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Verkehr

EU-Rechtskonformität der Pkw-Maut umstritten

Symbolbild PKW-Maut

Die Meinung von Verkehrsexperten interessierte den Ausschuss. (dpa)

Die Vereinbarkeit der geplanten Infrastrukturabgabe (Pkw-Maut) und die gleichzeitige Senkung der Kfz-Steuer für deutsche Fahrzeughalter mit EU-Recht wird von Experten unterschiedlich beurteilt. Dies wurde deutlich bei der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur am Mittwoch, 18. März 2015. Dabei ging es hauptsächlich um den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Infrastrukturabgabe„ (18/3990 ). Danach soll eine Abgabe (Maut) eingeführt werden, die gleichermaßen von Haltern von im Inland und im Ausland zugelassenen Pkw und Wohnmobilen für die Nutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen zu entrichten ist. Halter von in Deutschland zugelassenen Pkw sollen in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren (18/3991) Steuerentlastungsbeträge erhalten.

“Keine mittelbare Diskriminierung„

Für Prof. Dr. Christian Hillgruber, Universität Bonn, stellt dies “keine mittelbare Diskriminierung„ aus Gründen der Staatsangehörigkeit dar, die nicht unionsrechtlich zu rechtfertigen wäre.

Auch für Prof. Dr. Holger Schwemer liegt eine “unmittelbare Diskriminierung„ nicht vor. Fraglich sei allein, ob eine mittelbare Ungleichbehandlung gegeben sei, die vom Gesetzgeber nicht offengelegt worden ist. Und dem möglichen Eindruck, dass der Gesetzgeber seine wahren Absichten nicht transparent gemacht hat, könne der Gesetzgeber entgegentreten, indem er die Gesetzesvorhaben Steuersenkung und Infrastrukturabgabe zeitlich entkoppelt.

“Qualifizierte Verletzung von Unionsrecht„

Völlig anders sieht dies Prof. Dr. Franz C. Mayer von der Universität Bielefeld. Für ihn ist die Einführung einer Infrastrukturabgabe bei Entlastung der Inländer eine europarechtlich verbotene mittelbare Diskriminierung. Sie verstoße auf jeden Fall gegen die Beschränkungsverbote der Grundfreiheiten und gegen das Gebot der Unionstreue. Insgesamt wäre dies eine “qualifizierte Verletzung von Unionsrecht„. Neben Strafzahlungen würden daher Schadenersatzansprüche durch die betroffenen Unionsbürger drohen, betonte Mayer.

Unterschiedlich äußerten sich die Sachverständigen auch zu den möglichen Einnahmen aus der Infrastrukturabgabe, die vom Verkehrsministerium mit rund 732 Millionen Euro im Jahr angegeben werden. Prof. Dr. Wolfgang H. Schulz von der Zeppelin-Universität Friedrichshafen konnte in seiner wissenschaftlichen Überprüfung der Prognose diese Summe nachvollziehen. Die zugrundeliegenden Annahmen seien stets konservativ gehalten worden, sodass die Mauteinnahmen eher unterschätzt würden.

Gesamtfinanzierungskonzept vermisst

Zu ganz anderen Zahlen kommt der Verkehrswissenschaftler Ralf Ratzenberger. Nach seiner Schätzung belaufen sich die Einnahmen lediglich auf rund 262 Millionen Euro pro Jahr. Entscheidend für die unterschiedlichen Einnahmeprognosen sei vor allem die Schätzung, wie viele Tagespendler aus dem Ausland auf welchen Wegen einreisen werden.

Hilmar von Lojewski von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, zu der der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund gehören, begrüßte grundsätzlich die Zielsetzung, mit einer Infrastrukturabgabe die finanziellen Mittel für verkehrliche Infrastrukturmaßnahmen zu erhöhen. Er bedauerte allerdings ausdrücklich, dass die derzeitige Diskussion über eine Pkw-Maut weitgehend isoliert geführt werde und nicht in ein Gesamtfinanzierungskonzept für die Verkehrsinfrastruktur aller staatlichen Ebenen eingebettet sei.

“Gesetzentwurf bleibt hinter den Notwendigkeiten zurück„ 

Der Gesetzentwurf bliebe “deutlich„ hinter den Notwendigkeiten zurück. Aufwand und Ertrag stünden nicht in einem angemessenen Verhältnis zueinander, heißt es in seiner Stellungnahme. Weiter kritisiert er, dass die prognostizierten Gesamteinnahmen aus der Infrastrukturabgabe in Höhe von 3,7 Milliarden Euro abzüglich der Erhebungskosten nicht vollständig in den Verkehrsinvestitionshaushalt des Bundes einfließen sollen.

Wie bereits bei der Erhebung der Lkw-Maut würden die Steuermittel für Verkehrsinvestitionen des Bundes aus dem Umfang der erzielten Einnahmen gekürzt werden. Bei den grenznahen Verkehren schlug er vor, einen 30-Kilometer-Streifen flächendeckend an den Grenzen herauszunehmen, in dem “fakultativ„ keine Maut erhoben werden soll. (mik/18.03.2015)

Liste der geladenen Sachverständigen
  • Dipl.-Ing. Henryk Bolik, Ingenieurgesellschaft für Verkehrsplanung und -sicherung GmbH (IVV)
  • Prof. Dr. Christian Hillgruber, Universität Bonn
  • Hilmar von Lojewski, Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände
  • Prof. Dr. Franz Mayer, Universität Bielefeld
  • Ralf Ratzenberger, Verkehrswissenschaftler
  • Prof. Dr. Wolfgang H. Schulz, Zeppelin-Universität Friedrichshafen
  • Prof. Dr. Holger Schwemer, Kanzlei Schwemer, Titz & Tötter

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