu stellen. Auch sollte nach dem Vorbild de EU ein Dokumentenregister im Internet geführt werden.

Girokonto für jedermann: Bei Enthaltung der Linken und gegen die Stimmen von SPD und Grünen hat der Bundestag am 19. April einen Antrag der SPD (17/7823) abgelehnt, ein Recht auf ein Guthabenkonto einzuführen und den Kontopfändungsschutz zu sichern. Die Bundesregierung sollte die Banken verpflichten, kontolosen Kunden auf antrag ein Girokonto auf Guthabenbasis einzurichten. Gegen das Votum der Linken wies das Parlament einen Antrag dieser Fraktion (17/8141) zurück, das Verbraucherrecht auf ein kostenloses Girokonto für alle auf Guthabenbasis gesetzlich zu verankern. Bei Enthaltung der Linken und gegen die Stimmen von SPD und Grünen lehnte der Bundestag einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/7954) ab, das Verbraucherrecht auf ein Basisgirokonto für jedermann gesetzlich zu verankern. Das Parlament folgte in allen Fällen Empfehlungen des Finanzausschusses (17/9798 Buchstaben b bis d).

Public Corporate Governance Kodex: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 18. April einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/9984) abgelehnt. Nach dem Willen der Fraktion sollte die Bundesregierung auf alle Unternehmen mit einer Mehrheitsbeteiligung des Bundes einwirken, damit diese den „Public Corporate Governance Kodex“ verankern, der die Offenlegung der Vergütung von Geschäftsführern und Vorständen empfiehlt. Zur Begründung hießt es, die Zahl der Unternehmen, die diese Bezüge veröffentlichen, zeige, dass die freiwillige Empfehlung zu kurz greife. Der Bundestag schloss sich einer Empfehlung des Wirtschaftsausschusses an (17/12740).

Notare und freiwillige Gerichtsbarkeit: Einstimmig hat der Bundestag am 18. April einen Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung von Artikel 98a des Grundgesetzes (17/1468) auf Empfehlung des Rechtsausschusses abgelehnt. Damit sollte es Notaren ermöglicht werden, neben ihren Aufgaben der vorsorgenden Rechtspflege klassische Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu übernehmen. Dadurch sollten die Gerichte nachhaltig entlastet werden, so der Bundesrat. Der Bundestag nahm jedoch einen weiteren Gesetzentwurf der Länderkammer zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare (17/1469) gegen das Votum von Linksfraktion und Grünen in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (17/13136) an. Damit werden Notare zur Entlastung der Justiz mit verschiedenen Aufgaben aus dem Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit betraut. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Möglichkeit der Länder, auch die Aufgaben des Nachlassgerichts erster Instanz auf Notare zu übertragen, entfällt, da die dafür notwendige Änderung des Grundgesetzes nicht zustande kam. Vorgesehen ist dagegen ein generelles Recht der Notare, Grundbuchinhalte mitzuteilen. Die Länder können bestimmen, dass der Antrag auf Erteilung eines Erbscheins notariell beurkundet werden muss und die eidesstattliche Versicherung nur vor einem Notar abzugeben ist.

Messwesen neu geregelt: Bei Enthaltung der SPD und gegen das Votum der Linksfraktion hat der Bundestag am 18. April den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens (17/12727) in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung (17/13115) angenommen. Damit wird eine durchgängige Systematik des gesetzlichen Messwesens und notwendiger Rahmenbedingungen für neue technologische und Marktentwicklungen geschaffen. Die Eichung von Messgeräten bleibt für die Ermittlung des Verbrauchs von Elektrizität, Gas, Wasser oder Wärme als hoheitlicher Akt erhalten, wird allerdings eingeschränkt auf den bisher als „Nacheichung“ bezeichneten Bereich. Die Ersteichung wird abgeschafft.

Schutz vor Neonicotinoiden: Bei Enthaltung der SPD und gegen das Votum der Linken und der Grünen hat der Bundestag am 18. April einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/12695) abgelehnt, Bienen und andere Insekten vor Neonicotinoiden zu schützen. Die Grünen hatten darauf verwiesen, dass die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit vor hohen akuten und chronischen Risiken für Bienen und andere Bestäuber durch Pestizide mit den drei Wirkstoffen Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam aus der Gruppe der Neonicotinoiden gewarnt habe. Die Fraktion hatte die Bundesregierung aufgefordert, von der EU-Kommission vorgeschlageneAnwendungsbeschränkungen dieser Pestizide zuzustimmen und in den anderen EU-Staaten offensiv für eine Zustimmung zu werben. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Ernährungsausschusses (17/13068).

Professorenbesoldung verbessert: Bei Enthaltung von SPD und Linksfraktion und gegen das Votum der Grünen hat der Bundestag am 18. April den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung der Professorenbesoldung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (17/12455, 17/12662) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (17/13134) angenommen. Die Änderung der Professorenbesoldung geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Februar 2012 zurück, das entschieden hatte, dass die Besoldungsgruppe W 2 in Hessen nicht den Anforderungen an eine „amtsangemessene Alimentation“ entspricht. Mit dem Gesetz werden die Grundgehälter der Besoldungsgruppen W 2 und W 3 angehoben, es werden Erfahrungsstufen unter Beibehaltung der leistungsabhängigen Besoldungsbestandteile eingeführt und bislang gewährte Leistungsbezüge werden differenziert angerechnet. Rückwirkend zum 1. August 2001 wird ein Familienzuschlag für Lebenspartner gewährt. Keine Mehrheit fand ein Änderungsantrag der Grünen (17/13145), wonach Lebenspartner rückwirkend ab Begründung der Lebenspartnerschaft Anspruch auf Leistungen nach diesem Gesetz haben sollten. 

Braunkohlesanierung in Ostdeutschland: Gegen die Stimmen der SPD und der Linksfraktion hat der Bundestag am 18. April einen Antrag der Linken zur Fortsetzung der Braunkohlesanierung in den Ländern Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen nach dem Jahr 2012 (17/3046) auf Empfehlung des Haushaltsausschusses (17/5964) abgelehnt. Mit dem fünften Verwaltungsabkommen zur Braunkohlesanierung für den Zeitraum 2013 bis 2017 sollte den betroffenen Regionen, Unternehmen, Kommunen und Bürgern Planungs- und Zukunftssicherheit gegeben werden, indem den öffentlichen Körperschaften und Unternehmen unter anderem eine ausreichende Finanzausstattung gesichert wird.

Familienpflegezeit und Eintritt in den Ruhestand bei Bundesbeamten: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 18. April einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Familienpflegezeit und zum flexibleren Eintritt in den Ruhestand für Beamtinnen und Beamte des Bundes (17/12356) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (17/13133) angenommen. Durch einen flexibleren Eintritt in den Ruhestand soll es Beamten ermöglicht werden, Pensionseinbußen aufgrund von familienbedingter Teilzeit und Beurlaubung ausgzugleichen, wenn dies mit dienstlichen Interessen vereinbar ist. Der Innenausschuss hatte den Gesetzentwurf dahingehend ergänzt, dass die im Bundesbeamtengesetz verankerte Möglichkeit der zwangsweisen Dienstzeitverlängerung auf Initiative des Dienstherrn ohne Zustimmung des Beschäftigten gestrichen wird.

Energiesparlampen und Elektroschrott: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 18. April einen Antrag der SPD (17/9058) abgelehnt, eine Rücknahmepflicht der Händler für Alt-Energiesparlampen durchzusetzen. Der Handel sollte verpflichtet werden, gebrauchte Gasentladungslampen kostenlos zurückzunehmen. Ebenfalls gegen die Stimmen der Opposition wies das Parlament einen Antrag der Grünen (17/8899) zurück, Sammlung und Recycling von Elektronikschrott zu verbessern. Bei der Sammlung von IT- und Kommunikationsgeräten sollte vor allem die Ressourceneffizienz stärker berücksichtigt werden. Der Bundestag folgte bei beiden Voten einer Empfehlung des Umweltausschusses (17/10866).

Teilhabe Behinderter am Sport:Bei Enthaltung von SPD und Grünen hat der Bundestag am 18. April einen Antrag der Linksfraktion (17/9190) auf Empfehlung des Sportausschusses (17/12915) abgelehnt, eine umfassende Teilhabe am Sport für Menschen mit Behinderung zu ermöglichen und die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen umzusetzen. Unter anderem sollten nach dem Willen der Fraktion Sportangebote, die von Krankenkassen, Rentenversicherungsträgern oder Unfallkassen finanziert werden, so ausgestaltet werden, dass Menschen mit Behinderung einbezogen sind.

Elektronische Verwaltung: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 18. April den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (17/11473) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (17/13139) angenommen. Ziel ist es, durch den Abbau bundesrechtlicher Hindernisse die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung zu erleichtern. Es soll Bund, Ländern und Kommunen ermöglichen, einfachere, nutzerfreundlicher und effizientere elektronische Verwaltungsdienste anzubieten. Die Schriftform kann künftig neben der qualifizierten elektronischen Signatur auch durch zwei andere Verfahren ersetzt werden. Das erste betrifft Verwaltungsformulare, die in Verbindung mit sicherer elektronischer Identifizierung des Erklärenden übermittelt werden. Eine Identifizierung wird durch die Online-Funktion des neuen Personalausweises gewährleistet. Das zweite zugelassene Verfahren ist die De-Mail in Gestalt der Versandoption, die eine „sichere Anmeldung“ des Erklärenden voraussetzt.

Umwelt- und Nachhaltigkeitspolitik der Vereinten Nationen: Der Bundestag hat die Bundesregierung am 18. April aufgefordert, die Bundestagsausschüsse und den Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung regelmäßig, selbstständig, frühzeitig und umfassend über Verhandlungen zur Umwelt- und Nachhaltigkeitspolitik im Rahmen der Vereinten Nationen zu informieren. Bei Verhandlungen sollten Empfehlungen und Wünsche des Bundestages berücksichtigt werden. Auch soll die Regierung internationale Parlamentarierdialoge zur Umwelt- und Nachhaltigkeitspolitik weiterhin fördern. Dem Beschluss lag ein gemeinsamer Antrag von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen zur Parlamentsbeteiligung bei globaler Umwelt-Governance„ zugrunde (17/12734).

Altersgeld für freiwillig ausscheidende Beamte: Bei Enthaltung der Grünen und gegen das Votum der SPD hat der Bundestag am 18. April den Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP über die Gewährung eines Altersgeldes für freiwillig aus dem Bundesdienst ausscheidende Beamte, Richter und Soldaten (17/12479) auf Empfehlung des Innenausschusses (17/13132) angenommen. Danach kann diese Personengruppe künftig anstelle einer Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung beim vormaligen Dienstherrn Altersgeld beanspruchen. Dessen Höhe bestimmt sich nach den zuletzt erhaltenen Bezügen und nach der geleisteten Dienstzeit. Der Anspruch ruht, bis der ehemalige Bundesbedienstete die gesetzliche  Regelaltersgrenze erreicht hat. Vorher kann Altersgeld nur unter engen Voraussetzungen und Abschlägen bezogen werden. Das Altersgeld ist keine Beamtenversorgung. Vielmehr entsteht mit der Entlassung ein eigenständiger Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich der bis dahin erworbenen Anwartschaften auf Altersversorgung.

Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben: Der Bundestag hat von der Bundesregierung am 18. April eine Reihe von Verbesserungen bei der Unterstützung arbeitsuchender Menschen mit Behinderung gefordert. Dazu gehört unter anderem, dass das Wunsch- und Wahlrecht von werkstattberechtigten Menschen zwischen Werkstätten und alternativen Leistungsanbietern gestärkt und Unterstützungsinstrumente vereinfacht werden. Auch sollen alternative Leistungsanbieter wie Integrationsfachdienste Leistungen der beruflichen Qualifizierung und Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt erbringen können. Einen entsprechenden Antrag von CDU/CSU und FDP (17/12180) nahm das Parlament gegen das Votum von SPD und Linksfraktion bei Enthaltung der Grünen an. Gegen die Stimmen der Opposition lehnt der Bundestag einen SPD-Antrag (17/9931) ab, die Ausgleichsabgabe für unbesetzte Pflichtplätze nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (Paragraf 77) zu erhöhen und Menschen mit Behinderung fairen Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Bei Enthaltung der SPD und gegen die Stimmen der Linken und Grünen fand ein Antrag der Linksfraktion (17/9758) mit dem Titel “Gute Arbeit für Menschen mit Behinderung„ keine Mehrheit. Die Fraktion hatte gefordert, gesetzliche Beschränkungen zu beseitigen, die die Teilhabe durch Arbeit für Menschen mit Behinderung erschweren. Der Bundestag schloss sich einer Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales an (17/12770).

Zusammenarbeit in EU-Angelegenheiten: Einstimmig hat der Bundestag am 18. April den gemeinsamen Gesetzentwurf von CDU/CSU, SPD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (17/12816) in der vom Europaausschuss geänderten Fassung (17/13142) angenommen. Das Gesetz geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juni 2012 zurück (Aktenzeichen: 2 BvE 4 / 11), das die Mitwirkungs- und Unterrichtungsrechte des Bundestages nach Artikel 23 des Grundgesetzes auch bei völkerrechtlichen Verträgen der Mitgliedstaaten bekräftigt. Mit dem Gesetz wird eine Entschließung des Bundestages vom 29. Juni 2012 (17/10152) umgesetzt. Die Bundesregierung muss den Bundestag zum frühestmöglichen Zeitpunkt so rechtzeitig unterrichten, dass sich das Parlament eine Meinung bilden und auf die Willensbildung der Regierung einwirken kann. Einen Antrag von Union und FDP (17/8137), die Begleitgesetzgebung zum Vertrag von Lissabon konsequent anzuwenden und die Mitwirkungsrechte des Bundestags in Angelegenheiten der Europäischen Union weiter zu stärken, erklärte der Bundestag auf Empfehlung des Europaausschusses für erledigt.

Menschenrechtslage in der Westsahara: Bei Enthaltung der Linksfraktion und gegen das Votum von SPD und Grünen hat der Bundestag am 18. April einen gemeinsamen Antrag dieser beiden Fraktionen (17/12822) abgelehnt, der zum Ziel hatte, die Menschenrechtslage und humanitäre Situation in der Westsahara zu verbessern und die Klärung des völkerrechtlichen Status voranzubringen. SPD und Grüne hatten die Bundesregierung aufgefordert, das Mandat der Vereinten Nationen für die Westsahara am 30. April 2013 erneut zu verlängern. Das Parlament folgte einer Empfehlung des Menschenrechtsausschusses (17/13144). Der Bundestag lehnte ferner einen Antrag der Linksfraktion (17/13089) ab, die “völkerrechtswidrige Besatzungspolitik Marokkos in der Westsahara zu beenden und die Lösung des Konflikts durch ein Referendum über die Unabhängigkeit zu unterstützen.

Tourismus in ländlichen Räumen:Die Bundesregierung soll sich bei den Ländern für eine Entzerrung des schulischen Ferienkalenders einsetzen, damit mehr Familien in deutschen Ferienregionen Landurlaub machen können. Dies beschloss der Bundestag am 18. April, als er einen Antrag von CDU/CSU und FDP zum Tourismus in ländlichen Räumen (17/9570) gegen das Votum von SPD und Linksfraktion bei Enthaltung der Grünen annahm. Die Regierung wurde ferner aufgefordert, ausreichende finanzielle Mittel für die touristische Entwicklung der ländlichen Räume bereitzustellen. Gegen das Votum der Opposition lehnte das Parlament einen Antrag der SPD (17/9571) ab, in dem die Fraktion ein Gesamtkonzept für den Tourismus in ländlichen Raumen gefordert hatte. Bei Enthaltung der SPD und gegen die Stimmen von Linksfraktion und Grünen lehnte der Bundestag einen Antrag der Linken ab, den Tourismus in ländlichen Räumen zu stärken (17/11373). Auch Die Linke forderte die Regierung auf, ein Tourismuskonzept speziell für den ländlichen Raum zu entwickeln. Der Bundestag folgte Beschlussempfehlungen des Tourismusausschusses (17/12573, 17/12926).

Keine Quote in Führungsgremien: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 18. April nahezu identische Gesetzentwürfe von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (17/11139) und des Bundesrates (17/11270) zur Förderung gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien abgelehnt. Die beiden Gesetzentwürfe zielten auf die Einführung gesetzlicher Mindestquoten für die Besetzung von Aufsichtsräten mit Frauen und Männern vor. In zwei Stufen sollte ab 2018 eine Mindestquote von 20 Prozent und ab 2023 eine solche von 40 Prozent gelten. In namentlicher Abstimmung votierten 320 Abgeordnete gegen den Bundesratsentwurf, 277 befürworteten ihn, es gab eine Enthaltung. Einen Änderungsantrag der Grünen zum Bundesratsentwurf (17/13141), wonach entsprechend dem Konsens der Unionsfraktion für das Jahr 2020 eine Quote von 30 Prozent Frauenanteil vorgesehen werden sollte, lehnten alle Fraktionen ab. Abgelehnt wurde auch ein Entschließungsantrag der Linken (17/13143), wonach eine paritätische Quotierung der Aufsichtsrats- und Vorstandsposten von 50 Prozent durchgesetzt werden sollte. Gegen das Votum der Opposition fand ein Gesetzentwurf der SPD zur Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen in Wirtschaftsunternehmen (17/8878) keine Mehrheit. Die SPD hatte in ihrem älteren Gesetzentwurf eine Mindestquote von 40 Prozent für Frauen und Männer in Aufsichtsräten und Vorständen von börsennotierten und mitbestimmten Unternehmen ab 2015 vorgesehen. Bei Enthaltung der SPD lehnte der Bundestag einen Antrag der Grünen (17/797) ab, eine Quote für Aufsichtsratsgremien börsennotierter Unternehmen einzuführen. Sollten Aufsichtsräte bis 2017 nicht mit mindestens 40 Prozent Frauen besetzt sein, sollten Sanktion bis hin zur Entziehung der Zulassung zur Börse vorgesehen werden. Der Bundestag folgte bei seinem Votum Empfehlungen des Rechtsausschusses (17/12784, 17/1274). Einen weiteren Antrag der Grünen, eine Quote für Aufsichtsräte einzuführen (17/13094), lehnte die Koalitionsmehrheit ab.

Finanzhilfe für Zypern beschlossen: Mit 487 Ja-Stimmen bei 101 Gegenstimmen und 13 Enthaltungen hat der Bundestag am 18. April in namentlicher Abstimmung dem Antrag des Bundesfinanzministeriums auf Zustimmung zur Finanzhilfe für Zypern (17/13060) angenommen. Vorgesehen ist, dem Inselstaat neun Milliarden Euro aus dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) zur Verfügung zu stellen. Eine Milliarde Euro hat der Internationale Währungsfonds (IWF) zugesagt. Die Entscheidung im ESM-Gouverneursrat soll am 24. April getroffen werden. In einer weiteren namentlichen Abstimmung votierten 486 Abgeordnete für die Zustimmung zur entsprechenden Vereinbarung über eine Finanzhilfefazilität und zu einem Memorandum of Understanding nach dem ESM-Vertrag. 103 stimmten dagegen, es gab elf Enthaltungen. In einfacher Abstimmung befürwortete der Bundestag gegen das Votum der Linken bei einer Enthaltung Haftungsanpassungen für Zypern nach dem Rahmenvertrag zur Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF). Durch den Haftungsausfall Zyperns erhöht sich die deutsche Haftung nach dem EFSF-Rahmenvertrag von 29,07 auf 29,13 Prozent. Namentlich entschied der Bundestag wiederum über die Verlängerung der maximalen durchschnittlichen Laufzeit der EFSF-Darlehen an Irland und Portugal um sieben Jahre. Der Irland-Verlängerung stimmten 500 Abgeordnete zu, 90 lehnten sie bei vier Enthaltungen ab. Die Portugal-Verlängerung billigten 494 Abgeordnete, 92 lehnten sie ab, fünf enthielten sich. Keine Mehrheit fanden Entschließungsanträge der Linksfraktion (17/13107) und von Bündnis 90/Die Grünen (17/13108). Während Die Linke unter anderem forderte, das private europäische Bankensystem von Grund auf zu sanieren, zu vergesellschaften und demokratischer Kontrolle zu unterwerfen, plädierten die Grünen unter anderem dafür, den Druck auf alle Geldwäsche- und Steueroasen deutlich zu erhöhen, zu denen auch Zypern gehöre. Den Entschließungsantrag der Linken lehnten alle übrigen Fraktionen ab, den Entschließungsantrag der Grünen unterstützte auch Die Linke, während die Koalition dagegen votierte und die SPD sich enthielt. (vom/18.04.2013)

Keine Änderung des Anti-D-Hilfegesetzes: Der Bundestag hat am 18. April bei Enthaltung von SPD und Grünen einen Gesetzentwurf der Linksfraktion zur Änderung des Anti-D-Hilfegesetzes (17/5521) auf Empfehlung des Gesundheitsausschusses (17/13066 neu) abgelehnt. Das 2000 in Kraft getretene Anti-D-Hilfegesetz gewährt Personen finanzielle Hilfen, die aufgrund einer verseuchten Anti-D-Immunglobulin-Behandlung eine chronische Hepatitis-C-Virus-Infektion mit diversen Folgeerkrankungen erlitten haben. Die Linke hielt den im Gesetz vorausgesetzten Nachweis über den Zusammenhang zwischen der Schädigungsfolge und der Hepatitis-C-Virus-Infektion für unzumutbar für die Betroffenen und wollte die Beweislast umkehren. Künftig sollte grundsätzlich von der Vermutung ausgegangen werden, dass die Schädigungsfolge durch die Hepatitis-C-Infektion verursacht wurde. Keine Mehrheit fand ein Entschließungsantrag der Linksfraktion (17/13110), wonach unter anderem neben den Folgen der Erkrankung künftig auch die Nebenwirkungen der Therapie bei der Festsetzung der Rentenhöhe berücksichtigt werden sollten. Auf Empfehlung des Gesundheitsausschusses (17/13138) lehnte der Bundestag auch einen Antrag der SPD (17/10645) ab, wonach die Bundesregierung jeden Zweifel an einer einheitlichen Anwendung des Anti-D-Hilfegesetzes ausräumen sollte. Auch wollte die SPD den ärztlichen Beirat für Versorgungsmedizin beim Bundessozialministerium prüfen lassen, ob die Richtlinien im Hinblick auf extrahepatische Manifestationen der Hepatitis C konkretisiert werden müssen.

Notarielle Beurkundung von Immobilienkäufen: Einstimmig hat der Bundestag am 18. April den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Stärkung des Verbraucherschutzes im notariellen Beurkundungsverfahren (17/12035) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (17/13137) angenommen. Damit werden Lücken im Verbraucherschutz bei der notariellen Beurkundung von Immobilienkäufen geschlossen. Hintergrund ist, dass systematisch sogenannte Schrottimmobilien als Vermögensanlage oder Altersvorsorge verkauft werden, bei denen der Verkehrswert häufig geringer ist als der vom Käufer aufgenommene Kredit zum Erwerb des Objekts. Kommt es zu einem vorzeitigen Verkauf oder zur Zwangsvollstreckung, erleiden die Käufer teils existenzbedrohend hohe Verluste, heißt es im Bundesratsentwurf. Dieses Geschäftsmodell funktioniere nur, wenn Lücken im Beurkundungsgesetz ausgenutzt werden. Mit dem Gesetz wird es der Dienstaufsicht über die Notare erleichtert, die Einhaltung des Beurkundungsgesetzes zu kontrollieren. Auch kann ein Notar des Amtes enthoben werden, wenn er wiederholt grob gegen die verbraucherschützenden Pflichten im Beurkundungsgesetz verstößt.

Finanz- und Personalstatistikgesetz geändert: Bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag am 18. April einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes (17/12640) in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung (17/13114) beschlossen. Hintergrund ist, dass aufgrund der europäischen Staatsschuldenkrise eine erweiterte Datenbasis über die Schulden und finanziellen Transaktionen für erforderlich gehalten wird. Dazu müssten Zahlungsströme zwischen staatlichen Einheiten erfasst werden und Informationen über die Sektorzuordnung von Fonds, Einrichtungen und Unternehmen allgemein zugänglich sein. Künftig werden neben den jeweiligen Kernhaushalten alle anderen zum Sektor Staat zählenden Einheiten als sogenannte Extrahaushalte statistisch erfasst. Eingeführt wird eine einheitliche Datenbank zum Berichtskreismanagement. Die statistischen Ämter können künftig Angaben aus dieser Datenbank bereitstellen, damit Finanzströme zwischen Einheiten des Sektors Staat sowie zwischen Staat und öffentlichem oder privatem Bereich korrekt gebucht werden.

Ausbau von EU-Bildungsprogrammen: Bei Enthaltung von Linksfraktion und Grünen und gegen die Stimmen der SPD hat der Bundestag am 18. April einen Antrag der SPD (17/9575) abgelehnt, der eine Modernisierung und einen Ausbau der EU-Bildungsprogramme zum Ziel hatte. Er folgte dabei einer Empfehlung des Bildungsausschusses (17/13078). Die SPD hatte die Bundesregierung aufgefordert, sich mit den Ländern auf EU-Ebene für einen deutlichen finanziellen Ausbau der mit 19 Milliarden Euro dotierten EU-Bildungsprogramme „Erasmus für alle“ einzusetzen. Dieses Ziel sollte nicht durch eine Ausgabenbegrenzung des nächsten EU-Finanzrahmens auf ein Prozent des EU-Bruttonationaleinkommens gefährdet, sondern auf 1,11 Prozent erhöht werden, so die SPD. Auch sollte nach dem Willen der Fraktion das „Auslands-BAföG“ ausgebaut werden.

Überprüfung des Landbeschaffungsgesetzes: Bei Enthaltung der Linksfraktion und gegen das Votum von SPD und Grünen hat der Bundestag am 18. April einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/12195) auf Empfehlung des Verteidigungsausschusses (17/12741) abgelehnt, das Landbeschaffungsgesetz zu überprüfen. Nach diesem Gesetz kann der Bund Grundstücke enteignen, um diese auswärtigen Staaten zur Verfügung zu stellen. Die Grünen stellten infrage, ob das Gesetz 20 Jahre nach der Wiedervereinigung noch zeitgemäß ist. Zudem sollte die Regierung gegebenenfalls Novellierungsvorschläge unterbreiten, so die Fraktion. (vom/19.04.2013)

 

 

 

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