Parlament

Wichtige Beschlüsse des Bundestages im Jahr 2017

Collage mit einer Abbildung des Plenums und einem Paragrafensymbol

Auch 2017 hat der Bundestag bedeutsame Entscheidungen getroffen und Beschlüsse gefasst. (DBT/Melde)

Wahl des Bundestages, Konstituierung neuer Ausschüsse, Wahl des Bundespräsidenten – das Wahljahr 2017 brachte für den Deutschen Bundestag viele Veränderungen mit sich. In den ersten sechs Monaten bestimmten die Abschlussberichte von Untersuchungsausschüssen den inhaltlichen Diskurs. Darüber hinaus wurden richtungsweisende Entscheidungen wie die Ehe für Partner gleichen Geschlechts oder das Netzwerkdurchsetzungsgesetz gegen Hass-Postings im Netz getroffen. Die zweite Jahreshälfte war vor allem durch die Wahl und die Konstituierung des neuen Parlaments bestimmt. Zudem hat der Bundestag elf Bundeswehrmandate im Ausland verabschiedet und verlängert.

Ende der Untersuchungsausschüsse

Im Jahr 2017 beendeten mit der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages auch vier große Untersuchungsausschüsse ihre Arbeit. So befragten die Abgeordneten im 1. Untersuchungsausschuss (NSA) neben dem Ex-Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes (BND) Gerhard Schindler im Januar auch Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU).

Der Untersuchungsausschuss war im Jahr 2014 eingesetzt worden, um aufzuklären, inwieweit ausländische Geheimdienste in Deutschland Politiker und Verfassungsorgane ausgespäht haben (18/12850).

Der 3. Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages (NSU II) legte im Juni seinen Abschlussbericht vor (18/12950) . Er beschäftigte sich nach dem Untersuchungsausschuss der vorangegangenen 17. Wahlperiode erneut mit den Verbrechen der Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“. Diese hatte über zehn Jahre aus fremdenfeindlichen Motiven Morde in ganz Deutschland begangen.

Der 4. Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages, der sogenannte Cum/Ex-Ausschuss, setzte ebenfalls im Januar seine öffentlichen Zeugenvernehmungen fort. Im Juni nahm der Bundestag den Abschlussbericht zur Kenntnis (18/12700). Der Ausschuss sollte die Ursachen der Entstehung von Cum/Ex-Geschäften im Wertpapierhandel zulasten des Fiskus und deren Entwicklung untersuchen.

Zum Abschluss kam auch der Abgas-Untersuchungsausschuss. Dieser 5. Untersuchungsausschuss der vergangenen Legislaturperiode sollte die Ursachen für das Auseinanderklaffen von Stickoxidwerten bei Diesel-Fahrzeugen zwischen dem Prüfstand und dem realen Betrieb auf der Straße sowie die Verantwortlichkeit des Staates klären. Auslöser war das Eingeständnis des VW-Konzerns in den USA, illegale Abschalteinrichtungen verwendet zu haben. Dazu wurden 2017 der ehemalige Vorstandsvorsitzende des Volkswagenkonzerns Dr. Martin Winterkorn und Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) gehört. Das Plenum diskutierten den 700 Seiten starken Bericht im Juni (18/12900).

Cannabis als Arzneimittel zugelassen

Auch gesundheitspolitische Themen spielten eine wichtige Rolle im Jahr 2017. So änderte der Bundestag im Januar die betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften (18/8965). Schwer kranke Patienten können nun auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung hochwertige Cannabis-Arzneimittel erhalten.

Bisher war dazu eine Ausnahmeregelung etwa für Schmerzpatienten vonnöten. Zudem mussten die Patienten die Kosten selber tragen. Zukünftig können sie getrocknete Cannabis-Blüten und Cannabis-Extrakte auf Grundlage einer ärztlichen Verschreibung in der Apotheke erhalten.

Arzneimittelreform und Pflegeausbildung überarbeitet

Eine weitere Reform im Gesundheitswesen beschlossen die Abgeordneten im März. Mit dem Gesetz zur Arzneimittelreform (18/11449) sollte die Versorgung mit Arzneimitteln in der gesetzlichen Krankenversicherung gestärkt werden. Die Gesetzesvorlage fußte unter anderem auf den Ergebnissen eines zweijährigen Pharmadialogs und beinhaltete neben Regelungen zur Kostendämpfung auch Anreize für die rasche Bereitstellung innovativer Medikamente. 

Kurz vor Ende der Wahlperiode hat der Bundestag Ende Juni noch die Reform der Pflegeausbildung verabschiedet (18/1284718/12841). Ursprünglich vorgesehen war ein durchgängig generalistisches Ausbildungskonzept, das die drei Berufszweige Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege vereinen sollte. Der nach über einem Jahr Ausschussberatungen verabschiedete Kompromiss sieht eine mindestens zweijährige generalistische Ausbildung vor sowie eine mögliche einjährige „Vertiefung“ in den Bereichen Kinderkranken- und Altenpflege.

Signale nach Außen: Brexit und Incirlik

Am 30. März, einen Ta,g nachdem Großbritannien offiziell den Austritt aus der Europäischen Union beantragt hatte, sprach sich der Bundestag für Geschlossenheit und zugleich für faire Verhandlungen mit den Briten aus. Nach einer Volksabstimmung im Vereinigten Königreich im Juni 2016 hatte sich eine Mehrheit für den Austritt aus der Europäischen Gemeinschaft entschieden.

Mit 458 Ja-Stimmen hat der Bundestag im Juni für die Verlegung des Bundeswehrkontingents vom türkischen Incirlik in das jordanische Al Azraq gestimmt. Zuvor hatte die türkische Regierung Abgeordneten mehrmals das Besuchsrecht auf dem Stützpunkt verweigert. Deutsche Soldaten beteiligten sich dort am Kampf gegen den sogenannten Islamischen Staat (IS).

Gesetze zur Gesichtsverhüllung und Ausreisepflicht 

Beamte und Soldaten dürfen ihr Gesicht im Zuge ihrer Tätigkeit nicht verhüllen (18/11180, 18/11813). Gleiches gilt auch für Mitglieder von Wahlausschüssen und Wahlvorständen. Das beschlossen die Abgeordneten im April und änderten damit auch das Personalausweisgesetz. Danach wird eine ihren Ausweis vorlegende Person durch einen Abgleich des Lichtbildes mit ihrem Gesicht identifiziert – somit muss das Gesicht eindeutig erkennbar sein.

Mit einer Reihe gesetzgeberischer Maßnahmen will die Bundesregierung für eine „bessere Durchsetzung der Ausreisepflicht betroffener Ausländer sorgen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf (18/1154618/11654) hat der Bundestag im Mai beschlossen. Ausreisepflichtige Ausländer sollen vor ihrer Abschiebung besser überwacht sowie leichter in Abschiebehaft genommen werden können. Sie können zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichtet werden.

Kinderehen verboten

Heiraten ist erst ab dem 18. Lebensjahr möglich – das entschieden die Abgeordneten im Juni. Der Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Kinderehen soll das Kindeswohl schützen (18/12086, 18/12607). Mit dem Gesetz wird das Ehemündigkeitsalter im deutschen Recht ausnahmslos auf 18 Jahre festgelegt.

Die bisherige Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen schon mit 16 zu heiraten, wird abgeschafft. Vor Vollendung des 16. Lebensjahres geschlossene Ehen sind mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes unwirksam. Das soll auch für nach ausländischem Recht wirksam geschlossene Ehen gelten. Im Alter von 16 oder 17 Jahren geschlossene Ehen sollen nicht nur wie nach geltendem Recht aufgehoben werden können, sondern in der Regel aufgehoben werden müssen.

Ehe für alle

Seit Juni 2017 steht die Ehe in Deutschland zukünftig auch homosexuellen Paaren offen. Dazu verabschiedete der Deutsche Bundestag am 30. Juni 2017 einen Entwurf des Bundesrates (18/666518/12989). Nach einer mitunter sehr emotionalen Debatte stimmten 393 Abgeordnete für die Gesetzesvorlage, 226 votierten mit Nein und vier enthielten sich der Stimme. Die Fraktionsführungen hatten die Abstimmung freigegeben, das heißt, sie erwarteten von ihren Abgeordneten nicht, gemäß der Fraktionslinie abzustimmen.

Zuvor war es für Partner gleichen Geschlechts nur möglich, vor dem Gesetz eine eingetragene Lebenspartnerschaft einzugehen. Diese Option entfällt nun – bestehende Partnerschaften bleiben aber weiterhin bestehen oder können in eine Ehe umgewandelt werden.

Netzwerkdurchsetzungsgesetz 

Ebenfalls im Juni verabschiedeten die Abgeordneten kurz vor der Sommerpause das Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Es soll dafür sorgen, dass die großen sozialen Netzwerke ihrer Pflicht, strafbare Inhalte zu löschen, besser nachkommen. Der Gesetzentwurf „zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken“ verpflichtet deren Betreiber unter Androhung von Bußgeldern bis zu fünf Millionen Euro, Hinweise auf strafbare Inhalte zügig zu bearbeiten und diese gegebenenfalls zu löschen (18/12727, 18/1235618/13013). 

Offensichtlich rechtswidrige Inhalte müssen in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde entfernt werden. Für Inhalte, deren Rechtswidrigkeit nicht offensichtlich ist, gilt im Grundsatz eine Sieben-Tages-Frist. Eine Überschreitung soll möglich sein, wenn begründet mehr Zeit für die rechtliche Prüfung benötigt wird. Zudem können Plattform-Betreiber die Entscheidung über Zweifelsfälle an eine Art freiwilliger Selbstkontrolle zu delegieren.

Finanzierung verfassungsfeindlicher Parteien

Den Weg frei für einen Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der staatlichen Finanzierung und von steuerlichen Begünstigungen machte der Bundestag Mitte des Jahres (18/12357, 18/12358, 18/12846)). Danach sollen Parteien, die sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung richten, nicht länger finanzielle Zuwendungen seitens des Staates erhalten.

Im Falle des Ausschlusses entfallen auch die steuerlichen Privilegien für die Parteien und für Zuwendungen an diese Parteien. Über den Ausschluss von der staatlichen Finanzierung entscheidet das Bundesverfassungsgericht.

Zweiten Antisemitismusbericht vorgestellt

Ist Antisemitismus noch ein Problem in der deutschen Gesellschaft? Mit dieser Frage beschäftigte sich der Antisemitismusbericht (18/11970), den die Abgeordneten im Oktober im Bundestag diskutierten.

Der zweite Bericht nach 2011 (17/7700) wurde von einem unabhängigen Expertenkreis erstellt und rückt die Fragen nach Ursprüngen und Prävention in den Vordergrund.

Wahl des Bundespräsidenten

Das Jahr 2017 hielt weitere Veränderungen bereit. So hat die die Bundesversammlung den SPD-Bundestagsabgeordneten und früheren Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier am 12. Februar zum Bundespräsidenten gewählt. Er folgt auf Joachim Gauck, dessen Amtszeit am 18. März 2017 endete. Die Bundesversammlung setzt sich aus allen Abgeordneten des Deutschen Bundestages und genauso vielen Mitgliedern zusammen, die von den Volksvertretungen der 16 Bundesländer gewählt werden.

Steinmeiers Gegenkandidaten waren der von Die Linke nominierte emeritierte Kölner Politikwissenschaftler Prof. Dr. Christoph Butterwegge (66), der stellvertretende Bundesvorsitzende der Alternative für Deutschland (AfD) Albrecht Glaser (75), der von den Freien Wählern aufgestellte Richter Alexander Hold (54) und Engelbert Sonneborn (79), der von den Piraten aus Nordrhein-Westfalen nominiert wurde.

Wahl zum 19. Deutschen Bundestag

Am 24. September 2017 wurde der 19. Deutsche Bundestag gewählt. Die CDU/CSU blieb trotz starker Verluste die stärkste Fraktion im Parlament. Sie konnte 26,8 Prozent (2013: 34,1 Prozent) der Stimmen auf sich vereinigen. Die SPD kam auf 20,5 Prozent (2013: 25,7 Prozent), die AfD erhielt 12,6 Prozent (2013: 4,7 Prozent), die FDP 10,7 Prozent (2013: 4,8 Prozent),  Die Linke 9,2 Prozent (2013: 8,6 Prozent), Bündnis 90/Die Grünen 8,9 Prozent (2013: 8,4 Prozent) und die CSU 6,2 Prozent (2013: 7,4 Prozent).

Im Rahmen der im Grundgesetz verankerten Frist konstituierte sich der neue Deutsche Bundestag 30 Tage später am 24. Oktober 2017. Die Eröffnung und Leitung der ersten Sitzung übernahm als Alterspräsident Dr. Hermann Otto Solms (FDP). Der Alterspräsident ist das dienstzeitälteste Mitglied des Deutschen Bundestages. Zwar gehörte Dr. Wolfgang Schäuble (CDU/CSU) dem Parlament zu diesem Zeitpunkt dem Bundestag am längsten an. Das Amt des Alterspräsidententen trat er aber an das zweitdienstälteste Mitglied im Parlament ab.

Schäuble war von seiner Fraktion für die Wahl zum Bundestagspräsidenten vorgeschlagen worden. Der ehemalige Bundesfinanzminister wurde mit großer Mehrheit zum neuen Präsidenten gewählt. In geheimer Wahl konnte er 501 von 705 abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen. 173 Abgeordnete stimmten mit Nein, 30 enthielten sich, eine Stimme war ungültig. Erforderlich waren 355 Stimmen.

Konstituierung und neue Ausschüsse

Zu den ersten Beschlüssen, die der 19. Deutschen Bundestag in der neuen Wahlperiode gefasst hat, zählt die Weitergeltung des Geschäftsordnungsrechts (19/1). Regelmäßig übernimmt das Parlament in seiner konstituierenden Sitzung nach Bundestagswahlen eine Reihe von Reglungen, die bereits in der vorhergehenden Wahlperiode gültig waren. So wurde die bisherige Geschäftsordnung des Bundestages für die neue Wahlperiode übernommen. Darüber hinaus gelten auch die Gemeinsame Geschäftsordnung des Bundestages und des Bundesrates für den Vermittlungsausschuss nach Artikel 77 des Grundgesetzes, die Geschäftsordnung für den Gemeinsamen Ausschuss nach Artikel 53a des Grundgesetzes, die Geschäftsordnung für das Verfahren nach Artikel 115d des Grundgesetzes (Dringliche Gesetzesvorlagen) und die Richtlinien zur Überprüfung auf eine Tätigkeit oder politische Verantwortung für das Ministerium für Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik weiter.

Die ersten Ausschüsse der neuen Legislatur hat der Bundestag in seiner zweiten Sitzung im November 2017 beschlossen. Die Abgeordneten stimmten für die Einsetzung eines Hauptausschusses, eines Petitionsausschusses sowie eines Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (19/85). Aufgrund der andauernden Koalitionsverhandlungen konstituierten sich noch nicht die ständigen Ausschüsse. Ein sogenannter Hauptausschuss war erstmals zu Beginn der vergangenen Wahlperiode eingesetzt worden. Der neue Hauptausschuss umfasst 47 Mitglieder aller Fraktionen unter dem Vorsitz des Bundestagspräsidenten Wolfgang Schäuble.

Rechte des Bundestages

Mit einer Entscheidung über Auskünfte der Bundesregierung zur Deutschen Bahn AG und zur Finanzmarktaufsicht hat das Bundesverfassungsgericht Ende 2017 die Rechte des Parlaments und der Abgeordneten gestärkt. In seinem Urteil vom 7. November 2017 entschied das Gericht, dass die Regierung ihrer Auskunftspflicht gegenüber dem Bundestag nicht ausreichend nachgekommen sei.

Antragsteller waren Bundestagsabgeordnete und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die im Jahr 2010 mehrere Anfragen zur Bahn und zur Finanzmarktaufsicht gestellt hatten. Zur Begründung heißt es, dem Bundestag stehe gegenüber der Regierung aufgrund der genannten Grundgesetzartikel ein Frage- und Informationsrecht zu, dem grundsätzlich eine Antwortpflicht der Regierung gegenübersteht. Ohne Beteiligung am Wissen der Regierung könne das Parlament sein Kontrollrecht nicht ausüben.

Einsätze der Bundeswehr

Auch 2017 entschieden die Abgeordneten über zahlreiche Einsätze der Bundeswehr. So werden weitere Missionen zur Unterstützung und Ausbildung personell begleitet. Dazu zählen die EU-geführten Ausbildungsmission EUTM Mali (European Union Training Mission Mali) (18/11628) und die Ausbildung von Sicherheitskräften und der Armee in Afghanistan mit bis zu 980 Bundeswehrsoldaten im Rahmen der Nato-Ausbildungs-, Beratungs- und Unterstützungsmission „Resolute Support“ (19/21). Weiter 150 Sicherheitskräfte entsendet der Bundestag außerdem in die Region Kurdistan-Irak zur Ausbildung der irakischen Armee (19/25). Die Bundeswehr beteiligt sich zudem weiterhin im Kampf gegen den „Islamischen Staat“(19/23). 

Die Abgeordneten beschlossen außerdem, ein weiteres Jahr an der „Multidimensionalen Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali“ (Minusma) teilzunehmen und den Einsatz deutlich auszuweiten (19/24 neu). Auch die Ausbildungsmission EUTM Somalia wurde in namentlicher Abstimmung mit 435 Ja-Stimmen bei 103 Nein-Stimmen verlängert (18/11273), ebenso wie die EU-Mission Atalanta vor der Küste Somalias (18/11621).

Weiterhin beteiligt sich die Bundeswehr auch an der internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo (KFOR) (18/12298). Der Personaleinsatz wird aber erneut reduziert. Im Juni stimmten die Abgeordneten für die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der UN-Friedensmission im Libanon (United Nations Interim Force in Lebanon, Unifil) (18/12492). Zunächst bis Ende März 2018 verlängerten die Abgeordneten die Beteiligung der Bundeswehr an der Friedensmission der Vereinten Nationen (UN) und der Afrikanischen Union in der westsudanesischen Provinz Darfur (Unamid) (19/19). Darüber hinaus verlängerten sie für drei Monate die Teilnahme an der Nato-Operation „Sea Guardian“ im Mittelmeer (19/22).

Bundestag will Terroranschlag-Opfer besser entschädigen

Zum Abschluss des politischen Jahres beschloss der Bundestag im Dezember einstimmig einen Antrag zur besseren Opferentschädigung (19/234). Grundlage war der Abschlussbericht des Bundesbeauftragten für die Opfer und Hinterbliebenen des Terroranschlags auf dem Berliner Breitscheidplatz am 19. Dezember 2016. 

Bereits zum Jahresbeginn hatte unter Anwesenheit des damaligen Bundespräsidenten Joachim Gauck Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert der Opfer gedacht und den Hilfskräften gedankt. Wenige Tage vor Weihnachten 2016 war ein Attentäter mit einem Lastkraftwagen in den Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz gerast. Unter den Toten, sechs Frauen und sechs Männer, gegen die der islamistische Terrorist einen Lkw als Waffe eingesetzt hatte, befanden sich neben sieben Deutschen Menschen aus Polen, der Ukraine, Italien, Tschechien und Israel. (lau/22.12.2017)

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