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24.10.2016 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 622/2016

Drogen-Substitution in Haft

Berlin: (hib/PST) In deutschen Haftanstalten hat es sein 2007 jährlich zwischen zwei und neun Drogentote in Haftanstalten. Im laufenden Jahr sind bis zum 6. Oktober drei Menschen in Folge von Drogenkonsum ums Leben gekommen. Dies geht aus der Antwort (18/10047) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/9900) der Grünen hervor. Die Fraktion hatte nach dem „Zugang zu Substitutionsprogrammen für Menschen in Haft“ gefragt und dabei auch detailliert Auskunft zur Lage drogensüchtiger Strafgefangener in Deutschland verangt. Als Anlass hatten die Abgeordneten den Fall eines Mannes, dem in einer bayerischen Haftanstalt der Zugang zu Methadon verweigert worden sei, mit dem er zuvor 17 Jahre lang behandelt worden war. Dies sei vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention gewertet worden.

Die Bundesregierung weist in ihrer Antwort darauf hin, dass das genannte Urteil noch nicht rechtskräftig sei, und verweist allgemein auf die Zuständigkeit der Länder für den Strafvollzug. In Beantwortung einer Reihe von Fragen verweist sie auf das bisherige Fehlen einer bundesweiten Datenerhebung. Grundsätzlich zitiert sie die Bundesdrogenbeauftragte Marlene Mortler mit den Worten: „Die Substitutionsbehandlung ist oftmals ein wesentlicher Baustein einer erfolgreichen Drogentherapie. Wenn die medizinischen Voraussetzungen für eine Substitutionsbehandlung vorliegen, sollte diese auch erfolgen, egal ob die Patientin oder der Patient auf freiem Fuß ist oder nicht. Auf die besonderen Anforderungen im Strafvollzug ist hierbei Rücksicht zu nehmen.“

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