Verkehr

Entschließung zum Ausbau der Bahn­strecke Ham­burg – Putt­garden gefasst

Der Bundestag hat am Donnerstag, 2. Juli 2020, den Bericht der Bundesregierung „über das Ergebnis der Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Ausbaustrecke/Neubaustrecke Hamburg – Lübeck – Puttgarden“ (19/19500, 19/19655 Nr. 7) am Donnerstag, 2. Juli 2020, erörtert, zu der eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (19/20624) und ein Entschließungsantrag der Grünen (19/20672) vorlag. Den Entschließungsantrag der Grünen unterstützte die Linksfraktion, die übrigen Fraktionen stimmten dagegen.

Der Ausbau beziehungsweise Neubau der Bahnstrecke Hamburg – Lübeck –Puttgarden (Maßnahme ABS/NBS Hamburg – Lübeck – Puttgarden – Hinterlandanbindung Feste Fehmarnbeltquerung) dient laut Bundesregierung der Zu- und Abführung der prognostizierten stark wachsenden Schienenverkehre nach Fertigstellung des Tunnels der Fehmarnbeltquerung in der Region. Vorgesehen ist dem Bericht zufolge der zweigleisige Ausbau zwischen Bad Schwartau und Puttgarden mit einer Streckenlänge von 88 Kilometern (55 Kilometer Neubau) sowie die Elektrifizierung zwischen Lübeck und Puttgarden. 

„Anforderungen an Umweltverträglichkeit erfüllt“

Das Land Schleswig-Holstein habe von 2010 bis 2014 ein Raumordnungsverfahren nach Paragraf 14 des Landesplanungsgesetzes durchgeführt, heißt es in der Vorlage. Der Lösungsvorschlag des Raumordnungsverfahrens sei in der weiteren Planung vor allem im Hinblick auf Umweltverträglichkeit optimiert worden und sei nun die bevorzugte Variante. Sie diene dazu, das Projektziel zu erreichen und erfülle die gesetzlichen Anforderungen an die Umweltverträglichkeit.

Aufgrund des „maßvollen Umgangs“ mit Forderungen aus der Region geht das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) den Angaben zufolge davon aus, „dass mit der Vorzugsvariante die erforderliche Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit eingehalten wird. Der Projektbeirat erhebe zusätzliche Forderungen zur Vorzugsvariante, “die über die gesetzlichen Regelungen hinausgehen und folglich in der Vorzugsvariante nicht berücksichtigt werden konnten„, heißt es in dem Bericht. Die Forderungen bezögen sich im Wesentlichen auf weitere Lärmschutzmaßnahmen an der Strecke, die das gesetzlich normierte Maß “deutlich„ überstiegen. 

Bundesamt warnt vor “erheblichen Mehrkosten„

Sollten diese Forderungen umgesetzt werden, würde dies laut EBA zu erheblichen Mehrkosten, einem geringeren Nutzen-Kosten-Verhältnis und einer längeren Bauzeit von bis zu sieben Jahren führen. Angesichts dessen könnten die zusätzlichen Forderungen der Region nicht zur Umsetzung empfohlen werden.

“Die Empfehlung lautet daher, die zuvor beschriebene Vorzugsvariante der DB Netz AG für die weiteren Planungen zu Grunde zu legen„, heißt es in der Unterrichtung.

Entschließung verabschiedet

Bei Enthaltung der AfD, der Linken und der Grünen nahm der Bundestag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der FDP eine Entschließung an. Sie enthält im Wesentlichen Kernforderungen zum Lärmschutz, zum Schutz vor Erschütterungen, zum Trassenverlauf, zur Kostenbeteiligung der Kommunen und zur Fehmarnsundquerung.

Darüber hinaus wird gefordert, die nachvollziehbar verlorenen Planungskosten aufgrund dieses Beschlusses den Eisenbahn-Infrastrukturunternehmen des Bundes auf Antrag durch den Bund erstattet werden können. Die Kernforderungen werden Bestandteil der erforderlichen Planfeststellungs- und Planänderungsverfahren. Die nach heutiger Kostenschätzung für den Bund in den Kernforderungen anfallenden Kosten von 232,1 Millionen Euro müssten zum Zeitpunkt des Abschlusses der Finanzierungsvereinbarungen im Verkehrsetat des Bundes gegenfinanziert werden.

Abgelehnter Entschließungsantrag der Grünen

Die Grünen forderten in ihrem abgelehnten Entschließungsantrag (19/20672), eine aktualisierte Kostenkalkulation vorzulegen, die alle Kosten beinhaltet und Kosten und Nutzen gegenüberstellt.

Auf der Grundlage dieser aktualisierten Datenlage sollte die Regierung eine Abwägung des mit dem Projekt verbundenen Nutzens und der Risiken sowie Schäden an Natur und Umwelt und den Lärmbeeinträchtigungen der Bevölkerung entlang der geplanten Trassenverläufe vornehmen. (hau/02.07.2020)

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