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17.02.2017 Inneres — Unterrichtung — hib 103/2017

EU-Richtlinien zur Arbeitsmigration

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat ihre Gegenäußerung zu der Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf „zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration“ (18/11136) als Unterrichtung (18/11182) vorgelegt. In dem Gesetzentwurf geht es um Richtlinien zum Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen „zwecks Beschäftigung als Saisonarbeitnehmer“ (Saisonarbeitnehmerrichtlinie) oder „im Rahmen eines unternehmensinternen Transfers“ (ICT-Richtlinie) sowie „zu Forschungs- oder Studienzwecken, zur Absolvierung eines Praktikums, zur Teilnahme an einem Freiwilligendienst, Schüleraustauschprogrammen oder Bildungsvorhaben und zur Ausübung einer Au-pair-Tätigkeit“ (REST-Richtlinie).

In ihrer Gegenäußerung geht die Bundesregierung unter anderem auf die Frage ein, ob die Bundesagentur für Arbeit als nationale Kontaktstelle für die Durchführung der ICT-Richtlinie und der REST-Richtlinie vorgesehen sollte. Danach hat eine Prüfung dieser Frage „ergeben, dass dies aus verschiedenen fachlichen Gründen nicht sinnvoll wäre“. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge fungiere bereits nach geltendem Recht als Nationale Kontaktstelle zur Durchführung verschiedener EU-Richtlinien. Dies betreffe sowohl den Bereich der Arbeitsmigration als auch den Bereich der Ausbildung. Aus Sicht der Bundesregierung sei es sinnvoll, „die in dieser Hinsicht bereits vorhandene Fachkompetenz für die Durchführung der REST- und ICT-Richtlinie nutzbar zu machen“.

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