Finanzen

Kommission zu den Ent­schädi­gungs­zahlungen an die Kirchen abgelehnt

Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 9. März 2017, gegen die Einsetzung einer Kommission beim Bundesministerium der Finanzen ausgesprochen, um den Umfang der Enteignungen aufgrund des Reichsdeputationshauptschlusses von 1803 und die bisher geleisteten Entschädigungszahlungen zu überprüfen. Die Abgeordneten lehnten mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen einen entsprechenden Antrag der Linksfraktion (18/4842) ab. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (18/11428) zugrunde. Die Reden wurden zu Protokoll gegeben.

Frage der Angemessenheit von Zahlungsverpflichtungen

Die einzusetzende Kommission soll nach den Vorstellungen der Linksfraktion den Umfang der enteigneten Kircheneigentümer und der bisher geleisteten Entschädigungszahlungen evaluieren und prüfen. Zur Begründung heißt es, Staatsleistungen seien Zahlungsverpflichtungen des Staates an die Kirchen, welche vornehmlich für enteignete kirchliche Besitztümer vor über 200 Jahren bis heute erbracht werden.

Diese Zahlungen würden seit Jahren vielfach öffentlich diskutiert. Dabei stehe vor allem die Frage im Mittelpunkt, ob und inwieweit diese Zahlungsverpflichtungen heute noch angemessen beziehungsweise zeitgemäß sind. Dieser Frage soll nach Ansicht der Abgeordneten in naher Zukunft intensiver nachgegangen werden. (hau/09.03.2017)

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