+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

28.09.2016 Inneres — Gesetzentwurf — hib 549/2016

Änderung des Luftsicherheitsgesetzes

Berlin: (hib/STO) Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes (18/9752) steht am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums. Wie aus der Vorlage hervorgeht, soll damit das nationale Recht an die EU-Luftsicherheitsverordnung und ihre Durchführungsbestimmungen angepasst werden. Zugleich soll das Sicherheitsniveau im Bereich der Luftfracht erhöht werden. So soll das Bundesinnenministerium unter bestimmten Voraussetzungen ein „Einflug-, Überflug-, Start- oder Frachtbeförderungsverbot für einzelne Luftfahrzeuge oder eine näher bestimmte Gruppe von Luftfahrzeugen“ verhängen können. Auch sollen die Luftfahrtunternehmen die Tätigkeiten von Luftsicherheits-Verbindungsbeamten der Bundespolizei in Drittstaaten unterstützen.

Laut Ministerium sollen zudem zum Schutz des zivilen Luftverkehrs vor Anschlägen durch mögliche Innentäter die Vorschriften für die Zuverlässigkeitsüberprüfung verschärft werden: Danach bedürfen künftig auch die Arbeitnehmer, für die bislang eine sogenannte beschäftigungsbezogene Überprüfung durch den Arbeitgeber ausreichend war, einer behördlichen Zuverlässigkeitsüberprüfung. Dies betreffe insbesondere das im Frachtbereich tätige Personal.

Darüber hinaus wird den Angaben zufolge erstmals die Zulassung und Überwachung der an der sicheren Lieferkette für Luftfracht beteiligten Unternehmen im nationalen Recht geregelt. Gleichzeitig würden die Verfahren konkretisiert, mit denen die europäischen Bestimmungen zur Kontrolle der Luftfahrtunternehmen, die Luftfracht oder Luftpost von einem Drittstaaten-Flughafen in die EU befördern, in Deutschland umgesetzt werden. Mit der Einführung einer bundeseinheitlichen Zertifizierungs- und Zulassungspflicht für Luftsicherheitskontrolltechnik sollen schließlich einheitliche Qualitätsstandards in allen Bereichen sichergestellt werden, in denen diese besondere Technik zum Einsatz kommt.

Marginalspalte