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20.04.2017 Recht und Verbraucherschutz — Gesetzentwurf — hib 251/2017

Neuerungen beim Bundeszentralregister

Berlin: (hib/PST) Einen besseren Schutz der Allgemeinheit, unter anderem vor Straftätern, und einen höheren Datenschutzstandard verspricht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/11933) zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes. Mit ihm soll zudem ein EU-Rahmenbeschluss von 2009 über den Austausch von Informationen aus dem Strafregister zwischen den Mitgliedstaaten endgültig umgesetzt werden.

Ein wesentlicher Punkt in dem umfangreichen Regelwerk betrifft die Ausstellung von Führungszeugnissen. Künftig sollen dies für Deutsche und andere EU-Bürger ausnahmslos Europäische Führungszeugnisse sein, in die auch alle Verurteilungen durch Gerichte anderer EU-Mitgliedstaaten eingetragen werden. Dadurch werde „verhindert, dass EU-Bürgerinnen und -Bürger, die innerhalb der Europäischen Union strafrechtlich in Erscheinung getreten sind, in der Bundesrepublik Deutschland ein eintragungsfreies Führungszeugnis erhalten können“, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs.

Dem Schutz der Allgemeinheit soll auch eine Änderung dienen, welche die Zulassung für freie Berufe wie Ärzte und Rechtsanwälte betrifft. Einer Eintragung wegen Unzuverlässigkeit, Ungeeignetheit oder Unwürdigkeit sollen Betroffene nicht mehr dadurch entgehen können, dass sie von sich aus auf die Zulassung verzichten. Dadurch soll verhindert werden, dass sie anschließend „unbelastet in einem anderen Bundesland die Neuerteilung einer Berufszulassung beantragen“ können, wie die Bundesregierung schreibt. Eine ähnliche Regelung soll auch für „waffenrechtliche Erlaubnisse“ getroffen werden.

Weitere Änderungen dienen der Verbesserung datenschutzrechtlicher Standards. Dazu gehört ein erweiterter Anspruch auf Selbstauskunft aus dem Bundeszentralregister sowie auf kostenfreie Selbstauskunft aus dem Gewerbezentralregister. Verschiedene Sprachliche Änderungen des Gesetzestextes sollen zudem der „besseren Verständlichkeit von Regelungsinhalten“ dienen.

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