Schutzschirm für Kommunen in der Corona-Krise erörtert
Der Bundestag hat am Donnerstag, 23. April 2020, erstmals über einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Schutzschirm für Kommunen in der Corona-Krise“ (19/18694) debattiert. Der Antrag wurde im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Haushaltsausschuss überwiesen. Die Linke hatte für die Federführung beim Finanzausschuss plädiert, wurde darin aber nur von der AfD und Bündnis 90/Die Grünen unterstützt, während die Mehrheit von CDU/CSU, SPD und FDP die Federführung beim Haushaltsausschuss sah.
Antrag der Linken
Die Linke will die Bundesregierung auffordern, die Verhandlungen über einen Altschuldenfonds, der die Übernahme von Zins- und Tilgungsverpflichtungen überschuldeter Kommunen durch den Bund vorsieht, abzuschließen und einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Einführen will die Fraktion einen Solidarpakt III für strukturschwache Kommunen, um gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland zu sichern. Die Länder, die grundsätzlich für die Finanzausstattung der Kommunen verantwortlich sind, sollten vom Bund einen Ausgleich für besondere Finanzbedarfe durch die Corona-Krise erhalten.
Darüber hinaus sollten die vierteljährlichen Abschlagszahlungen von Gewerbesteuern der Kommunen an den Bund vorübergehend ausgesetzt werden können. Zu prüfen sei, ob zur Stärkung der kommunalen Finanzkraft die Gewerbesteuerumlage von überschuldeten Kommunen an den Bund auszusetzen ist. Ferner solle die Regierung dafür sorgen, dass Bund und Länder finanzielle Lasten der Kommunen in Verbindung mit der Corona-Krise vollständig übernehmen. (sas/23.04.2020)