Parlament

Endergebnis der Bundes­tagswahl: An der Sitzver­teilung ändert sich nichts

Einstimmig hat der Bundeswahlausschuss unter Vorsitz von Bundeswahlleiter Dieter Sarreither in seiner dritten öffentlichen Sitzung am Donnerstag, 12. Oktober 2017, das endgültige Ergebnis der Bundestagswahl vom 24. September festgestellt. Gegenüber dem am 25. September veröffentlichten vorläufigen amtlichen Endergebnis ändert sich im Hinblick auf Zweitstimmenanteile der Parteien und Sitzverteilung im 19. Deutschen Bundestag nichts. 

Danach bleibt es dabei, dass auf die CDU 26,8 Prozent (2013: 34,1 Prozent), auf die SPD 20,5 Prozent (2013: 25,7 Prozent), auf die AfD 12,6 Prozent (2013: 4,7 Prozent), auf die FDP 10,7 Prozent (2013: 4,8 Prozent), auf Die Linke 9,2 Prozent (2013: 8,6 Prozent), auf Bündnis 90/Die Grünen 8,9 Prozent (2013: 8,4 Prozent) und auf die CSU 6,2 Prozent (2013: 7,4 Prozent) der Zweitstimmen entfallen. Alle übrigen kandidierenden Parteien blieben mit ihrem Zweitstimmenanteil unter der Fünf-Prozent-Hürde und erzielten auch keine drei Direktmandate, sodass sie bei der Sitzverteilung unberücksichtigt bleiben.

709 Abgeordnete, sechs Fraktionen

Nach dem Berechnungsverfahren Sainte-Laguë/Schepers erhält die CDU 200 Sitze (2013: 255 Sitze), die SPD 153 Sitze (2013: 193 Sitze), die AfD 94 Sitze (2013 an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert), die FDP 80 Sitze (2013 an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert), Die Linke 69 Sitze (2013: 64 Sitze), Bündnis 90/ Die Grünen 67 Sitze (2013: 63 Sitze) und die CSU 46 Sitze (2013: 56 Sitze). Die von CDU und CSU für die 19. Wahlperiode wieder beschlossene Fraktionsgemeinschaft führt dazu, dass die Fraktion bei einem Zweitstimmenanteil von 32,9 Prozent für beide Parteien zusammen 246 Abgeordnete zählt.

Von den insgesamt 709 Abgeordneten des neuen Bundestages (2013: 631 Abgeordnete) sind 299 in den Wahlkreisen direkt gewählt worden, 410 sind über die Landeslisten ihrer Parteien in den Bundestag eingezogen. Auf die CDU entfallen 185 Direktmandate und 15 Listenmandate, auf die SPD 59 Direktmandate und 94 Listenmandate, auf die CSU 46 Direktmandate und keine Listenmandate, auf die AfD drei Direktmandate und 91 Listenmandate, auf Die Linke drei Direktmandate und 64 Listenmandate und auf Bündnis 90/Die Grünen ein Direktmandat und 66 Listenmandate. Die 80 Abgeordneten der FDP-Fraktion sind ausschließlich über Landeslisten gewählt worden.

Die in Sachsen direkt gewählte Abgeordnete Dr. Frauke Petry hat am 25. September erklärt, der AfD-Fraktion nicht anzugehören. Der über die nordrhein-westfälische Landesliste eingezogene Abgeordnete Mario Mieruch erklärte seinen Austritt aus der AfD-Fraktion am 12. Oktober, sodass deren Mitgliederzahl auf 92 Abgeordnete geschrumpft ist.

28,6 Prozent Briefwähler

Bundeswahlleiter Sarreither gab die Zahl der Wahlberechtigten mit 61.688.485, die Zahl der Wähler mit 46.976.341 an, was einer Wahlbeteiligung von 76, 2 Prozent entspricht (2013: 71,5 Prozent). Der Anteil der Briefwähler stieg von 24,3 Prozent bei der Wahl 2013 auf 28,6 Prozent. Die Zahl der ungültigen Zweitstimmen beläuft sich auf 460.849 oder ein Prozent, die Zahl der gültigen Zweitstimmen auf 46.515.492 (99 Prozent). Bei den Erststimmen ist der Anteil der ungültigen Stimmen mit 586.726 oder 1,2 Prozent etwas höher, der Anteil der gültigen Stimmen mit 46.389.615 oder 98,8 Prozent entsprechend niedriger.

Den Einzug ins Parlament verpasst haben folgende Parteien: Freie Wähler, Die Partei (jeweils ein Prozent der Zweitstimmen), Tierschutzpartei (0,8 Prozent), Piraten, NPD (jeweils 0,4 Prozent), ÖDP (0,3 Prozent), Bündnis Grundeinkommen (0,2 Prozent), Bayernpartei, MLPD, AD-Demokraten, Tierschutzallianz, Demokratie in Bewegung, Deutsche Mitte, Gesundheitsforschung, V-Partei³ (alle 0,1 Prozent), Volksabstimmung, Partei der Vernunft, Bürgerrechtsbewegung Solidarität, Sozialistische Gleichheitspartei, Die Rechte, Bergpartei, DKP, Die Grauen, Die Urbane, Magdeburger Gartenpartei, Menschliche Welt und Die Humanisten (alle 0,0 Prozent). In der Summe erhielten alle Parteien, die mit dem Zweitstimmenanteil unter fünf Prozent blieben, fünf Prozent der Zweitstimmen.

8.635 zusätzliche gültige Zweitstimmen

Einige Unterschiede, die im Ergebnis nicht ins Gewicht fielen, gab es aber doch zwischen vorläufigem und amtlichem Endergebnis: So liegt die Zahl der gültigen Zweitstimmen um 8.635 höher als zunächst ausgezählt. Davon profitierten die FDP mit 2.271 Stimmen, die CDU mit 1.824 Stimmen, die AfD mit 1.021 Stimmen, die SPD mit 1.014 Stimmen, Bündnis 90/Die Grünen mit 836 Stimmen und Die Linke mit 508 Stimmen. Vom vorläufigen Zweitstimmenergebnis der CSU mussten dagegen 56 Stimmen abgezogen werden. Für alle übrigen Parteien zusammen erhöht sich die Zahl der gültigen Zweitstimmen um 1.217. 

Auf einzelne Länder verteilen sich diese zusätzlichen Zweitstimmen wie folgt: Schleswig Holstein plus 1.982 Stimmen, Baden-Württemberg plus 1.612 Stimmen, Niedersachsen plus 1.250 Stimmen, Berlin plus 1.201 Stimmen, Hamburg plus 848 Stimmen und Bayern plus 786 Stimmen.

Vorkommnisse in mehreren Bundesländern

Der Bundeswahlleiter informierte darüber hinaus über eine Reihe von Vorkommnissen in mehreren Bundesländern, die aber allesamt keinen Einfluss auf das Ergebnis hatten. So hatte beispielsweise ein Post-Mitarbeiter in Niedersachsen 187 Wahlbenachrichtigungsbriefe in Taschen versteckt, die dann aber doch noch rechtzeitig zugestellt werden konnten.

In Bremen wurden Briefwahlunterlagen doppelt verschickt, im bayerischen Dinkelsbühl alte Wahlbriefumschläge verwendet. In Berlin gab es Störungen bei der elektronischen Erfassung der Ergebnisse. 

Mitglieder des Bundeswahlausschusses

Dem Bundeswahlausschuss gehören an: Bundeswahlleiter Dieter Sarreither (Vorsitzender); Beisitzerinnen und Beisitzer: Prof. Dr. Michael Brenner (CDU), Hartmut Geil (Bündnis 90/Die Grünen), Rechtsanwältin Petra Kansy (CDU), Bianca Moritz (CSU), Kerstin Pohnke (Die Linke), Dr. Johannes Risse (SPD), Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast (SPD), Birgit Stenzel (Die Linke); Richterinnen und Richter am Bundesverwaltungsgericht: Dr. Peter Martini (Richter), Jürgen Vormeier (Vorsitzender Richter).

Stellvertretende Mitglieder sind: Dr. Georg Thiel (stellvertretender Bundeswahlleiter); stellvertretende Beisitzerinnen und Beisitzer: Rechtsanwalt Dr. Peter Dany (CDU), Emily May Büning (Bündnis 90/Die Grünen), Rechtsanwalt Dr. Detlef Gottschalck (CDU), Florian Meißner (CSU), Halina Wawzyniak (Die Linke), Thomas Notzke (SPD), Monika Zeeb (SPD), Claudia Gohde (Die Linke); Richterinnen und Richter am Bundesverwaltungsgericht: Dr. Silke Wittkopp (Richterin), Dr. Kirsten Kuhlmann (Richterin). (vom/13.10.2017)

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