Parlament

AfD-Antrag auf Ände­rung der Tages­ord­nung abgelehnt

Der Bundestag hat am Freitag, 23. März 2018, vor Eintritt in die Tagesordnung einen Antrag der AfD-Fraktion abgelehnt, die Tagesordnung um die Abstimmung über einen AfD-Antrag (19/1376) zu erweitern. Die AfD wollte, dass der Bundestag eine Subsidiaritätsrüge zu einer EU-Verordnung zur Senkung der Kohlendioxidemissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen und zur Änderung der EU-Verordnung 715 / 2007 (Ratsdokument 14217/17) ausspricht. Der Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung wurde gegen die Stimmen der AfD abgelehnt.

AfD: Frist für Subsidiaritätsrüge läuft am 27. März ab

Für die Antragsteller begründete der Stuttgarter Abgeordnete Dr.-Ing. Dirk Spaniel den Antrag. Er wies darauf hin, dass die Frist zur Abgabe einer Subsidiaritätsrüge am 27. März abläuft. Die Notwendigkeit, über den AfD-Antrag noch am 23. März abzustimmen, begründete er damit, dass durch die Verordnung die deutsche Automobilindustrie bedroht werde. 

Die Grenzwerte für den Ausstoß von Kohlendioxid würden mit einer Verbrauchsobergrenze von vier Litern für Personenkraftwagen so gewählt, dass sie bereits für Mittelklasse-Limousinen nicht mehr erfüllbar wären. Die „offene Aggressivität der EU gegen die deutsche Autoindustrie“ mit der „potenziellen Vernichtung Hunderttausender Arbeitsplätze“ bezeichnete er als „Skandal“. 

CDU/CSU: AfD hatte vier Monate Zeit

Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion Stefan Müller hielt Spaniel entgegen, der Antrag der AfD sei erst am Vorabend um 17.54 Uhr im Parlamentssekretariat eingegangen. Eine sinnvolle Beratung sei so nicht möglich gewesen. Die AfD habe zuvor auch nicht angekündigt, dass sie einen solchen Antrag beraten lassen will. Im Umweltausschuss habe sie dazu auch nicht das Wort ergriffen. 

Die EU-Kommission habe die Verordnung bereits am 8. November 2017 vorgelegt, sodass die AfD vier Monate Zeit gehabt hätte, einen „ordentlichen Antrag“ einzureichen. Die Unionsfraktion lehne den Antrag auf Änderung der Tagesordnung daher ab. (vom/23.03.2018)


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