Parlament

AfD-Wahlvorschläge zur Besetzung von fünf Gremien abgelehnt

Abgelehnt hat der Bundestag am Donnerstag, 16. Mai 2019, die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion zur Besetzung von fünf Gremien. Dabei ging es zum einen um die Wahl von je einem Kuratoriumsmitglied für die „Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas“ sowie die „Bundesstiftung Magnus Hirschfeld“, für die außerdem ein weiteres, stellvertretendes Mitglied gewählt werden sollte. Zum anderen ging es um ein Mitglied für das Vertrauensgremium gemäß der Bundeshaushaltsordnung, zwei Mitglieder für das Gremium gemäß dem Bundesschuldenwesengesetz sowie weitere zwei Mitglieder für das Sondergremium gemäß dem Stabilisierungsmechanismusgesetz. Für die drei letztgenannten Gremien war es bereits der siebte Wahlgang, für die Besetzung der Kuratorien der beiden Stiftungen mit AfD-Abgeordneten war es der sechste Wahlgang.

Kuratorium der „Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas“

Als Mitglied des Kuratoriums der „Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas“ hatte die AfD die Abgeordnete Nicole Höchst (19/10196) vorgeschlagen. Alle übrigen Fraktionen lehnten diesen Wahlvorschlag ab. Bei den vorangegangenen Wahlgängen hatte jeweils der Abgeordnete Uwe Witt kandidiert. Bei der letzten Wahl am 11. April 2019 war der Vorschlag (19/9256) mit breiter Mehrheit des Plenums zurückgewiesen worden. Witt war zuvor bereits am 21. März angetreten (19/8463) und nur von der eigenen Fraktion unterstützt worden. Davor hatte er am 21. Februar 2019 die erforderliche Mehrheit im Bundestag verfehlt (19/7957). Bereits bei der Wahl am 31. Januar 2019 war Witt gescheitert – ebenso wie bei der ersten Wahl am 8. November 2018.

Das Kuratorium beschließt über alle grundsätzlichen Fragen, die zum Aufgabenbereich der Stiftung gehören. Es bestellt den Direktor und den Beirat. Alle Fraktionen des Deutschen Bundestages, die Bundesregierung, das Land Berlin, der Förderkreis Denkmal für die ermordeten Juden Europas e. V., der Zentralrat der Juden in Deutschland, die Jüdische Gemeinde zu Berlin, das Jüdische Museum Berlin, die Stiftung Topographie des Terrors und die Arbeitsgemeinschaft der KZ-Gedenkstätten in Deutschland entsenden ihre Vertreterinnen und Vertreter.

Kuratorium „Bundesstiftung Magnus Hirschfeld“  

Als Mitglied im Kuratorium der „Bundesstiftung Magnus Hirschfeld“ hatte die Fraktion Uwe Witt als Mitglied und Petr Bystron als Stellvertreter (19/10197). Bei den vergangenen Wahlgängen hatten jeweils Nicole Höchst als Mitglied und Petr Bystron als Stellvertreter kandidiert. Beide waren bei der Wahl am 11. April 2019 gescheitert (19/9257) vorgeschlagen. Auch dieser Wahlvorschlag wurde von allen übrigen Fraktionen abgelehnt. Bei der Wahl am 21. März hatten die beiden AfD-Abgeordneten ebenfalls die erforderliche Mehrheit verfehlt (19/8464). Davor waren sie bei der Wahl am 14. Februar 2019 gescheitert (19/7674). Beide hatten sich auch schon am 13. Dezember 2018 erfolglos beworben waren beim Wahlgang am 8. November 2018 abgelehnt worden.

Zweck der Stiftung ist die Förderung von Bildung sowie von Wissenschaft und Forschung, um vor allem die nationalsozialistische Verfolgung Homosexueller in Erinnerung zu halten, das Leben und Werk des Arztes und Sexualwissenschaftlers Magnus Hirschfeld (1868-1935) sowie das Leben und die gesellschaftliche Lebenswelt homosexueller Männer und Frauen, die in Deutschland gelebt haben und leben, wissenschaftlich zu erforschen und darzustellen und einer gesellschaftlichen Diskriminierung homosexueller Männer und Frauen in Deutschland entgegenzuwirken.

Das Kuratorium unterstützt und überwacht die Geschäftsführung des Vorstands. Es besteht aus 15 Mitgliedern sowie den Mitgliedern, die der Deutsche Bundestag benennen kann. Die Anzahl der vom Deutschen Bundestag zu benennenden Mitglieder ist die kleinstmögliche, bei der jedenfalls jede Fraktion zumindest ein Mitglied benennen kann und die Mehrheitsverhältnisse möglichst gewahrt werden, maximal jedoch neun. Der Bundestag benennt für jedes Mitglied ein stellvertretendes Mitglied. 

Gremium gemäß der Bundeshaushaltsordnung

Für die Wahl eines Mitglieds des Vertrauensgremiums gemäß Paragraf 10a Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung hatte die Fraktion die Abgeordnete Dr. Birgit Malsack-Winkemann (19/10193) benannt. Sie erhielt 181 Ja-Stimmen bei 418 Nein-Stimmen, 28 Enthaltungen und drei ungültigen Stimmen. Die erforderliche Mehrheit von 355 Stimmen hat sie damit verfehlt.

Bei den vergangenen Wahlgängen war jeweils der Abgeordnete Marcus Bühl nominiert. Beim Wahlgang am 11. April 2019 hatte er die erforderliche Mehrheit von 355 Stimmen nicht erreicht (19/9253). Bühl konnte sich auch bei der Wahl am 21. März 2019 (19/8465) nicht durchsetzen. Beim Wahlgang am 14. Februar 2019 (19/7671) hatte er die erforderliche Mehrheit ebenso verfehlt wie schon bei den Wahlen am 13. Dezember 2018, am 19. April 2018 und am 1. März 2018.

Aufgabe des Vertrauensgremiums ist es, die Wirtschaftspläne für die Nachrichtendienste zu billigen, die ihm vom Bundesfinanzministerium vorgelegt werden. Aus Gründen des Geheimschutzes kann der Bundestag die Bewilligung von Ausgaben, die nach diesen geheimzuhaltenden Wirtschaftsplänen bewirtschaftet werden, ausnahmsweise davon abhängig machen, dass die Wirtschaftspläne von diesem Vertrauensgremium, das aus Mitgliedern des Haushaltsausschusses besteht, gebilligt werden. Das Gremium teilt die Abschlussbeträge der Wirtschaftspläne dem Haushaltsausschuss rechtzeitig mit. Die Mitglieder sind zur strikten Geheimhaltung verpflichtet.

Gremium gemäß dem Bundesschuldenwesengesetz

Als Mitglieder des Gremiums gemäß Paragraf 3 des Bundesschuldenwesengesetzes kandidierten die Abgeordneten Marcus Bühl und Wolfgang Wiehle (19/10194). Marcus Bühl erhielt 189 Ja-Stimmen bei 397 Nein-Stimmen, 37 Enthaltungen und drei ungültigen Stimmen. Auf Wiehle entfielen 201 Ja-Stimmen bei 387 Nein-Stimmen, 31 Enthaltungen und sieben ungültigen Stimmen. Beide verfehlten damit die erforderliche Mehrheit von 355 Stimmen.

Bei den vergangenen Wahlgängen hatten jeweils die Abgeordneten Albrecht Glaser und Volker Münz kandidiert. Beide waren bei der Wahl am 11. April 2019 nicht gewählt worden (19/9254). Auch bei der Wahl am 21. März 2019 hatte es nicht gereicht (19/8466). Dies gilt auch für die Wahlgänge am 14. Februar 2019 (19/7672), am 13. Dezember 2018, am 19. April 2018 und 1. März 2018. 

Nach Paragraf 3 des Bundesschuldenwesengesetzes hat der Bundestag für die Dauer einer Legislaturperiode ein Gremium gewählt, das vom Bundesfinanzministerium über alle Fragen des Schuldenwesens des Bundes unterrichtet wird. Dem Gremium dürfen nur Mitglieder des Haushaltsausschusses des Bundestages angehören. 

Sondergremium gemäß dem Stabilisierungsmechanismusgesetz

Zur Wahl als Mitglied des Sondergremiums gemäß Paragraf 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes standen der Abgeordnete Albrecht Glaser als Mitglied und der Abgeordnete Volker Münz als Stellvertreter bereit (19/10195). Auf Albrecht Glaser entfielen 139 Ja-Stimmen bei 456 Nein-Stimmen, 27 Enthaltungen und fünf ungültigen Stimmen. Volker Münz erhielt 197 Ja-Stimmen bei 395 Nein-Stimmen und 35 Enthaltungen. Beide Kandidaten erreichten damit nicht die erforderliche Stimmenzahl von 355.

Bei den vergangenen Wahlgängen hatten jeweils die Abgeordneten Peter Boehringer als Mitglied und Dr. Birgit Malsack-Winkemann als Stellvertreterin kandidiert. Sie waren zuletzt am 11. April 2019 nicht in das Sondergremium gewählt worden (19/9255). Auch am 21. März (19/8467) wie schon bei früheren Wahlen zum Sondergremium am 14. Februar 2019 (19/7673), am 13. Dezember 2018, am 19. April 2018 und am 1. März 2018 waren sie von ihrer Fraktion nominiert, vom Bundestag aber nicht mit der erforderlichen Mehrheit von 355 Stimmen versehen worden. 

Bei dem Sondergremium geht es um die Beteiligung des Bundestages an Entscheidungen des Euro-Rettungsschirms EFSF (Europäische Finanzstabilisierungsfazilität). Die Bundesregierung darf einem Beschlussvorschlag, der die „haushaltspolitische Gesamtverantwortung“ des Bundestages berührt, nur zustimmen oder sich enthalten, nachdem der Bundestag dazu einen zustimmenden Beschluss gefasst hat. Wenn Staatsanleihen auf dem sogenannten Sekundärmarkt, meist an Börsen, gehandelt werden sollen, kann die Bundesregierung auf die „besondere Vertraulichkeit“ der Angelegenheit hinweisen. In diesem Fall nimmt das Sondergremium die Beteiligungsrechte des Bundestages wahr. Wenn das Sondergremium der Bundesregierung im Hinblick auf das Erfordernis der Vertraulichkeit widerspricht, kann der Bundestag selbst seine Beteiligungsrechte wahrnehmen. Das Sondergremium berichtet dem Bundestag über Inhalt und Ergebnis seiner Beratungen, sobald die „besondere Vertraulichkeit“ wegfällt. (vom/eis/sas/16.05.2019)

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