+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

03.11.2014 — Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (Anhörung) — hib 546/2014

Kooperationsverbot auf dem Prüfstand

Berlin: (hib/ROL) Die von der Bundesregierung angestrebte Aufhebung des Kooperationsverbotes des Bundes mit den Ländern in der Wissenschaft stößt bei Experten auf ein positives Echo. Einigen der Sachverständigen ging dies während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung am Montag zum „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91b)“ (18/2710) jedoch nicht weit genug, sie forderten eine Aufhebung auch für den Bildungsbereich. Neben dem Gesetzentwurf der Bundesregierung lagen der Anhörung Anträge der Fraktionen Die Linke (18/588) und Bündnis 90/Die Grünen (18/2747) zugrunde.

Max-Emanuel Geis von der Universität Erlangen-Nürnberg riet dringend davon ab, im Rahmen eines Gesamtkonzeptes die Bildung mit zu integrieren. Das wäre auch zeitlich eine „Diskussion ad infinitum“ und auch „dogmatisch“ würde sich der Wissenschaftsbereich vom Bildungsbereich unterscheiden. Horst Hippler, Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), betonte die geplante Aufhebung als „notwendigen ersten Schritt“. Die Stärke des Hochschulsystems sei die Qualität und die Exzellenz in der Vielfalt. So könnten künftig zentrale bildungspolitische Ziele verfolgt werden, für die den Ländern allein die Finanzkraft fehle. Klaus Klemm von der Universität Duisburg-Essen machte aber auch deutlich, dass das Gesetz lediglich die Spitze stärke. Durch die Grundgesetzänderung werde thematisch nicht die frühkindliche Bildung, der Ganztagesbereich von Schulen, die Inklusion, der Bereich für Ausbildung, und die benötigten Schulplätze für Flüchtlinge angegangen.

Professor Wolfgang Löwer vom Institut für Öffentliches Recht der Universität Bonn warnte davor, die Verfassungsänderung auch für die Schulen durchzuführen. Aus staatsrechtlicher Sicht würde die Mitfinanzierung der Schulen durch den Bund die föderale Struktur verändern. Im Bildungsbereich solle man lieber über eine Neuregelung der Finanzströme zwischen Bund und Ländern nachdenken. Thomas May, Generalsekretär des Wissenschaftsrates (WR), sagte, dass die Länder auch aufgrund ihrer unterschiedlichen finanziellen Leistungsfähigkeit überfordert sein werden, ihr Wissenschaftssystem aus eigener Kraft zukunftssicher zu finanzieren.

Joybrato Mukherjee, Vizepräsident des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) machte auf die internationalen Herausforderungen aufmerksam, vor denen die Hochschulen stünden. Aufstrebende Bildungsnationen wie Brasilien, China, Indien und Russland hätten ihre Ausgaben für den Wissenschaftsbereich massiv erhöht. Auch Staatssekretär Marco Tullner (CDU) vom Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft Sachsen-Anhalt und Vertreter der Kultusministerkonferenz (KMK), begrüßte im Hinblick auf die internationale Konkurrenz den Gesetzentwurf und dankte dem Bundesministerium für Bildung und Forschung für die Leistungen der letzten Jahre insgesamt. „Das ist eine gemeinsame Anstrengung und die Erfolge können sich ja durchaus sehen lassen“, sagte der Vertreter der KMK und der Länder

Margrit Seckelmann vom Deutschen Forschungsinstitut für Öffentliche Verwaltung Speyer begrüßte das Gesetz als einen guten Schritt in die richtige Richtung. Da es keine Spitze ohne Breite gebe, plädierte sie für mehr Kooperation von Bund und Ländern in der Bildung. Auch Marlis Tepe, Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), plädierte für eine weitergehende Änderung des Artikels 91b und sprach von einem „Kooperationsgebot“. Sie forderte, in den Gesetzentwurf den Bildungsbereich mit aufzunehmen.

Marginalspalte